Betrieb & Gewerkschaft

Pressemitteilung vom 28.5.2015
Ein wichtiger Teilerfolg im Zusammenhang mit der Werksschließung.


Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit
bei Opel und Neovia (Opel-Werk 3) in Bochum

5-6/2015

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OFFENSIV
Initiative für eine kämpferische gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit
bei Opel und Neovia (Opel-Werk 3) in Bochum

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Bochum, 28.05.2015

Pressemitteilung
Am gestrigen Mittwoch wurden vor dem Arbeitsgericht Bochum gleich mehrere Klagen eines Kollegen, vertreten von seiner Rechtshelferin des DGB, bezüglich der Bochumer Opel-Werkschließung verhandelt. Der Kollege hatte den angebotenen Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben, weil er sich seinen Arbeitsplatz nicht abkaufen lässt, und wurde deshalb gekündigt.

Im Ergebnis hat die Richterin die Änderungskündigung des Kollegen für ungültig erklärt!

Ein wichtiger Erfolg aller Kollegen, die gegen die Werkschließung gekämpft und der versuchten Erpressung durch einen Aufhebungsvertrag Stand gehalten haben! Ein Erfolg aller, die sich nicht von der Propaganda kleinmachen ließen, „man könne eh nichts machen“, und es sei chancenlos gegen die Kündigung zu klagen! Herzlichen Glückwunsch dazu!

Im Kammertermin hatte die Richterin mündlich begründet, die Kündigung sei sozialwidrig, weil ein Wechsel an einen anderen Opel-Standort nicht mit Lohnverlusten verbunden sein dürfe. Dies beinhalteten jedoch die „Angebote“, die Opel in Verbindung mit der Änderungskündigung gemacht hatte: verlängerte Arbeitszeit in Eisenach und eine abzuschmelzenden Einstellzulage in Rüsselsheim: „das ist in der Realität auf Dauer ein Lohnverlust“, stellte die Richterin richtig fest.

Auch wenn Opel sicherlich in Berufung gehen oder eine neue Kündigung aussprechen wird, ist dies ein wichtiger Teilerfolg.

Zuvor hatte die Richterin zwei weitere Klagen des Kollegen auf Beschäftigung im Werk 3 abgewiesen. In ungewöhnlich scharfem Ton und mit restriktiver Verhandlungsführung hatte sie alle Argumente abgewimmelt und damit faktisch den Freibrief bestätigt, dass sich weder Opel noch Neovia an die Zusagen zu Auswahlkriterien im Sozialtarifvertrag halten müssen.

Der Prozesstag war somit zwiespältig: bestätigte er einmal die Klassenjustiz, nach der Opel Werke schließen darf, dies mit unmöglich einzuhaltenden Verträgen beschönigt, soziale Auswahlkriterien mit

Füßen tritt und Kollegen nach Rüsselsheim oder Eisenach verschicken kann. Die Niederlagen und Zugeständnisse von Opel zeigen zugleich, dass die Arbeiter nicht gezwungen sind, sich diesen kapitalistischen Gegebenheiten zu beugen. Sie zeigen, dass der politische und juristische Widerstand keinesfalls aussichtslos ist, sondern die Kollegen auf dem genau richtigen Weg sind.

Im Übrigen sind in den letzten Wochen auch erste Klagen von ca. 60 schwerbehinderten Ex-Opel- Kollegen gegen ihre Diskriminierung durch den Sozialtarifvertrag behandelt worden. Diese, das gestrige Urteil zur Unwirksamkeit der Kündigung und der im Sozialtarifvertrag verordnete Lohnverlust sind weitere Indizien für den Charakter des Vertrags und aller Versprechung im Zusammenhang mit der Werkschließung: sein Sinn und Zweck war lediglich, der Öffentlichkeit und Belegschaft eine sozialverträgliche Schließung vorzugaukeln.

Daher auch das große Interesse und die Solidarität aus der Öffentlichkeit: mindestens 25 Personen begleiteten den Opelaner solidarisch während seines Prozesses, darunter etliche Opelaner, der Solidaritätskreis, das Basta–Frauenkomittee. Besonders begeistert waren die Anwesenden jedoch über eine Solidaritätsdelegation von fünf streikenden Kita-Mitarbeiterinnen, die dem Kollegen ihre Solidarität überbrachten und von ihrem Streik berichteten. Die Solidarität war somit auf jeden Fall der Gewinner des Tages.

Annegret Gärtner-Leymann
Klaus Leymann
Steffen Reichelt
(Betriebsräte der Liste Offensiv)