Am 1. August tritt das so genannte
Hartz-IV-Optimierungsgesetz in Kraft. Betroffenenorganisationen
warnen vor einer weiteren Verschärfung für die Erwerbslosen.
Die große Koalition begründet die neuesten
Ãnderungen bei Hartz IV mit einer Kostenexplosion, für die der
Missbrauch bei Leistungen verantwortlich sein soll. "Eine
Kostenexplosion hat nie stattgefunden", meint hingegen Angelika
Klahr, Referentin der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher
Arbeitslosengruppen. Vielmehr habe Wolfgang Clement, Minister
der alten rot-grünen Bundesregierung, schon vor der
Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe "mit falschen
Zahlen jongliert".
Vehement gegen das Optimierungsgesetz wendet
sich der Runde Tisch der Erwerbslosen- und
Sozialhilfeorganisationen, in dem sich zahlreiche Initiativen
und Interessenverbände koordinieren. Schon vor der beschlossenen
Verschärfung sei mit Arbeitslosengeld II (ALG II) für viele
Betroffene ein menschenwürdiges Leben kaum möglich gewesen,
heißt es in der aktuellen Presseerklärung. "Eingeschränkte
Lebensführung, Hunger, soziale Kälte, Verschuldung,
Nulltarifarbeit, Arbeitsdienst, Vertreibungen aus der
Wohnumgebung sowie Verlust sozialer Bindungen sind massenhafte
Erscheinungen", berichtet Anne Allex vom Runden Tisch aus der
tagtäglichen Praxis. Die "Optimierung" habe weitere fatale
Folgen für die Betroffenen. So droht mehr als 300 000
Bedarfsgemeinschaften der Entzug der Leistungen nach ALG II. Die
im Gesetz festgeschriebene Umkehr der Beweislast bei
eheähnlichen und gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften sei
verfassungswidrig; erste Klagen wurden schon eingereicht.
Künftig müssen statt dem JobcenBöse Zungen behaupten, die
einzigen Arbeitsplätze, die durch die Verschärfungen geschaffen
werden, entstünden bei den Prüfdiensten, die eruieren sollen, ob
ein ALG-II-Empfänger falsche Angaben gemacht haben könnte.
Der Runde Tisch macht darauf aufmerksam, dass
auf zwei Gruppen besonders gravierende Verschlechterungen
zukommen. So haben arbeitssuchende EU-Ausländer künftig keinen
Anspruch auf ALG II mehr. Und für junge Erwachsene unter 25
Jahren sollen die Leistungen weiter verringert werden; schon
heute erhalten sie häufig nur noch Sach- statt Geldleistungen.
Es sollen weitere Verschärfungen kommen. Bisher
konnten sich viele Erwerbslose gegen Leistungskürzungen vor den
Sozialgerichten wehren - oftmals mit
Erfolg. Mittlerweile ist aber ein Gesetzentwurf in Vorbereitung,
der eine Gebührenpflicht für die Inanspruchnahme des Klagewegs
vorsieht.