Am
10. November 1918 erklärte die Vollversammlung der
Arbeiterund Soldatenräte Berlins in ihrem Aufruf
"An das werktätige Volk" zur Wirtschaftspolitik
folgendes: "Die rasche und konsequente
Vergesellschaftung der kapitalistischen
Produktionsmittel ist nach der sozialen Struktur
Deutschlands und dem Reifegrad seiner
wirtschaftlichen und politischen Organisation ohne
starke Erschütterung durchführbar. Sie ist
notwendig, um aus den blutgetränkten Trümmern eine
neue Wirtscnaftsordnung aufzubauen, um die
wirtschaftliche Versklavung der Volksmassen, den
Untergang der Kultur zu verhüten."(1) Dieser
Beschluß entsprach den Vorstellungen und Wünschen
der Mehrheit der deutschen Arbeiterklasse.
Im
Programm des Rates der Volksbeauftragten vom 12.
November 1918 hieß es zur Wirtschaftspolitik: "Die
Regierung wird die geordnete Produktion
aufrechterhalten, das Eigentum gegen Eingriffe
Privater sowie die Freiheit und Sicherheit der
Person schützen."(2) Diesen unpräzisen, in Hinsicht
auf die Entschließung der Vollversammlung der
Berliner Arbeiter- und Soldatenräte nichtssagenden
Programmpunkt ergänzte der Rat der
Volksbeauftragten am gleichen Tage durch die
Bekanntmachung Uber die Bildung des Reichsamtes für
wirtschaftliche Demobilmachung, wie es hieß, "zur
Überführung des deutschen Wirtschaftslebens in den
Frieden".(3) Seine Gründung war bereits von der
Regierung Max von Baden beraten und beschlossen
worden auf Grund der Forderung führender
Monopolisten (u.a. Rathenau, Stinnes, Vogler, von
Borsig) und rechter Gewerkschaftsführer nach einer
"geordneten Demobilisierung", d.h. nach der
"geordneten" Überführung der imperialistischen
Kriegswirtschaft in die imperialistische
Friedenswirtschaft. Als Teilaufgabe des
Demobilmaohungs-amtes sahen die Monopolisten, so
vor allem Rathenau, auch die Wiedereingliederung
der rückkehrenden Soldaten in den kapitalistischen
Wirtschaftsprozeß. Diesem Amt wurde von vornherein
für die Stabilisierung der ökonomischen Macht der
Monopole außerordentliche Bedeu
tung beigemessen. Zum Staatssekretär des
Demobilmachungsamtes wurde der Leiter der
Kriegsrohstoffabteilung im Preußischen
Kriegsminister ium, Dr. Joseph Koeth, ernannt.
Koeth war ein Vertrauensmann Rathenaus, der ihn
bereits der Regierung Max von Baden für
diesen Posten ausdrücklich empfohlen hatte(4).
Ebert stellte sich in der Folge bei allen Angrifren
auf Koeth, die gegen diesen wegen seiner
exponierten Stellung im Kriegswirtschaftsapparat
gerichtet wurden, schützend vor ihn und erklärte am
2. Dezember in der Sitzung des Rates der
Volksbeauftragten, "daß Koeth versichert habe,
nie im Leben Beziehungen zur Schwerindustrie
gehabt zu haben."(5)
Koeths Amt wurde mit
umfassenden Vollmachten ausgestattet. Alle Zivil-
und Militärbehörden sollten in Angelegenheiten der
wirtschaftlichen Demobilmachung "unweigerlich und
mit größter Beschleunigung" seinen Anweisungen
folgen. Diese Vollmachten wurden durch eine
Verordnung vom 27. November erweitert, wodurch das
De-mobilmachungsamt das Recht erhielt, allen
Zuwiderhandlungen gegen seine Anordnungen mit
drakonischen Maßnahmen zu begegnen(6).
So wurde das Demobilmaohungsarat - mit fast
diktatorischen Vollmachten ausgestattet - zu einer
entscheidenden wirtschaftspolitisohen Instanz. An
seiner Spitze stand mit Koeth eine Schlüsselfigur
des staatsmonopolistischen
Kriegswirtschaftsapparates; er hatte enge
Beziehungen zum Monopolkapital, speziell zu seinem
"modernen" Flügel, der durch die Chemie-, Elektro-
und Maschinenbauindustrie repräsentiert wurde.
Koeth stellte für
verschiedene Aufgabenbereiche Arbeitsgruppen
zusammen, er förderte die Bildung sogenannter
Fachkommissionen aus Unternehmer- und
Gewerkschaftsvertretern für die einzelnen
Industriezweige; sie sollten das
Demobilmachungsamt z.B. bei der Verteilung von
Aufträgen und Rohstoffen unterstützen. In der
Sitzung des Rates der Volksbeauftragten am 21.
November 1918 konnte Koeth
bereits berichten, daß diese Fachgruppen für die
Metallindustrie, das Bau-
und Holzgewerbe gebildet seien.(7)
Die Auffassungen der
Volksbeauftragten über die Wirtschaftspolitik
waren nicht völlig einheitlich; jedenfalls
unterschieden sie sich in taktischen Fragen. Am 18.
November hatte Haase in der Sitzung des Rates der
Volksbeauftragten nach einer Diskussion
über wirtschaftspolitische
Fragen einen Besohluß erreicht:
"... wenn Betriebe zur Sozialisierung reif seien,
müsse diese Sozialisierung sofort in Angriff
genommen werden." Die notwendigen Einzelheiten
dazu sollte eine Kommission - die sogenannte
Sozialisierungskommission - festlegen.(8)
Diese Erklärung wurde - wie sich zeigte, aus
vorwiegend agitatorischen Gründen - in der Presse
an auffallender Stelle publiziert.
Als
am 21. November in der Sitzung des Rates der
Volksbeauftragten erneut die Grundsätze der
Wirtschaftspolitik zur Debatte standen, sprach
Koeth von der Angst der Unternehmer vor der
Verstaatlichung der Wirtschaft und meinte dann
wörtlich: "Die Schwierigkeiten der Demobilmachungszeit
sind so groß, daß man in Ihr nicht auch noch die
Lösung der neuen Wirtschaftsordnung anfassen
kann.(9) Ebert
erklärte nach den Ausführungen Koeths, daß nur
solche Betriebe zu vergesellschaften seien, die
dazu reif sind. Das sollte im einzelnen die
Sozialislerungskommission beurteilen, in
der auch bürgerliche Mitglieder waren, was,
wie Ebert meinte, auf die
Bourgeoisie "wohl beruhigend wirken" würde.(10)
Nachdem Haase Eberts
Ausführungen zugestimmt hatte, erklärte
der sozialdemokratische Staatssekretär G.
Bauer: "Die Schwätzerei von
der sofortigen Vergesellschaftlichung muß sofort
aufhören, sonst bekommen wir
russische Zustände."(11)
Auch Soheidemann hielt die Sozialisierung für
unmöglich, und das Gerede darüber wirke, wie er
sich ausdrückte, nicht befruchtend auf die
Unternehmer. Zusammenfassend erklärte er:
"Staatssekretär Koeth ist auf dem richtigen
Wege."(12) Der hier von den
Volksbeauftragten als richtig bezeichnete Weg
wurde dann auch mit Konsequenz weiter verfolgt. Die
Sozialislerungskommission, die in ihren
Grundauffassungen ohnehin mit den Volksbeauftragten
konform ging, wurde am 30. November 1918 nooh
zusätzlich dem Reiohswirtsohaftsamt unterstellt,
das der rechte Sozialdemokrat August Müller
zusammen mit Professor Wiohard von Moellendorff
leitete. Moellendorff hatte als Diplomingenieur bei
der AEG gearbeitet und war von Rathenau während des
Krieges in die Kriegsrohstoffabteilung beordert
worden. Unter dem Schlagwort von der
"Gemeinwirtschaft", d.h. des angeblichen Vorrangs
der gesellschaftlichen vor den
privatwirtschaftlichen Interessen, vertraten
Rathenau und Moellendorff ein System
staatsmonopolistischer Regulierung und Förderung
der Monopolwirtschaft. Seit dem 20. November 1918
arbeitete Moellendorff als vorläufiger
Unterstaatssekretär und Leiter der
organisatorischen und wirtschaftspolitischen
Abteilung im Reiohswirtsohaftsamt. Die
wirtschaftspolitische Konzeption dieses Amtes war
wesentlich von ihm bestimmt und entsprach
weltgehend den Auffassungen Koeths. Das
wurde In der Sitzung des Rates der
Volksbeauftragten am 12. Dezember 1918 deutlich.
Koeth schlug für die Wiederbelebung des
Wirtschaftslebens staatliche finanzielle
UnterstützungFmaßnahmen vor, die als
Staatsaufträge, Garantieleistungen und Vorschüsse
oder auch als Verbindung von Vorschuß- und
Garantieleistung an die Industrie gedacht waren.
Dafür sollten die Betriebe Gegenleistungen, u.a.
auch bestimmte Löhne für
eine bestimmte Beschäftigtenzahl, garantieren. Eine
Treuhandgesellschaft sollte die Kontrolle ausüben.(13)
Nachdem Moellendorff auf seine Absicht,
Wirtschaftsverbände zur
Steigerung der Produktivität zu schaffen,
hingewiesen hatte, berichtete Koeth über seine
Fachgruppen, die als Ansätze für die
Zweckverbände dienen können.(14)
Dann erklärte Koeth: "Ich will durch meinen Plan
nur die bisher am Werk gewesenen Elemente der
Individualwirtschaft wieder in Gang bringen, und
erst dann, wenn diese Wirtschaft Uberhaupt wieder
vorhanden ist, ... dann soll man sehen, wie man in
die Dinge eingreift und die Wirtschaft den
neuenGesichtspunkten entsprechend ummodelt."(15)
Für die Organisierung der Kontrolle Uber die
Verwendung der staatlichen Mittel sei kein größerer
Apparat nötig; die Kriegsrohstoffabteilung und die
Treuhandgesellschaften seien vorhanden. Es war
also vorgesehen, die kapitalistischen
Eigentumsformen zu erhalten und, durch Anknüpfung
an die Kriegswirtschaft und ihre Organe mittels
einer Reihe staatsmonopolistischer Maßnahmen, die
ökonomische Herrschaft der Monopole
zu stabilisieren. Im Prinzip stimmten die
Volksbeauftragten den Auffassungen Koeths zwar zu,(16)
jedoch schien es ihnen aus politischen und
wirtschaftlichen Gründen unmöglich zu sein, den
Unternehmern nach den riesigen Kriegsgewinnen nun
noch zinslose Darlehen in der von Koeth
geforderten Höhe von 5 Milliarden Mark zu
gewähren. Koeth erhielt eine halbe Milliarde Mark
für sogenannte Notstandsarbeiten. Ebert bat am Ende
dieser Sitzung um die Ausarbeitung und Vorlage
einer wirtschaftspolitischen Denkschrift durch das
Reichswirtschaftsamt, die Jedoch bis zur Umbildung
des Rates der Volksbeauftragten, Ende Dezember
1918, nicht mehr beraten wurde.
Das Reichswirtschaftsamt und das Demobilmachungsamt
erreichten, daß der Rat der Volksbeauftragten am
28. Dezember 1918 eine Bekanntmachung herausgab,
duroh die verordnet wurde, daß alle während des
Krieges erlassenen wirtschaftlichen Verordnungen
bis zum ausdrücklichen
Widerruf in Kraft bleiben sollten.
(17)
Schließlich wurde
Rudolf Wissell in Rat der Volksbeauftragten der
Bearbeiter für Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Vorher war das Ressort Wirtschaftspolitik im Rat
der Volksbeauftragten unbesetzt. Wissell vertrat
die Auffassungen Moellendorffs. Die vor dem Rat der
Volksbeauftragten vom Staatssekretär des
Reichsschatzamtes, E. Schiffer, wiederholt
vorgetragenen Auffassungen bestimmter
Monopolkreise, die sich gegen jede Maßnahme zur
Einschränkung der Verfügung Uber das
kapitalistische Privateigentum wandten, wurden
zeitweilig noch zurückgedrängt.
Nach der
revolutionären Erhebung im November 1918 wurde die
Herrschaft des Monopolkapitals durch einige
Maßnahmen mit einer demokratischen Hülle
umgeben. Diese Politik begann schon unter der
Regierung des Prinzen Max von Baden, als mehr und
mehr Arbeitervertreter, d.h. vor allem
opportunistische Gewerkschaftsfunktionäre, in den
staatsmonopolistischen Einrichtungen von den
Monopolisten als zeitgemäß begrüßt wurden. Die
Heuptthesen, die einerseits gegen die
Vergesellschaftung der Produktionsmittel und
andererseits für eine modifizierte Fortführung
kriegswirtschaftlicher Einrichtungen des
staatsmonopolistischen Kapitalismus angeführt
wurden, waren die von Koeth, Moellendorff, Wissell
u.a. propagierten und vor allem von den Vertretern
der monopolisierten Chemie-, Elektro- und
Masohinenbaulndustrie unterstützten sogenannten
"Gemeinwirtechafts-" und "Planwirtschafts-"
Gedanken und
-Pläne.(18)
Sie waren gegen die Forderungen der revolutionären
Arbalterklasse aber auch gegen die Monopolkreise
geriohtet, die durch ihre Kriegsgewinne und ihr
Drängen auf die offene militaristische Diktatur
während des Krieges vor den Massen am meisten
kompromittiert waren, d.h. - gegen die offen
reaktionäre Gruppe Kohle-Stahl-Eisen. Die
Forderung nach "gerneinwirtsohaftlichen"
Vereinigungen und Verbänden der
"Selbstverwaltungskörper" bedeutete keine
Veränderung der Eigentumsverhältnisse, sondern
garantierte angeblich eine gewisse "zeitgemäße"
Einwirkung der Allgemeinheit,
unter Einschluß der "Arbeiter und Konsumenten", auf
die privatkapitalistische Wirtschaft. Diese
Gremien sollte praktisch der Staat einsetzen und
garantieren, und so sollte die angebliche
demokratische Gleichberechtigung aller Beteiligten
verwirklicht werden.(19)
Diese Konzeption entsprach weitgehend den Ansichten
der rechten Führer der
Sozialdemokratie über die Arbeitsgemeinschaft
mit den Unternehmern, Uber die angeblich
neutrale Rolle des Staates gegenüber der
Wirtschaft; sie ermöglichte es ihnen, den
revolutionären Forderungen der Arbeiter naoh
Sozialisierung demagogisch und abwiegelnd
entgegenzutreten. In Wirklichkeit bedeuteten alle
diese Bestrebungen den Versuch, die während des
Krieges entstandenen staatsmonopolistischen Organe
zu erhalten, sie auszubauen und sie demokratisch zu
tarnen. Es kann hier nur kurz erwähnt werden, daß
sich ab Mitte 1919 - also nach der Niederschlagung
der Arbeiterklasse in den Frühjahrskämpfen
- die wirtsohaftspolitisohe Linie der Kohle- und
Stahlmonopole durchsetzte. Mit der Ablehnung der
Pläne Wissells und Moellendorffs im Juli 1919 durch
die sozialdemokratische Koalitionsregierung fanden
die langwierigen Auseinandersetzungen
über die
wirtschaftspolitische Konzeption, wie sie im
Frühjahr 1919 geführt wurden, ihren Abschluß.
Wenn es auch
unterschiedliche Auffassungen zwischen
Monopolgruppen und ihren Vertretern, dem Rat der
Volksbeauftragten und den Behörden gab, so waren
sich - angesichts der Gefährdung der Herrsohaft des
Monopolkapitals Uberhaupt - alle einig im
Bestreben, keine grundlegenden Veränderungen in
der sozialökonomischen Basis zuzulassen bzw. selber
vorzunehmen. Die allgemeinen und grundlegenden
wirtsohaftspolitischen Forderungen der Monopolisten
waren: Erhaltung des kapitalistischen
Privateigentums an den Produktionsmitteln,
Zurückdrängung der revolutionären Bewegung,
schnelle Einberufung der Nationalversammlung und
Verzicht auf jede grundlegende revolutionäre
Gesetzgebung vor der Nationalversammlung. Alle
diese Grundforderungen wurden durch die Politik des
Rates der Volksbeauftragten erfüllt. Die
gemeinsame Grundthese war die Erhaltung des
bestehenden kapitalistischen Wirtschaftssystems. So
wurde die Sozialisierungspolitik von Anfang an vom
Rat der Volksbeauftragten nur als Mittel zur
Irreführung der Massen und um Zeit zu gewinnen
benutzt. Der Rat der Volksbeauftragten ließ die
Macht der Monopole unangetastet und Uberließ die
praktische Führung der Wirtschaft
den Monopolen und ihren kriegswirtschaftlichen
Organen, deren Stellung noch ausgebaut wurde. Auf
diese Weise konnten die wirtschaftliche und auch
die politische Macht des Monopolkapitals erhalten
und stabilisiert werden.
Anmerkungen
1)
Dokumente und Materlallen zur Gesohichte
der deutschen Arbeiterbewegung, Reihe
II, Bd. 2, Berlin 1957, S. 348.
2)
Ebd., S. 366.
3)
Reichsgesetzblatt 1918, S. 1304.
4)
Brief Rathenaus an Scheuch v. 9.10.1918, in:
Prinz Max von Baden. Erinnerungen und Dokumente,
Berlin 1927, S. 393 f.
5)
Bundesarohiv Koblenz,
Reichskanzlei R 43 1/1324, Akten betr. Protokolle
der Kabinettsitzungen, Bd. 1, vom 14.November 1918
bis 13.Dezember 1918 (im folgenden: Protokolle),
Bl. 153.
6) Vgl.
Reiohsgesetzblatt 1918, S.
1339.
7)
Protokolle a.a.O., Bl. 73.
8)
Ebd., Bl. 47.
9)
Ebd., Bl. 71.
10)
Ebd., Bl. 71.
11)
Ebd., Bl. 73.
12)
Ebd., Bl. 78.
13)
Ebd., Bl. 251.
14)
Ebd., Bl. 263 u. 267.
15)
Ebd.,
Bl. 282.
16)
Ebd., Bl. 305 u. 317.
17)
Reichsgesetzblatit
1919, Bd. 1, S. 16.
18) Vgl.
dazu: Imperialismus heute, Berlin 1965, S. 34 ff.
19)
Kuczynski, Jürgen,
Die Geeschichte der Lage der
Arbeiter unter dem Kapitalismus, Bd. 16: Studien
zur Geschichte des staatsmonopolistischen
Kapitalismus in Deutschland 1918 bis 1945, Berlin
1963, S. 42.
Quelle: Deutsche Historiker-Gesellschaft (HG),
Monopole und Staat in Deutschland 1917-1945, Berlin
1966, S.95-103 |