Vor 50 Jahren - am 17.8.1956 - wurde die KPD verboten.
Weg mit dem KPD-Verbot!

Aufruf der KPD/ML von 1976
7/8-06

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Die Älteren werden sich noch erinnern. Am 17. August 1956 verkündete das höchste Gericht der Bundesrepublik, das Bundesverfassungsgericht das Verbot der KPD. Einen Tag später trat das Verbot in Kraft. Damit waren Tausende Kommunisten, Revolutionäre, Antimilitaristen und Patrioten praktisch vogelfrei. Freigegeben zu Verhaftungen, Berufsverboten, Entlassungen und hohen Gefängnisstrafen. Das KPD-Verbotsurteil bildete 1956 den Abschluss der Grundsteinlegung für den Aufbau eines umfassenden Repressions- und Verfolgungsapparats in der BRD.

Weiterführendes Material befindet sich im Archiv des Infopartisan.net "KPD-Verbot"

Meinungsfreiheit? Freiheit der politischen Betätigung? Das Verbot der KPD, das bis heute nicht aufgehoben wurde, zeigt, was es in Wirklichkeit auf sich hat. Freiheit der politischen Betätigung gibt es nur für die Parteien der herrschenden Klasse. Die Partei der Arbeiterklasse wird unterdrückt.

Von Anfang an; Wiederbelebung des Faschismus

Das Verbot der KPD durch das Adenauer-Regime war ein Schritt bei der Wiederbelebung des Faschismus in den 50er Jahren.

Begonnen hatte diese Entwicklung bereits mit der Gründung des Spalterstaates „Bundesrepublik Deutschland". Die Gründung der Bundesrepublik bedeutete den entscheidenden Bruch des Potsdamer Abkommens, das den Aufbau eines einheitlichen, antifaschistischen, demokratischen und friedliebenden Deutschland vorsah. Damit war klar, was die US-Imperialisten und unter ihrem Kommando das Adenauer-Regime vorhatten. Westdeutschland sollte ihr imperialistischer Stützpunkt gegen das damalige sozialistische Lager werden, ein Hort der Reaktion und des Militarismus.

Während im anderen Teil Deutschlands, in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), unter dem Schutz der Roten Armee die Kriegsverbrecher enteignet, die alten Nazis bestraft und aus ihren Ämtern verjagt, die Monopole entflochten wurden, während in der DDR der erste sozialistische Staat auf deutschem Boden entstand, während dort die Arbeiterklasse zusammen mit den anderen Werktätigen unter Führung der SED einen demokratischen, antifaschistischen und friedliebenden Staat aufbauten und unermüdlich für die Einheit der deutschen Nation kämpften, nahm Westdeutschland eine genau entgegen gesetzte Entwicklung: Man sagte „Entflechtung* und ließ die alten Monopole größer denn je wiederauferstehen; man sagte „Entnazifizierung" und hängte die Kleinen, die Großen ließ man nicht nur laufen, sondern hievte sie an die Kommandostellen des neuen deutschen Staates. Bei der Polizei, bei der Justiz, beim Verfassungsschutz, in den Staatskanzleien, bei Presse und Rundfunk, und bei der später gegründeten Bundeswehr — überall stellten alt gediente Nazis das Hauptkontingent und saßen an den Schaltstellen der Macht.

Unterdrückt wurde die Arbeiterklasse, wurden die Werktätigen, die gegen die Remilitarisierung und für die Einheit Deutschlands kämpften, unterdrückt wurden vor allem die Kommunisten. So mancher, der unter dem Hitlerfaschismus im KZ gesessen hatte, wanderte auch jetzt wieder ins Gefängnis, verurteilt von den gleichen Richtern, die auch vor 45 über ihn zu Gericht gesessen hatten. Hinter dem Schlagwort der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung" entstand Zug um Zug der Staat, den die Drahtzieher des Hitlerfaschismus, die Krupp, Siemens usw. brauchten, um die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen zu unterdrücken und auszubeuten.

Bereits ein halbes Jahr nach Gründung der Bundesrepublik wurde die erste kommunistische Zeitung verboten. 1950 verbot die Bundesregierung die politische Betätigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in der KPD. Im April 1951 wurde die Volksbefragung über die Remilitarisierung und den Abschluß eines Friedensvertrages verboten. Im Juni 1951 wurde die Freie Deutsche Jugend und im Juli 1951 der „Rat der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes" verboten. Parallel dazu betrieb das Adenauer-Regime die Verabschiedung des Blitzgesetzes, das am 30. August 1951 in Kraft trat. Im gleichen Jahr, am 22. November 1951, unterzeichnete Adenauer in Paris den Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, der die Grundlage für den Aufbau einer neuen imperialistischen Armee auf deutschem Boden bilden sollte und am selben Tag stellte die Bundesregierung zusammen mit dem amerikanischen Hohen Kommissar auch den Antrag auf das Verbot der KPD. Dieser Verbotsantrag gegen die KPD richtete sich gleichzeitig gegen alle deutschen Antimili-taristen, Patrioten und klassenkämpferischen Arbeiter. Das zeigte sich schon alleine daran, daß die Bundesregierung mit dem Verbot der KPD gleichzeitig das Verbot von insgesamt 37 sogenannten „Tarnorganisationen" verlangte, darunter etwa des „Komitees der jungen Friedenskämpfer", des „Westdeutschen Ausschusses der Nationalen Front des demokratischen Deutschland", der „Bewegung für bäuerliches Recht und Freiheit" usw.

Ziel des KPD- Verbots: „Abtötung des Marxismus"

Was könnte deutlicher zeigen, wes Geistes Kind die „neuen" Herren in Westdeutschland waren, als die folgende Äußerung des damaligen Staatssekretärs, von Lex, der im Auftrag der Bundesregierung das Verbot der KPD forderte und erklärte: „Sie sind ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet." Das war wörtlich die alte Blut- und Boden Ideologie des Hitlerfaschismus.

1928 hatte die Komintern festgestellt: "Die Hauptaufgabe ist die Vernichtung der revolutionären Vorhut der Arbeiterklasse, d.h. der kommunistischen Schichten des Proletariats und ihrer führenden Kader." 1953 stellte der „Rheinische Merkur", das Hausblatt Adenauers zum Ziel des Verbotsprozesses gegen die KPD fest: „Das groüe Anliegen, von dem man wünschen möchte, daß es ... schnell und zielsicher angepackt wird, ist die endgültige Abtötung des Marxismus, die Entgiftung des Sozialismus, nicht nur in Deutschland, sondern ausstrahlend nach Europa."

Hier zeigt sich, zwischen dem Hitlerfaschismus und der Bundesrepublik, zwischen dem Faschismus und der bürgerlichen Republik, klafft kein unüberbrückbarer Abgrund. Hievte das deutsche Finanzkapital 1933 Hitler an die Macht, um gegen die drohende Revolution mit einer offenen terroristischen Diktatur seine Herrschaft zu verteidigen und konzentrierte sich der Terror auf die Zerschlagung der KPD, so wurden in der Bundesrepublik von Anfang an die Weichen für die erneute Errichtung einer faschistischen Diktatur gestellt, konzentrierte sich das Adenauer-Regime von Anfang an darauf, den Kommunismus auszuschalten. Und zwar nicht nur als politische Kraft, sondern auch ideologisch, als Weltanschauung.

Zwar soll es, nach den Aussagen der Bundesverfassungsrichter in diesem Prozeß nicht darum gegangen sein, den Marxismus-Leninismus als Wissenschaft zu verbieten. Dem widerspricht allerdings schon ein flüchtiger Blick in die Urteilsbegründung, die geradezu ein Lehrbuch der Bourgeoisie über den Marxismus-Leninismus ist (und als solches auch heute noch von Richtern und Staatsanwälten benutzt wird), dem widerspricht auch die Tatsache, daß allein in der Urteilsbegründung 26 Werke von Marx, Engels, Lenin und Stalin aufgezählt werden, die als „verfassungswidrig" bezeichnet werden. Dem widersprechen auch solche Einzelheiten aus der Urteilsbegründung wie die Feststellung, daß die innerparteiliche Schulung der KPD ein Angriff auf die „freiheitlich-demokratische Ordnung" sei, denn, so das Bundesverfassungsgericht, „die Feindschaft gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Eigenschaft, Kommunist zu sein, also in kommunistischer Bewußtheit politisch zu handeln, sind die beiden Seiten ein und derselben Münze."

Das Bundesverfassungsgericht verbot den Marxismus-Leninismus natürlich nicht als Kanzleiwissenschaft. Es verbot ihn, weil es davon ausging, daß der Marxismus-Leninismus eine Anleitung zum Handeln ist. Es verbot die KPD, weil es davon ausging, daß es die Aufgabe einer kommunistischen Partei ist, die Massen so im Geiste des Marxismus-Leninismus zu erziehen, daß er sie ergreift und zur materiellen Gewalt wird, und sie unter der Führung ihrer kommunistischen Partei den kapitalistischen Staatsapparat gewaltsam stürzen und die Diktatur des Proletariats errichten. Deshalb richtete sich der Kern der Anschläge der Bundesregierung gegen das Prinzip der gewaltsamen Revolution und das Prinzip der Notwendigkeit der Errichtung der Diktatur des Proletariats - also der beiden Prinzipien, die jede wahrhaft marxistisch-leninistische Partei von einer revisionistischen Partei unterscheidet.

Besonders gefährlich war diese Propaganda für die Bourgeoisie damals vor allem deshalb, weil sich Anfang der 50er Jahre jeder Deutsche durch einen Blick in den anderen Teil Deutschlands vom Nutzen der Revolution und der Diktatur des Proletariats für das Volk selbst überzeugen konnte. So heißt es denn auch in der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts: „Die besondere Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch diese zersetzende Propaganda ergibt sich daraus, daß der in der freiheitlichen Demokratie als Ergebnis gegenseitiger Toleranz und freier Diskussion aller politischen Fragen scheinbar herrschenden , Ziellosigkeit' ein angeblich auf eindeutige wissenschaftliche Erkenntnis begründetes, geschlossenes System der Weltorientierung gegenübergestellt wird, das für alle noch so komplizierten ökonomischen und politischen Fragen klare Antworten bereithält und damit gerade den anspricht, dem diese Sachverhalte sonst schwer durchschaubar sind."

Dieser „Klarheit der Antworten" des Marxismus-Leninismus für die Lösung der Probleme der Arbeiterklasse hatte das Adenauer-Regime damals — und hat die Bourgeoisie auch heute — nichts anderes entgegenzusetzen als Verbote, Verfolgung und Terror.

Die Schande der 'Reimann und Konsorten

Weder der Terror der Konterrevolution nach der Revolution 1918/19, weder die Blutherrschaft des Hitlerfaschismus, noch der Terror des Adenauerregimes hatten die KPD vernichten können. Sie hatte allen Schlägen der Bourgeoisie getrotzt, bis es schließlich die Verräter um Reimann unternahmen, diese Festung von innen zu nehmen. Bereits während des Verbotsprozesses gegen die KPD rückten die Prozeßvertreter der KPD in schmählicher Art und Weise gerade von den entscheidenden Prinzipien, dem Prinzip der gewaltsamen Revolution und dem Prinzip der Notwendigkeit der Diktatur des Proletariats ab.

Ja, als auf dem XX. Parteitag der KPdSU die Chruschtschow-Clique die Macht ergriff, versuchten diese Verräter mit dem Hinweis, jetzt könnten sie schwarz auf weiß beweisen, daß auch für Westdeutschland ein „friedlicher Weg zum Sozialismus" möglich sei und daß man heute Kommunist sein könne, ohne für die Errichtung der Diktatur des Proletariats zu sein, die bereits abgeschlossene mündliche Verhandlung wieder in Gang zu bringen. Die Bourgeoisie ging auf diese Bettelei nicht ein. Aber sie sah natürlich, was im Busch war. Sie sah die Chance, hier aus den Reihen der KPD Verbündete für ihren Kampf gegen die Arbeiterklasse, gegen die Revolution und den Kommunismus zu gewinnen.

Ihre Rechnung ging auf. Zwar führte die KPD ihren Kampf auch nach dem Verbot weiter, das Zentralorgan erschien, die Zahl der Betriebszeitungen wuchs sogar. Aber gleichzeitig gelang es den Verrätern um Reimann immer mehr, ihre revisionistische Linie durchzusetzen. Zehn Jahre später, auch unter dem Eindruck der sich anbahnenden „neuen Ostpolitik", hielt die Bourgeoisie die Zeit für gekommen. Brandt, Wehner, Heinemann und andere verkündeten öffentlich, sie hielten die Neugründung einer KPD, die sich zu den Prinzipien der „freiheitlich-demokratischen Ordnung" bekenne, für möglich.' Zwar zierte sich Reimann noch (so schrieb er einen Brief an die Bundesregierung, in dem er erklärte, angesichts des weiter bestehenden KPD-Verbots könne eine neugegründete KPD niemals eine kommunistische Partei sein), aber grundsätzlich war die Sache klar. Und überall versicherten Vertreter der KPD in geradezu widerlicher Weise, daß sie bereit waren, sich voll und ganz in den Dienst der Bourgeoisie zu stellen. Typisch dafür ist ein Gespräch zwischen dem revisionistischen Juristen Ridder und dem Vertreter des Bonner Innenministeriums, Ernst, 1967 in der Fernsehsendung „Monitor". Ridder versuchte dort, dem Staatssekretär Ernst plausibel zu machen, daß die KPD in ihrem neuen Programm von 1967 ernsthaft von der Lehre vom gewaltsamen Sturz des kapitalistischen Staates abgerückt sei. Darauf Ernst: „ . . . ich kann es mir nicht vorstellen. Denn daß man auf einem völlig legalen, demokratischen Weg .erreichen soll, daß die jetzt führenden Schichten in Deutschland abtreten und die Macht der Diktatur, eh ... dem Proletariat übergeben, das ist eine Utopie, an die können wir nicht glauben. Wenn Sie es erreichen wollen, so können Sie es nur durch die Revolution erreichen, denn freiwillig wird doch die herrschende Gesellschaft sich nicht abieben. Ein solcher Fall des Selbstmordes . ." Ridder:,, . . aber Revolutionen sind in durchorganisierten Staaten, die uns verfassungsstrukturell und administrativ usw. vergleichbar sind, eine aussichtslose Sache. Und das einzusehen, sind auch die Kommunisten gescheit genug." Und auf einer Konferenz über das KPD-Verbot 1967 in Düsseldorf erklärte Franz Ahrens für die KPD folgendermaßen ,wie sich die Verräter um Reimann die neue Partei vorstellten: als „integrierter demokratischer Bestandteil des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens".

Und so wurde schließlich 1968 die von der Bourgeoisie gewünschte „Neugründung" vollzogen: In Heinemanns Amtszimmer entstand die D„K"P, als Partei der Verräter, als Agentur der Bourgeoisie in den Reihen der Arbeiterklasse. Damit aber wurde nicht nur der Kampf für den Sozialismus, sondern auch der Kampf für die Aufhebung des KPD-Verbotes vollständig verraten.

Weg mit dem KPD- Verbot!

Auch nach der Gründung der D„K"P hob die Bourgeoisie das KPD-Verbot nicht auf. Es blieb bestehen als Druckmittel der Bourgeoisie gegen die Neugründung einer kommunistischen Partei, die den revolutionären Weg der KPD fortsetzen würde — denn damit rechneten natürlich die Kapitalisten. Ihre Rechnung ging aber nicht aut. Die wahren Marxisten-Leninisten in der KPD, die den Kampf gegen den Verrat der Revisionisten aufnahmen, an ihrer Spitze Genösse Ernst Aust, krochen nicht zu Kreuze. Sie trotzten dem KPD-Verbot und gründeten zur Jahreswende 1968/69 die KPD/ML und verankerten in der Gründungserklärung der Partei die revolutionären Prinzipien der Notwendigkeit des revolutionären Sturzes des imperialistischen Staates und der Errichtung der Diktatur des Proletariats. Damit war den Hoffnungen der Bourgeoisie auf Jahre des ungestörten Ausbeuterfriedens bereits der entscheidende Schlag versetzt worden.
Auch heute noch kann die Bourgeoisie das bestehende KPD-Verbot jederzeit auf die KPD/ML anwenden. In diesem „freiheitlichsten Staat auf dem ganzen Planeten" , wie ein Staatsanwalt in einem Prozeß die Bundesrepublik nannte, ist die kommunistische Partei auch heute nicht legal. Zwar zögert die Bourgeoisie, die KPD/ML als nachfolgeorganisation der KPD zu verbieten - "aus Opportunitätsgründen" wie vor einiger Zeit Innenminister Genscher erklärte. Aber das hindert sie nicht daran, die KPD/ML und'die Weltanschauung des Marxismus-Leninismus auch heute schon als ihren Todfeind zu verfolgen, das hindert sie nicht, Genossen der KPD/ML mit Begründungen zu bestrafen, die fast wörtlich aus dem Verbotsurteil gegen die KPD abgeschrieben sind.

Nieder mit der Faschisierung

Die Hoffnung des Adenauer-Regimes, mit dem Verbot der KPD den Marxismus-Leninismus „abzutöten", die Hoffnung der westdeutschen Imperialisten, mit der Gründung der D„K"P die Massen an die Leine der „freiheitlich-demokratischen Ordnung" legen zu können, hat sich zerschlagen. Seit den Septemberstreiks 1969 hat der Klassenkampf immer höhere, für die Bourgeoisie immer bedrohlichere Wellen geschlagen. Zahlreiche Gesetze wurden gerade in jüngster Zeit verabschiedet, die zeigen, wie etwa der Musterentwurf für ein neues Polizeigesetz, daß sich die Bourgeoisie auf kommende, viel härtere Klassenauseinandersetzungen vorbereitet.

Dabei sind die „klaren Antworten", die heute die KPD/ML auf die Probleme der Massen gibt, das Vertrauen, das sie gewinnt, für die Bourgeoisie bereits zu einer solchen Gefahr geworden, daß sie sich — trotz der zahlenmäßigen Schwäche der Partei — genötigt sieht, gegen einen „Roten Morgen" nach dem anderen Prozesse anzustrengen, daß sie ein Gesetz — das 14. Strafrechtsänderungsgesetz — beschlossen hat, das jede Propagierung der gewaltsamen Revolution unter Strafe stellt.

Illusionen sind hier fehl am Platz. Die Bourgeoisie weiß, was ihr blüht und wird ihre Herrschaft mit Zähnen und Klauen verteidigen. Aber das haben auch die Herrschenden in Albanien, in China und Kambodscha getan. Es hat ihnen nichts genutzt. Und es wird ihnen auch hier nichts nutzen. Niemals wird die KPD/ML vor den Schlägen der Bourgeoisie kapitulieren und für das Linsengericht der Legalität die Interessen der Revolution verraten. Unsere Genossen in der DDR haben bereits bewiesen, daß auch faschistischer Terror und tiefe Illegalität die KPD/ML nicht davon abhalten werden, für das Ziel zu kämpfen, das die Bourgeoisie so sehr fürchtet, weil es ihren Untergang bedeutet: für die sozialistische Revolution, für ein vereintes, unabhängiges uns sozialistisches Deutschland.

Editorische Anmerkungen

Der Artikel erschien am 14.8.1976 in der Nr. 33, 10 Jhg.  der Zeitung "Der Rote Morgen". Diese wurde als Zentralorgan von der KPD/ML herausgegeben.

Am 24.9.77 beschloss der CDU-Bundesvorstand Verbotsanträge gegen die KPD/ML, den KBW und die KPD und zu stellen.

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