Konzept der Basisgruppen

Delegiertenrat der Westberliner Betriebsbasisgruppen
 

7-8/10

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Der Delegiertenrat der Westberliner Betriebsbasisgruppen hat beschlossen, eine Kampagne zum 1. Mai zu beginnen. Ihre Ziele sind

1. die kritische Überprüfung der bisherigen Ansätze zur Basisarbeit (zu diesem Zweck will eine Arbeitsgruppe eine Enquete aller bisher arbeitenden Gruppen anfertigen);

2. der Ausbau und die gezielte Neugründung von Basisgruppen;

3. Ausarbeitung strategischer Perspektiven;

4. verstärkte Organisierung der Zusammenarbeit zwischen Basis- und Universitätsgruppen.

Drei Sektoren der Arbeit haben sich bisher herauskristallisiert:

1. eine Neukonzipierung traditioneller Betriebsarbeit unter dem Begriff der Arbeiterkontrolle;

2. eine Einbeziehung bisher vernachlässigter Bereiche in die Betriebsarbeit, wie spezielle Unterdrückung der weiblichen Arbeiter, familiäre Konflikte, Sexualaufklärung, Arbeiterkommunen;

3. zentralisiertere Möglichkeiten von Arbeiterschulung. Mit der Veröffentlichung eines ersten Diskussionspapiers zur Arbeiterkontrolle möchten die Basisgruppen die Diskussion um eine zukünftige Strategie der Betriebsarbeit eröffnen. Ein Beitrag zur Konzeption einer Sex-Pol-Arbeit im Betrieb folgt in der nächsten Ausgabe der RPK.

Eine Kampagne zum 1. Mai muß zum Ziel haben, die Ansätze einer strategischen Perspektive und Organisierung der Betriebsarbeit weiterzutreiben. Sie ist also nicht an einer kurzfristigen Mobilisierung mit dem Ziel 1. Mai fixiert. Als zentrale strategische Konzeption hat sich in der Diskussion der Westberliner Betriebs-Basisgruppen der Begriff der ARBEITERKONTROLLE herausgestellt. Wichtigste Aufgabe der Kampagne wäre, in Zusammenarbeit zwischen Universitäts- und Basisgruppen das Konzept der ARBEITERKONTROLLE theoretisch zu entfalten und es auf seine konkrete Anwendbarkeit in der Betriebsarbeit zu überprüfen.

Das Konzept der ARBEITERKONTROLLE geht davon aus, daß sich heute der Interessengegensatz zwischen dem Kapital und seinen Beauftragten und den Lohnabhängigen am ehesten in der Herrschaftsstruktur der Betriebe massenhaft bewußt machen läßt. Solange die Ökonomie von privaten Profitinteressen und vom Markt bestimmt ist, kann Teilhabe an der Macht für die Arbeiter nur bedeuten, Mitverantwortung zu übernehmen, wo sie die entscheidenden Regulatoren der Ökonomie (Profitverteilung und Marktmechanismen) nicht kontrollieren können. Wie sich am schlagendsten am Beispiel von Entlassungen zeigt, dient die gegenwärtige institutionalisierte Vertretung der Arbeiter im Betrieb wesentlich dazu, Konflikte im Interesse der Unternehmer nicht offen ausbrechen zu lassen. Ob entlassen wird, richtet sich ausschließlich nach den Interessen des Kapitals; die Arbeitervertreter können lediglich die Modalitäten der Entlassung dämpfend und damit verschleiernd beeinflussen. Sie handeln damit objektiv als Vertreter der Macht der Unternehmer und nicht als Repräsentanten der Arbeitermacht. Die bestehenden Mitbestimmungsinstitutionen sind so konstruiert, daß den Arbeitervertretern, solange sie sich an den legalen Rahmen ihrer Tätigkeit halten, nichts anderes übrigbleibt, als letzten Endes die Logik der kapitalistischen Ökonomie anzuerkennen, nach der Entlassungen aus Profitrücksichten von Zeit zu Zeit eben unumgänglich sind. Die bestehenden Institutionen erlauben es den Arbeitern also nicht, ihre Interessen wirkungsvoll durchzusetzen.

Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes binden den Betriebsrat, den Betriebsfrieden zu wahren, d.h. keine Arbeitskämpfe zu führen. Damit kann bei einem Konflikt zwischen den Interessen der Unternehmer und denen der Arbeiter die Macht der Arbeiter als solidarische Aktion nicht legal ins Feld geführt werden. Dem Betriebsrat ist es außerdem untersagt, wirtschaftliche Informationen gegen den Willen der Betriebsleitung an die Arbeiter weiterzugeben. Es entfällt also die Grundbedingung für jede wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Geschäftsleitung, soweit diese mit ökonomischen Notwendigkeiten begründet werden: die umfassende Information der Arbeiter. Da die Betriebsräte auf drei Jahre gewählt und zwischendurch von ihren Wählern nicht abberufen werden können, ist die Möglichkeit äußerst eingeschränkt, sie im Konfliktfall zur kompromißlosen Vertretung der Arbeiterinteressen zu zwingen. Die Bindung der Arbeiter -Vertreter an die Legalität, die von der kapitalistischen Staatsmacht und ihren Institutionen geschützt wird, verfestigt das institutionelle und legalistische Denken bei den Arbeitern und fördert ihre Resignation.

Demgegenüber ist eine Strategie des Betriebskonfliktes notwendig, die dazu beiträgt, das Bewußtsein der Arbeiter von ihrer eigenen Macht zu entwickeln. Der Macht der Unternehmer, im Interesse des Kapitals zu bestimmen, wie die Produktion reguliert und organisiert werden soll, muß systematisch die Macht der Arbeiter entgegengestellt werden, die als Endziel die Organisierung der Produktion im Sinne einer Bedürfnisbefriedigung aller Arbeitenden haben muß. In diesem Sinne bedeutet ARBEITERKONTROLLE den Kampf darum, den Unternehmern ihre alleinige Verfügungsgewalt zu entreißen und sie der Kontrolle der Arbeiter zu unterstellen. Die Resignation und Ohnmacht der Arbeiter, die in Deutschland historisch vor allem durch die Niederlage der Arbeiterbewegung gegen den Faschismus begründet ist, läßt sich in der Produktion nur dort durchbrechen, wo die unmittelbaren Erfahrungen der Unterdrückung gemacht werden: am Arbeitsplatz. Der Kampf muß deshalb dort ansetzen.

Ein Beispiel für ARBEITERKONTROLLE auf dieser unteren Ebene ist die Forderung nach Wahl der Vorarbeiter durch das Arbeitsteam . Das kann vor allem dort eine mobilisierende Wirkung haben, wo durch das Gruppen-Akkord-System die Vorarbeiter unmittelbaren Einfluß auf Arbeitstempo und Lohnverteilung haben. Mit dieser Forderung würde ein entscheidendes Vorrecht der Unternehmensleitung, die Vorgesetzten zu ernennen, in Frage gestellt.

Der Kampf um ARBEITERKONTROLLE muß ständig ausgedehnt werden, um einer Festlegung auf einen institutionalisierten Rahmen und damit auf Bedingungen der Kapitalbeauftragten zu entgehen. Im obigen Beispiel wäre es denkbar, daß eine "aufgeklärte" Unternehmensleitung den Arbeitern nach längerem Kampf das Recht auf Wahl der Vorarbeiter zugesteht. Es kommt also darauf an, im Verlauf des Konfliktes bereits weiterführende Forderungen aufzustellen und das Bewußtseinspotential, das im Kampf entstanden ist, für den Kampf auf einer erweiterten Stufe zu nutzen. Dieses Weitertreiben ist Aufgabe der bewußten Kader im Betrieb. Ihre Schulung und Organisierung ist die Hauptaufgabe der Betriebs-Basisgruppen. Ein weiteres Beispiel soll zeigen, wie dieses Weitertreiben aussehen könnte.

In einem Großbetrieb sollen Überstunden gemacht werden. Der Betriebsrat hatte zugestimmt. Eine Gruppe von Arbeitern weigerte sich, der Überstundenregelung zuzustimmen, falls nicht u.a. eine wesentlich höhere Überstundenprämie gezahlt, ein zusätzlicher Jahresurlaub gewährleistet und die Überstundenaktion auf zwei Monate beschränkt würde. Da die Arbeiter meinten, daß die häufig notwendig werdenden Überstunden auf eine Fehlplanung der Geschäftsleitung zurückzuführen sei, forderten sie außerdem eine Kontrolle aller betroffenen Arbeiter über die Arbeitsorganisation. - Die Firmenleitung ging auf diese Forderungen nicht ein, und die Arbeiter verweigerten jegliche Überstunden. Nach einer Woche gestand die Firmenleitung einen Kompromiß zu, wonach eine höhere Prämie gezahlt und die Überstunden auf zwei Monate beschränkt wurden. Bei dem bestehenden Bewußtseinsstand der betroffenen Arbeiter war ein Kampf um die Forderung nach Kontrolle der Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisierbar. Es kommt aber trotzdem darauf an, in jedem Konflikt derartige Forderungen zu erheben. Wie das Beispiel englischer Shop Stewards (gewählte Vertrauensleute der Arbeiter) zeigt, führt die Ausdehnung des Kampfes und des Bewußtseinsstandes der Arbeiter dazu, daß derartige Forderungen nach ARBEITERKONTROLLE selbst zum Gegenstand des Kampfes werden.

Um diese ständig weitertreibenden Forderungen klar als Etappen auf dem Weg zum Ziel - einer sozialistischen Gesellschaft - zu erkennen, muß den Kadern dieses Ziel selbst klar sein. Arbeiterkontrolle darf für sie kein Selbstzweck sein, sondern deren strategische Aufgabe besteht in der ständigen Erweiterung des Bewußtseins und der Organisierung der Arbeiterklasse. Errungene Machtpositionen dürfen deshalb nicht legalisiert werden, sondern gerade ihre ausschließliche Fundierung auf der Kampfbereitschaft der Arbeiter schafft das Bewußtsein, das in politischen oder ökonomischen Krisen als Doppelherrschaft im Betrieb realisiert werden kann (was z.B. im Mai 68 in Frankreich den Arbeitern wegen ihres noch von bürokratischen Apparaten gefesselten ökonomistischen Bewußtseins nur in Ansätzen gelungen ist.) Dabei sind im Verlauf des Kampfes  um ARBEITERKONTROLLE wesentliche Elemente der Arbeiterdemokratie unumgänglich, um diesen Kampf zu führen: Schaffung einer Öffentlichkeit unter den Arbeitern, Kontrolle und ständige Abberufbarkeit der Beauftragten, direkte Aktion als Kampfinstrument. Arbeiterkontrolle heißt noch nicht Selbstbestimmung der Arbeiter, die erst in einer demokratisch geplanten Ökonomie verwirklicht werden kann, sondern sie ist der Weg dorthin, in dessen Verlauf sich die politische Machtübernahme der Arbeiterklasse als unumgängliche Notwendigkeit ergibt. Im Konzept der ARBEITERKONTROLLE ist die Verbindung zwischen Tageskampf und dem Ziel einer Umwandlung der kapitalistischen Gesellschaft in eine sozialistische strategisch hergestellt. In jedem simplen Lohnkonflikt läßt die Forderung nach Arbeiterkontrolle die kapitalistische Herrschafts-Struktur als anzugreifendes Ziel hervortreten. Arbeiterkontrolle ist damit im Gegensatz zum verschleiernden Begriff der Mitbestimmung ein Entlarvungsbegriff.

Editorische Anmerkung

Der Artikel erschien in der Roten Pressekonrrespondenz Nr. 5, Westberlin 21.3.1969. S. 1f
 

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