Wachsender Druck auf Erwerbslose
Verbände kritisieren erneut Hartz-IV-Optimierungsgesetz


von Peter Nowak

7/8-06

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Am 1. August tritt das so genannte Hartz-IV-Optimierungsgesetz in Kraft. Betroffenenorganisationen warnen vor einer weiteren Verschärfung für die Erwerbslosen.

Die große Koalition begründet die neuesten Ãnderungen bei Hartz IV mit einer Kostenexplosion, für die der Missbrauch bei Leistungen verantwortlich sein soll. "Eine Kostenexplosion hat nie stattgefunden", meint hingegen Angelika Klahr, Referentin der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen. Vielmehr habe Wolfgang Clement, Minister der alten rot-grünen Bundesregierung, schon vor der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe "mit falschen Zahlen jongliert".

Vehement gegen das Optimierungsgesetz wendet sich der Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen, in dem sich zahlreiche Initiativen und Interessenverbände koordinieren. Schon vor der beschlossenen Verschärfung sei mit Arbeitslosengeld II (ALG II) für viele Betroffene ein menschenwürdiges Leben kaum möglich gewesen, heißt es in der aktuellen Presseerklärung. "Eingeschränkte Lebensführung, Hunger, soziale Kälte, Verschuldung, Nulltarifarbeit, Arbeitsdienst, Vertreibungen aus der Wohnumgebung sowie Verlust sozialer Bindungen sind massenhafte Erscheinungen", berichtet Anne Allex vom Runden Tisch aus der tagtäglichen Praxis. Die "Optimierung" habe weitere fatale Folgen für die Betroffenen. So droht mehr als 300 000 Bedarfsgemeinschaften der Entzug der Leistungen nach ALG II. Die im Gesetz festgeschriebene Umkehr der Beweislast bei eheähnlichen und gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften sei verfassungswidrig; erste Klagen wurden schon eingereicht. Künftig müssen statt dem JobcenBöse Zungen behaupten, die einzigen Arbeitsplätze, die durch die Verschärfungen geschaffen werden, entstünden bei den Prüfdiensten, die eruieren sollen, ob ein ALG-II-Empfänger falsche Angaben gemacht haben könnte.

Der Runde Tisch macht darauf aufmerksam, dass auf zwei Gruppen besonders gravierende Verschlechterungen zukommen. So haben arbeitssuchende EU-Ausländer künftig keinen Anspruch auf ALG II mehr. Und für junge Erwachsene unter 25 Jahren sollen die Leistungen weiter verringert werden; schon heute erhalten sie häufig nur noch Sach- statt Geldleistungen.

Es sollen weitere Verschärfungen kommen. Bisher konnten sich viele Erwerbslose gegen Leistungskürzungen vor den Sozialgerichten wehren - oftmals mit Erfolg. Mittlerweile ist aber ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, der eine Gebührenpflicht für die Inanspruchnahme des Klagewegs vorsieht.

Editorische Anmerkungen

Der Text wurde uns vom Autor zur Veröffentlichung überlassen.