Interview
Ausweitung von Zwangsbehandlungen verhindern

kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Martin Lindheimer

5-6/2017

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Berlin (kobinet) "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung der Selbstbestimmungsrechte von Betreuten", so lautet der Titel eines von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs. Hinter dem langen Titel verbirgt sich die Gefahr, dass Zwangsmaßnahmen auf die ärztliche Behandlung ausgeweitet werden. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit Martin Lindheimer vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BEB) über die drohenden Gefahren im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens.

kobinet-nachrichten: In Sachen Zwangsbehandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen, droht neues Ungemach (siehe kobinet-nachrichten vom 27. April 2017). Worum geht es dabei genau?

Martin Lindheimer: Der Gesetzgeber plant die Zwangsbehandlung von der Zwangsunterbringung zu trennen. Dazu sagt man "entkoppeln". Bisher war völlig klar: Nur wer mit richterlicher Genehmigung zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht ist, der darf nur in diesem Fall zwangsbehandelt werden. Wer nicht zwangsweise untergebracht ist, der hat - bis jetzt - auch keine Zwangsbehandlung zu befürchten.

kobinet-nachrichten: Und wie soll das jetzt werden?

Martin Lindheimer: Mit der Gesetzesänderung wird es nun aber viel mehr Möglichkeiten der Zwangsbehandlung geben: Wer sich freiwillig im Krankenhaus befindet, der darf zwangsbehandelt werden. Ohne eine richterliche Zwangsunterbringung. Und an dieser Stelle kommt man zum Beispiel auf den zufällig festgestellten Krebs zu sprechen, der nach ärztlicher Ansicht sofort behandelt werden müsse. Der Patient will aber nicht. In solchen Konfliktsituationen wird regelmäßig an dem Willen oder der Einsichtsfähigkeit des Patienten gezweifelt. Sehr zügig wird eine Betreuung eingerichtet und der Betreuer willigt in die Operationen oder Amputation an des Patienten Stelle ein. Würde im umgekehrten Fall ein Patient eine Krebsbehandlung wünschen, käme niemand auf die Idee, an dessen Einwilligungsfähigkeit zu zweifeln.

kobinet-nachrichten: In welchem Gesetz soll das genau verankert werden? Und könnte diese Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden?

Martin Lindheimer: Die Gesetzesänderung soll im Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert werden, der die Betreuungen, das heißt, Entmündigungen, regelt. Es soll ein neuer § 1906a geschaffen werden, damit die Trennung von Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung deutlicher gemacht wird. Die Bundesregierung macht einen unglaublichen Druck, dieses Gesetz vor der Bundestagswahl noch zu verabschieden. Dabei geht es hier um schwerwiegende Eingriffe in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte.

kobinet-nachrichten: Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE) setzt sich ja schon seit vielen Jahren gegen Zwangsbehandlungen ein. Wie sind eure Erfahrungen und was könnte die Gesetzesänderung genau für euren Personenkreis und andere behinderte Menschen bedeuten?

Martin Lindheimer: Wir wissen, dass Betreuungen schnell, effektiv und lautlos eingerichtet werden, wenn sie beantragt werden. Richter und Betreuer folgen allzu häufig den Vorschlägen der Ärzte und errichten die gewünschte Betreuung. Betroffene sehen dem meist nur ohnmächtig und machtlos zu. Stehen Menschen erst einmal unter Betreuung, wird das gemacht, was die Ärzte wollen. Darüber gibt es seit Jahren immer wieder Fernseh-Dokumentationen.

kobinet-nachrichten: Was haben Sie bisher getan, um gegen die geplante Gesetzesänderung vorzugehen und wie sind die Reaktion der Abgeordneten auf die Aktivitäten?

Martin Lindheimer: Wir haben allen Abgeordneten unsere großen Sorgen durch eine Stellungnahme mitgeteilt. Regierung und Opposition befragten aber lieber eine Angehörige zur Entrechtung Betreuter.

kobinet-nachrichten: Was könnte man tun, um eure Aktivitäten zu unterstützen?

Martin Lindheimer: Betreuungen können grundsätzlich jede/n treffen. Stark gefährdet sind Menschen mit sogenannten Behinderungen. Seid alle wachsam und teilt kurzfristig über eure Verbände die Sorgen eurem Bundestagsabgeordneten an eurem Ort mit. An jedem Ort in Deutschland gibt es einen oder mehrere zuständige Bundestagsabgeodnete für den örtlichen Wahlkreis. Sprecht sie an. Schreibt ihnen und macht sehr kurzfristig Termine. Macht euch stark für eure Rechte.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

Link zum Gesetzentwurf - siehe § 1906a

Editorischer Hinweise

Das Interview wurde erstveröffentlicht bei http://www.kobinet-nachrichten.org/ am 30.4.2017. Wir wurden um Verbreitung des Interviews gebeten von:

Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de