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Updated 18.2.1999 / Wir dokumentieren:

Kaiserslautern ,den 15.02.1999
Prozeßgruppen zum DHKP-C Prozeß
Der § 129/a kann den Kampf gegen den Faschismus in der Türkei nicht verhindern!
02/99
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  • Staatsschutz-Prozeß gegen 3 mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C steht kurz vor dem Ende

Das Verbot der Befreiungsbewegung der Völker der Türkei, die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) soll durch den momentan am Hamburger Oberlandesgericht laufenden 129/a- Prozeß gerichtlich manifestiert werden.

Bei diesem Prozeß befinden sich 3 Personen, darunter der mutmaßliche DHKP-C Europaverantwortliche Serafettin G. und zwei Personen, von denen behauptet wird, sie seien Mitglieder der Organisation, Erdogan C. und Ali E., seit 15 Monaten in Haft. Eine weitere Person, Mesut D. wurde mit der Behauptung, der stellvertretende Europaverantwortliche zu sein, festgenommen. Es wird erwartet, daß noch 30 weiteren Personen, mit oder ohne Haftbefehl Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" erhoben wird.

Bei dem seit 10 Monaten laufenden Prozeß hat der Staatsschutzsenat erstmals eine Zwischenbilanz veröffentlicht. Danach soll es innerhalb der DHKP-C seit 1995 eine terroristische Vereinigung geben, im günstigsten Fall hat der Hauptangeklagte mit einer Haftstrafe zwischen 9-11, der zweite Angeklagte mit 6-8 und der dritte mit 4-6 Jahren Haft zu rechnen.

Während in den ersten Monaten des Prozesses die Beweismittel lediglich aus abgehörten Telefongesprächen bestand, wurden in der letzten Phase die Aussagen des Ali B., der seit 1992 mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat und die eines weiteren Kronzeugen, Hüseyin E. in die Beweisaufnahme miteingeführt.

Um die Zahl der Spitzel und Verräter zu erhöhen bedient sich die deutsche Polizei allen möglichen schmutzigen Tricks. Sie versucht Personen, die Schwierigkeiten mit ihrem Aufenthalt oder Paß haben, sich als Sympathisant zurückgezogen haben, ehemalige Sympathisanten mit Schulden oder Schwächen wie Glücksspiel oder Geldproblemen mit verschiedenen Versprechen als KRONZEUGEN zu gewinnen.

Um gegen diese erpresserische Haltung des OLG zu protestieren haben die Gefangenen den Prozeß zwischenzeitlich boykottiert und sind an 3 Prozeßterminen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Daraufhin erklärte das Gericht, daß die Gefangenen nicht etwa aus Protest nicht zu den Verhandlungen erscheinen würden, sondern daß sie von den Verhandlungen ausgeschlossen seien. Drei Zuschauer, die gegen den Senat durch Klatschen protestierten wurden zu zweimal 1 und einmal 2tägiger Ordnungshaft verurteilt und noch während der Verhandlung ins Gefängnis im Holstenglacis gebracht.

Am 26. und 27. Januar hat der Kronzeuge Hüseyin E. vor Gericht ausgesagt. Auf die Fragen der Anwälte der Verteidigung ergab sich folgendes Bild: Man stellte Hüseyin E. folgendes in Aussicht: die Tilgung seiner Schulden an den österreichischen Staat, die er wegen früheren Zigarettenschmuggelns noch zu zahlen hat; daß er nicht an Österreich ausgeliefert wird, die Möglichkeit auf die deutsche Staatsbürgerschaft und daß für seine aufkommenden Kosten aufgekommen wird. "Wir werden schauen, was sich da machen läßt" sollen die Beamten bei der Befragung gesagt haben. Da jedoch bisher keines der Versprechen eingelöst wurde, ist der Verräter E. weiterhin unter Druck und hat große Erwartungen. Daher ist seine momentane Situation äußerst geeignet für Manipulationen und Beeinflussungen. Aus diesem Grund erklärten die Anwälte der Verteidigung auch, daß es "nutzlos ist, diese Person weiter zu befragen". Hüseyin E. behauptete zu Anfang seiner Aussage am Mittwoch, daß seine Frau in der Türkei "von der Organisation bedroht wird." Es ist anzunehmen, daß E. mit derart offenkundigen Lügen versucht, auch seine Frau alsbald nach Deutschland zu holen.

Bei der Verhandlung vom 25. Januar 1999 hatten die Gefangenen die Möglichkeit, ihre politischen Erklärungen abzugeben. Sie wiesen darin die Anschuldigung, daß DHKP-C "eine terroristische Organisation" sein soll (bzw. das es eine terroristische Vereinigung innerhalb der DHKP-C gibt) zurück und legten dar, daß all die auf diesem Boden durchgeführten politischen Aktivitäten der DHKP-C legitim und legal sind. Auch nahmen sie zu den, als "Gewaltaktionen" eingestuften Vorfällen Stellung und erklärten sie als Form der Selbstverteidigung gegenüber den Angriffen der sich THKP-C/Dev-Sol nennenden Gruppierung.

Zum Beispiel, führten die THKP-Cler einen bewaffneten Angriff auf einen der Gefangenen auf dem Affentorplatz in Frankfurt durch, während dieser Zeitungen verteilt hatte. So eröffnete auch er das Feuer, um sich zu schützen. Daß sich das Ereignis auf diese Weise zutrug , wird auch in der Aussage eines der Kronzeugen bestätigt.

Bei dem Vorfall in Hamburg eröffneten die THKP-Cler das Feuer mit dem eindeutigen Ziel zu töten. Dies wird ebenfalls in den Aussagen der Polizei und Zeugen bestätigt. Obendrein wird in einem Protokoll festgehalten, daß sie von zwei Polizisten verfolgt worden sind, wobei mensch sich die Frage stellen muß, weshalb der Angriff nicht verhindert wurde. Aber das ist nicht alles . H.M. kommt mit viel Glück davon. Der Staatsanwalt (im parallel laufenden Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der THKP-C/Dev Sol) fordert für jene, die das Feuer auf H.M. eröffneten, um diesen zu töten, eineinhalb Jahre Haft. Zwei dort anwesende Polizisten spielen den Rechtsanwalt der Putschisten, indem sie sagen: "Sie haben aus Angst angegriffen"...Auf der anderen Seite werden für die angegriffenen DHKP-C- Sympathisanten 6 -12 Jahre Haft gefordert.

Äußerst auffallend und besorgniserregend ist in diesem ganzen Prozeß mitunter die Parteilichkeit des Staatsanwalts Kalf. Er stellte sich z.B. in seiner Anklageschrift, durch eine politische Erklärung auf die Seite der THKP-Cler, in dem er seine Version des versuchten Putsches innerhalb der damals noch unter Devrimci Sol aktiven Organisation (aus der später die DHKP-C entstand) zum Besten gab. Kalf’s Äußerungen ähnelten verdächtig der Version der damaligen Geschehnisse wie sie von der THKP-C/Dev-Sol und auch einigen deutschen "Linken" in der Öffentlichkeit dargestellt werden, obwohl gegen mutmaßliche Mitglieder dieser Organisation im gleichen Gerichtsgebäude ein Prozeß läuft. Der Staatsanwalt wirft den mutmaßlichen DHKP-C-Mitgliedern vor, sie würden die KURTULUS absichtlich dort verkaufen, wo sich die Putschisten aufhalten und dadurch die mörderischen Angriffe auf die eigene Gruppe provozieren. Auch sagt Staatsanwalt Kalf: "Wo es auch immer Anhänger der DHKP-C gibt, dort gibt es Krieg. Es kann darauf kein Vertrauen gesetzt werden, daß sie in Europa leben, sich ruhig verhalten, oder auf das, was sie sagen."

In einer Erklärung von betonte Serafettin Gül, daß die DHKP-C keinen Grund für einen bewaffneten Kampf ihrerseits in Deutschland und Europa sieht. "Das Ziel unseres politischen Kampfes in Europa und Deutschland war und ist , die Probleme unseres Volkes in der Türkei bekannt zu machen, über den Faschismus in der Türkei aufzuklären und unsere in Europa (...) lebenden Landsleute für den Kampf gegen den Faschismus in der Türkei zu gewinnen. Wir rufen die europäische und deutsche Öffentlichkeit zur Solidarität mit unserem Kampf gegen den Faschismus in der Türkei auf . Zu den Auseinandersetzungen betonte er, daß es sich ausschließlich um Provokationen der Putschisten (THKP-Cler) handelte, denen begegnet wurde. "(...)der richtige Weg um diesen Provokationen zu begegnen, kann jedoch nicht darin bestehen, selbst die gleichen Mittel anzuwenden. Um nicht weiterhin zum Ziel solcher Provokationen zu werden, werden wir uns vielmehr von den Putschisten fern halten. Wir werden ihre Provokationen mit politischen Mitteln öffentlich aufdecken und anprangern(...)Ich erkläre ausdrücklich, daß es in Zukunft in Europa und Deutschland von uns aus keine Gewaltanwendung geben wird. Für die Vorkommnisse der Vergangenheit übernahm er die politische Verantwortung.

Während des letzten Verhandlungstages nahmen die VerteidigerInnen die Beweismittel der Staatsanwaltschaft auseinander, mit der diese zu beweisen versucht daß es innerhalb der DHKP-C eine terroristische Vereinigung gibt. Außerdem beschäftigten sie sich noch einmal zielgerichtet mit den propagandistischen Einlassungen des Staatsanwalts Kalf.

Wie die Staatsschutz-Gerichtsbarkeit in diesem Verfahren agierte, ist von einer Verurteilung der Angeklagten auszugehen, die sich im weiter oben erwähnten Rahmen halten wird. So oder So sind solche Gerichtverfahren nicht hinnehmbar, da die Urteile meist vor Prozeßbeginn feststehen. Der deutsche Staat versucht hier ein weiteres Mal eine Befreiungsbewegung an ihrer Auslandsarbeit zu hindern. Der Kampf der DHKP-C gegen den Faschismus in der Türkei, für eine freie, demokratische und vom Imperialismus unabhängige Türkei ist mehr wie legitim. Die antifaschistische Linke, sowie viele MenschenrechtlerInnen in der BRD hat bisher fast einhellig zum Verbot der DHKP-C geschwiegen, obwohl sie bestens über die blutige Unterdrückung der Völker der Türkei informiert ist. Die Erfahrung mit der Staatsschutz-Justiz einerseits und der Unterstützung des deutschen Staates für den Waffenbruder und NATO-Partner Türkei andererseits hat klar gezeigt, daß es nur durch eine breite Unterstützung unserer türkischen und kurdischen FreundInnen und GenossInnen möglich ist, diesem Staat einen fairen Umgang mit ihnen abzutrotzen. Aus unserer eigenen Geschichte wissen wir, wie die BRD auf der Grundlage des Terrorparagraphen §129/129a ihre eigenen "rechtstaatlichen Grundlagen" ad absurdum führt. Deshalb fordern wir alle freiheitsliebenden Menschen auf ihre Stimme gegen das Verbot der DHKP-C zu erheben.

Seit dem 8.02.1999 findet vor dem gleichen Gericht ein weiterer Prozeß gegen das mutmaßliche DHKP-C Mitglied Ilhan Y. statt. Ilhan Y. wurde am 23. Juni als Zeuge im oben behandelten Verfahren vorgeladen und später direkt aus dem Prozeßsaal heraus verhaftet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in Hamburg anläßlich eines Überfalls auf den Ege-Grill am 25.04.’97 dessen Besitzer getötet zu haben, am 5.o9.1997 gemeinschaftlich mit anderen versucht zu haben einen Anhänger des sog. "Yagan-Flügels" zu töten und als Gebietsverantwortlicher der DHKP-C in Hamburg Mitglied einer Angeblichen "terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C" zu sein. Alle diese Vorwürfe die Vorwand für diesen weiteren "Terroristen-Prozeß" sein sollen sind äußerst fragwürdig. Ein Verfahren gegen ihn, wegen dem Angiff auf den Ege-Grill wurde schon eingestellt und wird nun auf der Grundlage falsch übersetzter Telefongespräche wiederaufgenommen. Wir fordern die kritische Öffentlichkeit, JournalistInnen, sowie Menschenrechts- und Antirepressionsgruppen dazu auf weitere Prozeßtermine wahrzunehmen und Position zu ergreifen für den legitimen Kampf unserer türkischen und kurdischen GenossInnen gegen den Faschismus in der Türkei und das Verbot der DHKP-C in Deutschland.

Das Verbot der DHKP-C und der Staatsschutz-Prozeß betrifft nicht allein die Befreiungsbewegung aus der Türkei, sondern die gesamte Linke ist von dem Repressionsmittel 129/a bedroht.

  • Nächste Verhandlungstermine gegen Ilhan Y.: jeweils Montags und Dienstags, 9.30 Uhr Ort: Strafjustizgebäude Sieveringplatz 2, Saal 237

Kontakttelefone:

  • Hamburg: 040/386 132 39
  • Köln: 0221/760 76 56
  • Dortmund: 0231/165 55 90
  • Kaiserslautern: 0171/549 25 75
  • Bielefeld: 0521/23 368
  • Berlin: 030/612 14 88

Unter diesen Nummern sowie der oben genannten Adresse können sie die Informationsbroschüre der Prozeßgruppen zum DHKP-C Prozeß bestellen.

Informationen über die DHKP-C: http://www.ozgurluk.org

Prozeßgruppen zum DHKP-C Prozeß
Postfach 3570; 67623 Kaiserslautern
Fax : 0631 / 45722


Update: 18.2.1999

Kaiserslautern, den 17.02.1999
Prozeßgruppen zum DHKP-C Prozeß
Staatsschutz-Prozeß gegen 3 mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C abgeschlossen.
Hohe Haftstrafen gegen jeden der Angeklagten

Das Verbot der Befreiungsbewegung der Völker der Türkei, die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) soll durch den momentan am Hamburger Oberlandesgericht laufenden 129/a- Prozeß gerichtlich manifestiert werden.

3 Personen, darunter der mutmaßliche DHKP-C Europaverantwortliche Serafettin G. und zwei Personen, von denen behauptet wird, sie seien Mitglieder der Organisation, Erdogan C. und Ali E., befinden sich seit jetzt 15 Monaten in Haft. Eine weitere Person, Mesut D. wurde mit der Behauptung, der stellvertretende Europaverantwortliche zu sein, festgenommen. Es wird erwartet, daß noch gegen 30 weitere Personen, Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" erhoben wird.

Bei dem seit Mai ‘98 andauernden Prozeß hat der Staatsschutzsenat nun sein Urteil gefällt. Demnach soll es innerhalb der DHKP-C seit 1995, bis zur Festnahme der Angeklagten eine "terroristische Vereinigung" gegeben haben. Der mutmaßliche Europaverantwortliche der Organisation ist wegen "Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung" und "Erteilung von Mordbefehlen" und zweifachen versuchten Totschlags zu 10 Jahren, Erdocan C. wegen zweifachen beabsichtigten Totschlag, versuchter Geiselnahme und Mitgliedschaft... zu 7 Jahren, Ali E. wegen Mitgliedschaft... und versuchter Geiselnahme zu 5 Jahren Haft verurteilt worden. Die Gewaltverzichtserklärung von Serafettin Gül (später im Text), die für gesamte Europapolitik der DHKP-C Gültigkeit hat, wurde unterdessen als glaubhaft zur Kenntnis genommen.

Während in den ersten Monaten des Prozesses die Beweismittel lediglich aus abgehörten Telefongesprächen bestand, wurden in der letzten Phase die Aussagen des Ali B., der seit 1992 mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat und die eines weiteren Kronzeugen, Hüseyin E. in die Beweisaufnahme miteingeführt.

Um die Zahl der Spitzel und Verräter zu erhöhen bedient sich die deutsche Polizei allen möglichen schmutzigen Tricks. Sie versucht Personen, die Schwierigkeiten mit ihrem Aufenthalt oder Paß haben, sich als Sympathisant zurückgezogen haben, ehemalige Sympathisanten mit Schulden oder Schwächen wie Glücksspiel oder Geldproblemen mit verschiedenen Versprechen als KRONZEUGEN zu gewinnen.

Um gegen diese erpresserische Haltung des OLG zu protestieren haben die Gefangenen den Prozeß zwischenzeitlich boykottiert und sind an 3 Prozeßterminen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Daraufhin erklärte das Gericht, daß die Gefangenen nicht etwa aus Protest nicht zu den Verhandlungen erscheinen würden, sondern daß sie von den Verhandlungen ausgeschlossen seien. Drei Zuschauer, die gegen den Senat durch Klatschen protestierten wurden zu zweimal 1 und einmal 2tägiger Ordnungshaft verurteilt und noch während der Verhandlung ins Gefängnis im Holstenglacis gebracht.

Am 26. und 27. Januar hat der Kronzeuge Hüseyin E. vor Gericht ausgesagt. Aus den Fragen der Anwälte der Verteidigung ergab sich folgendes Bild: Man stellte Hüseyin E. folgendes in Aussicht: die Tilgung seiner Schulden an den österreichischen Staat, die er wegen früheren Zigarettenschmuggelns noch zu zahlen hat; daß er nicht an Österreich ausgeliefert wird, die Möglichkeit auf die deutsche Staatsbürgerschaft und daß für seine aufkommenden Kosten aufgekommen wird. "Wir werden schauen, was sich da machen läßt" sollen die Beamten bei der Befragung gesagt haben. Da jedoch bisher keines der Versprechen eingelöst wurde, ist der Verräter E. weiterhin unter Druck und hat große Erwartungen. Daher ist seine momentane Situation äußerst geeignet für Manipulationen und Beeinflussungen. Aus diesem Grund erklärten die Anwälte der Verteidigung auch, daß es "nutzlos ist, diese Person weiter zu befragen". Hüseyin E. behauptete zu Anfang seiner Aussage am Mittwoch, daß seine Frau in der Türkei "von der Organisation bedroht wird." Es ist anzunehmen, daß E. mit derart offenkundigen Lügen versucht, auch seine Frau alsbald nach Deutschland zu holen.

Bei der Verhandlung vom 25. Januar 1999 hatten die Gefangenen die Möglichkeit, ihre politischen Erklärungen abzugeben. Sie wiesen darin die Anschuldigung, daß DHKP-C "eine terroristische Organisation" sein soll (bzw. das es eine terroristische Vereinigung innerhalb der DHKP-C gibt) zurück und legten dar, daß all die auf diesem Boden durchgeführten politischen Aktivitäten der DHKP-C legitim und legal sind. Auch nahmen sie zu den, als "Gewaltaktionen" eingestuften Vorfällen Stellung und erklärten sie als Form der Selbstverteidigung gegenüber den Angriffen der sich THKP-C/Dev-Sol nennenden Gruppierung.

Zum Beispiel, führten die THKP-Cler einen bewaffneten Angriff auf einen der Gefangenen auf dem Affentorplatz in Frankfurt durch, während dieser Zeitungen verteilt hatte. So eröffnete auch er das Feuer, um sich zu schützen. Daß sich das Ereignis auf diese Weise zutrug , wird auch in der Aussage eines der Kronzeugen bestätigt.

Bei dem Vorfall in Hamburg eröffneten die THKP-Cler das Feuer mit dem eindeutigen Ziel zu töten. Dies wird ebenfalls in den Aussagen der Polizei und Zeugen bestätigt. Obendrein wird in einem Protokoll festgehalten, daß sie von zwei Polizisten verfolgt worden sind, wobei mensch sich die Frage stellen muß, weshalb der Angriff nicht verhindert wurde. Aber das ist nicht alles . H.M. kommt mit viel Glück davon. Der Staatsanwalt (im parallel laufenden Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der THKP-C/Dev Sol) fordert für jene, die das Feuer auf H.M. eröffneten, um diesen zu töten, eineinhalb Jahre Haft. Zwei dort anwesende Polizisten spielen den Rechtsanwalt der Putschisten, indem sie sagen: "Sie haben aus Angst angegriffen"...Auf der anderen Seite werden für die angegriffenen DHKP-C- Sympathisanten 6 -12 Jahre Haft gefordert.

Äußerst auffallend und besorgniserregend war in diesem ganzen Prozeß mitunter die Parteilichkeit des Staatsanwalts Kalf. Er stellte sich z.B. in seiner Anklageschrift, durch eine politische Erklärung auf die Seite der THKP-Cler, in dem er seine Version des versuchten Putsches innerhalb der damals noch unter Devrimci Sol aktiven Organisation (aus der später die DHKP-C entstand) zum Besten gab. Kalf’s Äußerungen ähnelten verdächtig der Version der damaligen Geschehnisse wie sie von der THKP-C/Dev-Sol und auch einigen deutschen "Linken" in der Öffentlichkeit dargestellt werden, obwohl gegen mutmaßliche Mitglieder dieser Organisation im gleichen Gerichtsgebäude ein Prozeß läuft. Der Staatsanwalt wirft den mutmaßlichen DHKP-C-Mitgliedern vor, sie würden die KURTULUS absichtlich dort verkaufen, wo sich die Putschisten aufhalten und dadurch die mörderischen Angriffe auf die eigene Gruppe provozieren. Auch sagt Staatsanwalt Kalf: "Wo es auch immer Anhänger der DHKP-C gibt, dort gibt es Krieg. Es kann darauf kein Vertrauen gesetzt werden, daß sie in Europa leben, sich ruhig verhalten, oder auf das, was sie sagen."

In einer Erklärung von betonte Serafettin Gül, daß die DHKP-C keinen Grund für einen bewaffneten Kampf ihrerseits in Deutschland und Europa sieht. "Das Ziel unseres politischen Kampfes in Europa und Deutschland war und ist , die Probleme unseres Volkes in der Türkei bekannt zu machen, über den Faschismus in der Türkei aufzuklären und unsere in Europa (...) lebenden Landsleute für den Kampf gegen den Faschismus in der Türkei zu gewinnen. Wir rufen die europäische und deutsche Öffentlichkeit zur Solidarität mit unserem Kampf gegen den Faschismus in der Türkei auf . Zu den Auseinandersetzungen betonte er, daß es sich ausschließlich um Provokationen der Putschisten (THKP-Cler) handelte, denen begegnet wurde. "(...)der richtige Weg um diesen Provokationen zu begegnen, kann jedoch nicht darin bestehen, selbst die gleichen Mittel anzuwenden. Um nicht weiterhin zum Ziel solcher Provokationen zu werden, werden wir uns vielmehr von den Putschisten fern halten. Wir werden ihre Provokationen mit politischen Mitteln öffentlich aufdecken und anprangern(...)Ich erkläre ausdrücklich, daß es in Zukunft in Europa und Deutschland von uns aus keine Gewaltanwendung geben wird. Für die Vorkommnisse der Vergangenheit übernahm er die politische Verantwortung.

Während ihrer Plädoyers nahmen die VerteidigerInnen die Beweismittel der Staatsanwaltschaft auseinander, mit der diese zu beweisen versuchten, daß es innerhalb der DHKP-C eine terroristische Vereinigung gibt oder gab. Außerdem beschäftigten sie sich noch einmal zielgerichtet mit den propagandistischen Einlassungen des Staatsanwalts Kalf.

Wie die Staatsschutz-Gerichtsbarkeit in diesem Verfahren agierte, zeigte deutlich, daß sie mit einem eindeutigen Verurteilungswillen an diesen Prozeß herangegangen ist. So oder So sind solche Gerichtverfahren nicht hinnehmbar, da die Urteile meist vor Prozeßbeginn feststehen. Der deutsche Staat versucht hier ein weiteres Mal eine Befreiungsbewegung an ihrer Auslandsarbeit zu hindern. Der Kampf der DHKP-C gegen den Faschismus ,und für eine freie, demokratische und vom Imperialismus unabhängige Türkei ist mehr wie legitim. Die antifaschistische Linke, sowie viele MenschenrechtlerInnen in der BRD haben bisher fast einhellig zum Verbot der DHKP-C geschwiegen, obwohl sie bestens über die blutige Unterdrückung der Völker der Türkei informiert ist. Die Erfahrung mit der Staatsschutz-Justiz einerseits und der Unterstützung des deutschen Staates für den Waffenbruder und NATO-Partner Türkei andererseits hat klar gezeigt, daß es nur durch eine breite Unterstützung unserer türkischen und kurdischen FreundInnen und GenossInnen möglich ist, diesem Staat einen einigermaßen fairen Umgang mit ihnen abzutrotzen. Aus unserer eigenen Geschichte wissen wir, wie die BRD auf der Grundlage des Terrorparagraphen §129/129a ihre eigenen "rechtstaatlichen Grundsätze" ad absurdum führt. Deshalb fordern wir alle freiheitsliebenden Menschen auf ihre Stimme gegen das Verbot der DHKP-C zu erheben.

Seit dem 8.02.1999 findet vor dem gleichen Gericht ein weiterer Prozeß gegen das mutmaßliche DHKP-C Mitglied Ilhan Y. statt. Ilhan Y. wurde am 23. Juni als Zeuge im oben behandelten Verfahren vorgeladen und später direkt aus dem Prozeßsaal heraus verhaftet. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in Hamburg anläßlich eines Überfalls auf den Ege-Grill am 25.04.’97 dessen Besitzer getötet zu haben, am 5.o9.1997 gemeinschaftlich mit anderen versucht zu haben einen Anhänger des sog. "Yagan-Flügels" zu töten und als Gebietsverantwortlicher der DHKP-C in Hamburg Mitglied einer Angeblichen "terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C" zu sein. Alle diese Vorwürfe die Vorwand für diesen weiteren "Terroristen-Prozeß" sein sollen sind äußerst fragwürdig. Ein Verfahren gegen ihn, wegen dem Angiff auf den Ege-Grill wurde schon eingestellt und wird nun auf der Grundlage falsch übersetzter Telefongespräche wiederaufgenommen. Wir fordern die kritische Öffentlichkeit, JournalistInnen, sowie Menschenrechts- und Antirepressionsgruppen dazu auf weitere Prozeßtermine wahrzunehmen und Position zu ergreifen für den legitimen Kampf unserer türkischen und kurdischen GenossInnen gegen den Faschismus in der Türkei und das Verbot der DHKP-C in Deutschland.

Das Verbot der DHKP-C und der Staatsschutz-Prozeß betrifft nicht allein die Befreiungsbewegung aus der Türkei. Die gesamte Linke ist von dem Repressionsmittel 129/a bedroht.

Nächste Verhandlungstermine gegen Ilhan Y.: jeweils Montags und Dienstags, 9.30 Uhr Ort: Strafjustizgebäude Sieveringplatz 2, Saal 237

  • Kontakttelefone:
  • Hamburg: 040/386 132 39
  • Köln: 0221/760 76 56
  • Dortmund: 0231/165 55 90
  • Kaiserslautern: 0171/549 25 75
  • Bielefeld: 0521/23 368
  • Berlin: 030/612 14 88

Unter diesen Nummern, sowie der oben genannten Adresse können sie die Informationsbroschüre der Prozeßgruppen zum DHKP-C Prozeß bestellen. Für Informationen über die DHKP-C: http://www.ozgurluk.org

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