Pressemitteilung / 24. Juni 2008
Bundesinnenministerium verbietet Produktion kurdischer TV-Sendungen inDeutschland

AZADÎ RECHTSHILFEFONDS für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.

7/8-08

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Die Durchsuchungen der Studioräume der Firma VIKO in Wuppertal am 7. Mai waren wie befürchtet nur das Vorgeplänkel für die Absicht des Bundesinnenministeriums, die Ausstrahlung von Sendungen des kurdischen TV-Senders ROJ TV zu verbieten. Dies ist nun eingetreten.

Laut Verfügung vom 13. Juni, gerichtet an die Verantwortlichen der in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast A/S METV und ROJ TV sowie VIKO in Wuppertal, lässt der Innenminister letztere als „Teilorganisation von ROJ TV“ auflösen. Mesopotamia Broadcast A/S darf sich danach „im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes nicht mehr durch den Fernsehsender ROJ TV A/S betätigen“. Es wird behauptet, die Tätigkeit des Fernsehsenders laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Zudem wird behauptet, der TV-Sender betätige sich für die in Deutschland seit 1993 verbotene PKK „(heute KONGRA-GEL)“ und sei somit deren „Sprachrohr, um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen.“ Zudem diene die Tätigkeit zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“. VIKO wiederum sei „Teilorganisation“ von ROJ TV.

Das Verbot wird mit der unverfrorenen und durch nichts bewiesenen Behauptung gerechtfertigt, der kurdische Sender beeinträchtige und gefährde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Weiter wird polemisiert, dass die aufgrund der Sendungen „Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange“ hervorgerufen werde und Vereinigungen „innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes“ unterstützt, die „Anschläge gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und androhen.“ Verboten wird die Bildung von Ersatzorganisationen der TV-Produktionsfirma VIKO, vorhandenes Vermögen zugunsten des Bundes beschlagnahmt und eingezogen.

Mit diesem Verbot erweist sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als der verlängerte Arm und willfährige Vollstrecker der türkischen Regierung, der schon seit Jahren die kurdischen Medien ein Dorn im Auge sind. Hat sich bislang die dänische Regierung geweigert, dem türkischen Druck auf Entzug der Lizenz von ROJ TV nachzugeben, demonstriert Deutschland wieder einmal, dass es im kurdisch-türkischen Konflikt auf der Seite der Unterdrücker steht. Ausgerechnet diese Bundesregierung glaubt, dem kurdischen Sender vorwerfen zu können, seine Tätigkeit richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Wie das Friedensforschungsinstituts SIPRI Anfang Juni in seinem Jahrbuch feststellte, nimmt Deutschland den sechsten Platz der weltweiten Militärausgaben (23,7 Milliarden Euro) ein und die Türkei gehört neben Griechenland und Südafrika zu den wichtigsten Abnehmern deutscher Waffen. Die Bundesregierung befindet sich wie der NATO-Partner Türkei auf Kriegskurs gegen die Kurden – die einen mit Waffen, die anderen mit dem Polizei- und Strafrecht.

Wehren wir uns gemeinsam gegen diese Vernichtungs- und Zerschlagungsstrategie.

Editorische Anmerkungen

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