In Deutschland sind es 122
Strafrechtsprofessoren, die eine neue Debatte um eine
Legalisierung von Cannabis lostreten. In Frankreich ist es unter
anderem ein Staatsanwalt. Am 17. Januar erklärte 14 der
Strafverfolger Jean-Yves Coquillat anlässlich des
Neujahrsempfangs im Gericht von Grenoble, die seit vier
Jahrzehnten geltende Gesetzgebung zum Cannabis-Verbot sei
„gescheitert“. Zur Verärgerung der anwesenden
Polizeivertreter führte er aus: „Es ist ein Misserfolg aus
Sicht der öffentlichen Gesundheitsvorsorge, aber auch aus Sicht
der Bekämpfung von illegalen ökonomischen Strukturen, denn ein
Großteil
der Schattenökonomie in unseren Trabantenstädten beruht auf dem
Cannabis-Handel.“ Er fügte hinzu:
„In Holland, in der Schweiz und in Spanien, bei unseren
Nachbarn ist Cannabis entweder frei im Handel oder wird
toleriert. Können wir davon einfach abstrahieren? Hüten wir uns
vor den einfachen und nie infragegestellten Ideen: Das ist böse,
also gefährlich, also verboten.“
Coquillat vertritt im französischen
Staatsapparat bislang keine mehrheitsfähige Position. Die
Landschaft wird noch immer von einem Denken beherrscht, das
Repression als Alleinheilmittel gegen das rauchbare und, aus
offizieller Sicht, Gesundheit und die öffentliche Sicherheit
gefährdende Satanskraut betrachtet. Seit 1970 stehen nicht
allein der Verkauf und die Weitergabe von Cannabis und
Haschisch, sondern auch ihr Besitz und ihr Konsum unter
Strafandrohung. Die Höchststrafe bei Eigenkonsum beträgt 3.750
Geldstrafe und ein Jahr Haft. Zwar wird in der Praxis bei
ausschließlichem
Selbstkonsum in der Regel keine Freiheitsstrafe verhängt.
Allerdings wird ab einer bestimmten Menge, etwa einem halben
Kilo, bei Besitz meistens automatisch auch wegen vermeintlichen
Handels angeklagt und nicht von Eigenkonsum ausgegangen.
In einem Rundfunkinterview hatte der damalige
Premierminister Jean-Marc Ayrault im April 2013 bei Radio
Monte Carlo einmal in allgemeiner Form die Idee geäußert,
beim Besitz „geringfügiger Mengen“ könnte man von der Straftat
zur bloßen
Ordnungswidrigkeit übergehen. Allerdings folgte keinerlei
Umsetzung auf die vermeintliche Ankündigung, die im Übrigen
weder den Zeitraum noch die Mengenbegrenzung, noch die Höhe der
Geldstrafe für die Ordnungswidrigkeit präzisiert hatte.
Rekord an
repressiver Regelung
Im EU-Vergleich fällt
Frankreichs Gesetzgebung überdurchschnittlich repressiv aus.
Neben Schweden und Finnland ist es allein Frankreich, das
gesetzlich nicht zwischen so genannten „harten“ und „weichen“
Drogen unterscheidet, sondern beide unter identische
Strafgesetze stellt. Auch jede „begünstigende Darstellung von
Betäubungsmittel“ steht, als „Anreiz“ zu ihrem Konsum, unter
Strafe. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis hätte die
Justiz viel zu tun, wollte sie alle Befürworter verfolgen. Aber
das ist nicht der einzige Widerspruch zur Fiktion des
Gesetzgebers. Laut Angaben der „Französischen Beobachtungsstelle
für Drogen und Suchtphänomene“ OFDT aus dem Jahr 2012 sollen 39
Prozent der 16jährigen in Frankreich bereits mindestens einmal
Cannabisrauch probiert haben. Im Vergleich dazu seien es unter
drei Prozent in den, ebenfalls der Prohibition anhängenden,
skandinavischen Ländern.
Staatsanwalt Coquillat hat Glück, dass er in
Grenoble tätig ist. Denn dort dürfte die örtliche politische
Landschaft besonders günstig dafür sein, dass er Gehör findet:
Grenoble ist seit nunmehr einem Monat die einzige französische
Großstadt
mit einem grünen Bürgermeister. Dessen Partei, Europe
Ecologie-Les Verts (EELV), tritt als einzige unter den größeren
politischen Kräften für eine Legalisierungspolitik ein. Die
damalige grüne Wohnungsbauministerin Cécile Duflot sprach sich
kurz nach der Kabinettsbildung im Frühjahr 2012 in diesem Sinne
aus, wurde jedoch vom damaligen Premierminister Jean-Marc
Ayrault dafür zur Ordnung gerufen: „Dies steht nicht auf der
Tagesordnung.“ Seit Anfang April 14 gehört ihre Partei der
umgebildeten Regierung unter Manuel Valls nicht länger an.
Grüne und
sozialdemokratische Gesetzentwürfe
Am 07. Februar 14 hatte unterdessen die grüne
Senatorin – also Abgeordnete im „Oberhaus“ – Ester Benbessa
einen Gesetzesvorschlag für den legalen Verkauf und Konsum von
Cannabis präsentiert. Er sieht ein Staatsmonopol für den Handel
vor, der nur in dafür zugelassenen Geschäften erlaubt sein soll,
ähnlich wie beim Tabakverkauf. Auf der Packung sollen, wie bei
Zigaretten, Hinweise auf potenzielle Gefährdungen stehen. Bei
Abgabe an Minderjährige oder Verkauf ohne Zulassung würden
Haftstrafen drohen.
Auf stärkere Kritik stieß
die – wohl zur Beruhigung der Öffentlichkeit gedachte -
Bestimmung in dem Gesetzesvorschlag, der Gehalt an dem geistige
Wirkung hervorrufenden Stoff Tetrahydrolcannabinol (THC) in den
verkauften Pflanzenbestandteilen dürfe nicht mehr als fünf
Prozent betragen. Dominique Broc, der Gründer des Cannabis
social club français, monierte daraufhin, dies sei eine
„technokratische Überlegung“: In keiner ihm bekannten Pflanze
liege dieser Anteil unter sieben Prozent. Broc zeigte sich zudem
kritisch gegenüber der Vorstellung, aufgrund des Staatsmonopols
solle der Eigenanbau von Pflänzchen auch weiterhin unter Strafe
stehen. Ansonsten zeigte er sich in einem Interview für Le
Nouvel Observateur aber auch froh, dass Benbassa seinen Club
oder die seit langen Jahren für Cannabis-Legalisierung
eintretende Gruppe CIRC erklärtermaßen
anhören wolle.
Der Gesetzesvorschlag der Senatorin war der
zweite Vorstoß
in Kreisen des Establishments, um das
gesetzliche Totalverbot zu Fall zu bringen. Der erste bestand
aus dem im Juni 2011 vorgelegten Untersuchungsbericht einer
zehnköpfigen Parlamentariergruppe unter Anführung des früheren
sozialdemokratischen Innenministers Daniel Vaillant. Er sprach
sich für eine „kontrollierte Legalisierung“ aus. Vaillant
persönlich hatte sich im Oktober 2009 in einem Zeitungsinterview
(in ,Le Parisien’, 09.10.09) in diesem Sinne geäußert,
was den Eigenkonsum betrifft.
Vaillant sprach anlässlich der Vorlage des
Berichts von der „Notwendigkeit, aus der bisherigen Heuchelei
herauszukommen“, die darin bestehe, ein offizielles Totalverbot
und gleichzeitig „den höchsten Anteil an Cannabis-Konsumenten
unter den 15- bis 24jährigen unter den europäischen Ländern“
zu haben. Im derzeitigen Zustand nähre die Prohibitionspolitik
vor allem den illegalen Handel und damit mehr oder minder
mafiöse Strukturen. Der Ex-Minister hatte damit Recht, und was
er anführte, ist etwa auch im Polizeiapparat allgemein bekannt.
Angesichts der Unruhen in den französischen Banlieues im
November 2005 wurde durch die Zeitung Le Canard enchaîné
damals ein polizeilicher Lagebericht bekannt, der zum Schluss
kam, glücklicherweise gebe es den illegalen Cannabishandel als
Einnahmequelle für viele Familien in den Trabantenstädten – die
Existenz dieser „Parallelökonomie“ sorge für Ruhe in vielen
sozialen Brennpunkten. Unruhe schadet dem Geschäft.
Im Juni 2011 hatte der
damalige und jetzige grüne Bürgermeister der Pariser
Trabantenstadt Sevran, Stéphane Gattignon, sich im doppelten
Sinne als Tabubrecher betätigt. Er sprach sich in einem Atemzug
für die Legalisierung von Cannabis aus, um den Schwarzmarkt
auszutrocknen - und für einen Armeeeinsatz im Inneren, und zwar
in Pariser Trabantenstädten oder in Marseille gegen die sich
ausbreitenden Gangstrukturen, die in diesem Geschäft aktiv sind.
Auf der Rechten gibt es nicht wenige politische Akteure, die
ihrerseits gerne in Fantasien über Polizei- oder Militäreinsätze
„gegen den Drogenhandel“ in den Banlieues schwelgen, ohne aber
die Legalisierungsforderung daneben zu setzen.
Ansonsten sperrt man
sich auf der politischen Rechten aus ideologischen Gründen fast
durchgängig gegen die Legalisierungsidee und setzt ganz auf die
repressive Karte. Im Januar dieses Jahres forderte der
UMP-Abgeordnete Eric Ciotti von der Côte d’Azur, in ganz
Frankreich THC-Detektoren und Zwangstests in Schulgebäuden
einzusetzen. Ein solcher Detektor ist übrigens seit Februar in
französischen Tabakläden erhältlich. Er wird verkauft als
Angebot an besorgte Eltern, aber auch an Autofahrer, die ihre
Fahrfähigkeit testen wollten – letztere Idee ist freilich eine
Falle, denn das THC ist erst mehrere Stunden nach Cannabiskonsum
nachweisbar, danach aber mehrere Wochen lang, so dass sein
Nachweis nichts über die momentane Fahrtauglichkeit aussagt.
Weiter auf der Rechten pöbelte der Front National-Politiker
Stéphane Ravier im vergangenen September im Fernsehen gegen die
Idee, Cannabis zu legalisieren, dann könnte man ja auch
„Vergewaltigung und Autodiebstähle legalisieren“, um die
Kriminalstatistik vorgeblich zu senken. Der Vergleich zwischen
Cannabiskonsum und Vergewaltigung trug dem Rechtsextremen
daraufhin heftige Kritik ein. Seit Anfang April ist er nun
jedoch Bezirksbürgermeister in den „Nordquartieren“ von
Marseille, also dort, wo der Schwarzhandel mit Cannabis mit am
meisten blüht.
Medikamentendebatte
Ein weiterer Aspekt der Cannabis-Debatte ist
die Frage der Zulassung von THC-haltigen Medikamenten. Am 05.
Juni 2013 hatte die amtierende Gesundheitsministerin Marisol
Touraine den Verkauf solcher Arzneimittel grundsätzlich
genehmigt, doch bislang kam keines davon in den Handel. Eine eng
gesteckte Ausnahme existiert bereits seit einigen Jahren für
Marinol, das keinen auf pflanzlicher Basis erhaltenen
Cannabisbestandteil enthält, sondern das künstlich erzeugte
THC-Ersatzprodukt Dronabinol. Seit 2001 erhielten allerdings nur
rund 100 Patienten dafür Sondergenehmigungen. Das neue Dekret
erlaubt theoretisch auch den Vertrieb von Medikamenten, die
„echtes“ THC enthalten, wie den Spray Sativex. Er stellt eine
große
Erleichterung für Patienten dar, die an multipler Sklerose
leiden, einer schweren Erkrankung des Nervensystems, soll aber
nicht vor 2015 in den Apotheken erhältlich sein. Und danach wird
voraussichtlich scharf über die Verschreibung solcher Arzneien
gewacht werden.
Bislang bleiben
Patienten, die aufgrund unterschiedlicher Krankheiten auf
THC-haltige Schmerz- oder Beruhigungsmittel angewiesen wären,
weitgehend auf der Strecke. Es sei denn, sie wohnen in einem
Grenzgebiet, was ihnen den Gang nach Holland oder Spanien
erleichtert.
Der Straßburger
Bertrand Rambaud fuhr etwa jahrelang in die Niederlande, um sich
Medikamente auf Cannabisbasis zu besorgen. Er ist seit dreißig
Jahren mit dem HIV-Virus und Hepatitis C infiziert, und allein
solche Arzneimittel verschaffen ihm ruhigen Schlaf sowie eine
ungestörte Verdauung. Verdaulich dafür sind die fünfzehn
Kombitherapien, die er in der Vergangenheit zur HIV-Behandlung
erhielt und die beileibe nicht so ausgereift waren wie die jetzt
erhältlichen, neuen Kombitherapien. Sie hinterließen
schwere körperliche Spuren und schädigten etwa den Magen des
Patienten nachhaltig. Bertrand Rambaud sitzt der Vereinigung
UCFM I Care vor, der
bedeutendsten französischen Initiative für die Zulassung von auf
Cannabisbasis gewonnenen Arzneimitteln.
Aufgrund seines Gesundheits- und
Ermüdungszustands fiel es Rambaud jedoch zunehmend schwer,
regelmäßig
nach Holland zu fahren. Deswegen begann er mit dem Eigenanbau
von Cannabis. Zu rein medizinischen Zwecken, wie er am
Wochenende gegenüber Jungle World (/ dem Verfasser dieser
Zeilen) betonte: „Meine Vereinigung kümmert sich allein um
die medizinische Verwendung von Cannabis, nicht um jene zu
Genusszwecken. Meine persönliche Meinung ist allerdings, dass
eine Prohibitionspolitik, die einen Teil der eigenen Bevölkerung
schädigt, generell fragwürdig ist.“ Am 2. April kam es
dennoch zu einer polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung. Und
er wurde einen Tag lang in Polizeigewahrsam genommen, wobei ihm
seine Therapie vorenthalten wurde, trotz dadurch ausgelösten
schweren Erbrechens. Nun droht ihm ein Prozess wegen Besitzes
von Cannabis, zu dem er am 16. Juni in Straßburg
vorgeladen ist. Rambaud hofft, dass eine Verurteilung in seinem
Fall zu einem Skandal führen werde. Eine von dem Literaten
Jean-Marie Gingembre lancierte Solidaritätspetition im Internet
erhielt innerhalb von knapp zwei Wochen rund 1.700
Unterschriften (Anm. der
Redaktion: bis heute, und
innerhalb von zwölf Tagen).
Zerstrittene
Mediziner
Unterdessen streitet sich die Welt der
etablierten Medizin über die vorgebliche Gefährlichkeit von
Cannabis. Die vermeintlich altehrwürdige Académie
nationale de la médecine, eine Hinterlassenschaft von
Napoléon I., widmete am 25. März dieses Jahres ihre turnusmäßige
Sitzung – solche finden alle drei Wochen statt – dem Thema. An
ihrem Ende wurde ein Kommuniqué veröffentlicht, das fordert, die
Bekämpfung der „Epidemie der Cannabis-Ausbreitung“
zur „nationalen Priorität“ zu erheben. Die
Bevölkerung im Allgemeinen, Jugend und Eltern sollen, wie
üblich, verstärkt über die Gefahren des Produkts aufgeklärt und
zur Prävention angehalten werden. Zu den bisher bereits
gepredigten Maßnahmen
hinzu kommen nun die Forderung nach der Bekämpfung des Ver- und
Ankaufs von THC- oder ersatzprodukthaltigen Substanzen – wie
etwa Medikamenten - im Internet. Auch sollen die Veräußerung
von Wasserpfeifen, großformatigen
Zigarettenblättchen und ähnlichen Gegenständen an Jugendliche,
als vermeintliche Vorbereitungshandlungen zum Cannabiskonsum,
untersagt werden.
Neu war, dass dieses Mal ein Mediziner laut
protestierte. Der Arzt Didier Jayle höhnte in einer
Stellungnahme, die am 27. März 14 publiziert wurde, über den
grotesken Charakter der Forderungen. Das Verbot großformatiger
Zigarettenblättchen hätte ihm zufolge „vor allem zur
Wirkung, dass Joints künftig kleiner ausfallen oder aus zwei
zusammengeklebten, kleinformatigen Blättchen hergestellt werden“.
Generell fordert Jayle eine Abkehr von der Prohibitionspolitik
und vom Totalverbot, die ihre Unwirksamkeit unter Beweis
gestellt hätte, zugunsten einer „besseren Information über
Konsumweisen“ und einer konkreten Beratung über die
Vermeidung gesundheitlicher Risiken oder von gefährlichem
Verhalten im Straßenverkehr.
Jayle stellt fest, dass eine pure Prohibitionspolitik „in
demokratisch regierten Ländern nicht funktioniert“. In
Diktaturen übrigens auch nicht, wie erahnt, wer jemals die
Praxis des Cannabiskonsums im Iran beobachten konnte...
Jayles Stellungnahme zog eine wutentbrannte
Replik des Arztes Jean Costentin nach sich, eines der drei
Unterzeichner des akademischen Kommuniqués. Er sieht eine linke
Verschwörung am Werk. Ausführlich weist er auf die Vergangenheit
als „trotzkistische Studentin“ der linken Richterin Nicole
Maestracci hin. Die korsischstämmige Juristin - seit kurzem
Mitglied des Verfassungsgerichts - leitete bis im Jahr 2002 die
„Ministerienübergreifende Kommission für die Bekämpfung von
Drogen und Suchtkrankheiten“, MILDT. Dort unternahm sie, empört
sich Costentin, „Anstrengungen für die Legalisierung von
Cannabis, seine Normalisierung und Verbreitung“.
Jayles wurde für den Zeitraum 2002 bis 2007
zu ihrem Nachfolger bestimmt und, fährt Costentin fort,
eingesetzt, um ihrem Kurs ein Ende zu setzen. Doch kaum
angetreten, ereifert sich das Akademiemitglied weiter, fuhr er
mit derselben Orientierung fort.
Alle Anstrengungen,
aus der MILDT die Trutzburg einer strikten Prohibitionspolitik
zu machen, scheiterten. Zwar trat nach Maestracci und Jayle ein
Nachfolger für den Zeitraum 2007 bis 2012 an, Etienne Apaire,
der zunächst allein auf Verbotsappelle und den Hinweis auf „die
Gefahren des Cannabis“ insistieren wollte. Er löste die
„Beratungsgremien für junge Konsumenten“, CJC, die konkrete
Informationen und Hinweise zum Gesundheitsschutz lieferten,
ersatzlos auf. Doch er wurde mit einem derart jämmerlichen
Scheitern seiner Politik konfrontiert, dass er die CJC selbst
wieder einführte. Die jetzige MILDT-Vorsitzende, Danièle
Jourdain-Ménniniger, förderte diese Beratungsgremien zusätzlich.
Ein weiteres Eingeständnis der Niederlage der bisherigen
Probitionsideologie.
Spöttisch fordert der Journalist und
Mediziner Jean-Yves Nau am 11. April 14 die Akademie der Medizin
dazu auf, nun endlich klar zu sagen: „Ja oder Nein, ist
das Cannabis Teufelswerk?“
Eine Antwort auf diese Frage steht bislang noch aus.
Editorische
Hinweise
Wir erhielten
diesen Artikel vom Autor für diese Ausgabe. Es handelt sich um
einen Artikel, der in
der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung ,Jungle World’
erstveröfentlicht wurdet. Dort erschien
eine aus Platzgründen erheblich gekürzte Fassung.
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