updated am 15.3.2006

Archivnutzungs- und Hausverbot gegen den Wissenschaftler Markus Mohr im "Reemtsma- Institut"

von Red. trend
03/06

trend
onlinezeitung
 Neu:  Brief des Archivleiters vom 24.2.2006 und die umfassende Stellungnahme von Markus Mohr zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vom 11.März 2006
Das wegen seiner Verdienste auf dem Gebiet der zeitgenössischen BRD-Staatsbürgerkunde bekannte Institut des Herrn Jan Philipp Reemtsma verhängte gegen den Wissenschaftler Markus Mohr am 6. Januar 2006 ein Archivnutzungs- und Hausverbot.

Kaffeetrinken in der Institutskantine, das zu laute Bedienen einer PC-Tastatur und andere Widerborstigkeiten werden als Begründung angeführt, so als wolle man einen ungezogenen Jungen rüffeln.

Das "Reemtsma-Institut"
Nach Erreichen der Volljährigkeit verkaufte Jan Philipp Reemtsma seine geerbten Firmenanteile an der Reemtsma Cigarettenfabrik und gründete 1984 das Hamburger Institut für Sozialforschung als Stiftung, deren Vorstand er ist. 1988 richtete das Reemtsma-Institut ein Archiv mit dem Schwerpunkt "Protestbewegung" ein. Viele vertrauten der Seriosität und Offenheit dieser Einrichtung und übergaben dem Archiv aus ihrem persönlichen Besitz Aktenbestände, Zeitschriften, Plakate, Fotos, Flugis. Von da ab wurde das Archiv zu einem der wichtigsten Materialsammlungen für die Aufarbeitung der jüngsten Geschichte linker&radikaler Politik in der BRD.

 Damit wird freilich von den eigentlichen Absichten abgelenkt, die Archivleiter Schwarz mit der Attitüde der persönlichen Betroffenheit so formuliert:

"Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass von dir ohne Absprache mit dem Archiv eine neue Arbeitsgrundlage eingeführt worden ist, die die vorgegebenen Standards nicht mehr anerkennt. Das darf und werde ich zum Schutz des Archivs, der Quellen und der anderen Benutzerinnen und Benutzer nicht zulassen." 

Was steckt dahinter?

Am 15.10.2005 veröffentlichen Markus Mohr und Hartmut Rübner in der Jungen Welt eine Kritik am "Bombenbuch" des Wolfgang Kraushaar, Mitarbeiter im Reemtsma-Institut. In dieser Kritik bedienten sie sich ebenfalls wie Kraushaar des Archivs im Reemtsma-Institut und stießen auf folgende Merkwürdigkeit:

"Als Beleg für diese Vermutung wird eine Äußerung angeführt, die der Kommunarde Bodo Saggel in SDS-Kreisen angegeben haben soll. Das läßt sich mit Blick auf eine in dem Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung unter der Signatur SAK 300,46 aufbewahrte Akte erheblich präziser beschreiben: Darin findet sich ein auf den 5. Dezember 1969 datiertes Aussageprotokoll des Betreffenden, in dem dieser nicht vor »SDS-Kreisen«, sondern direkt mit Amtsgerichtsrat Lehmann, Staatsanwalt Tscheppan und dem Justizangestellten Leonhardt spricht. Saggel gibt hier vom Hörensagen die Namen von Albert Fichter, Georg von Rauch und Kunzelmann als Täter für den Sprengstoffanschlag auf das jüdische Gemeindehaus an. Weil er »etwas für die Juden übrig habe«, sei er am 17. November 1969 zur Polizei gegangen, um seinen Verdacht zu äußern. Es überzeugt uns einfach nicht, daß es dann noch – glaubt man Kraushaar – weitere fünf Monate gedauert haben soll, bis auch die »Kriminalpolizei« Kenntnis von den Saggelschen Einlassungen bekommen haben soll."

Damit hatten Mohr und Rübner tatsächlich eine "neue Arbeitsgrundlage" eingeführt. Sie hatten es gewagt, mit Hilfe des Reemtsma-Archivs Kraushaars Geschichtsklitterungen, also Auftragsarbeiten des Reemtsma-Instituts, zu entlarven.

Mit dem Archivnutzungs- und Hausverbot gegen den Wissenschaftler Markus Mohr soll aber  nicht nur ein kritischer Wissenschaftler zum Schweigen gebracht werden, sondern es wird gleichzeitig deutlich gemacht, wem die Dokumente und Archivbestände des HIS tatsächlich zur Verfügung stehen dürfen, nämlich denen, die - wie Wolfgang Kraushaar -  ihr Wissen und ihre Fähigkeiten ausschließlich in den Dienst der Sache stellen.

"Erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit bedeutet, das Reden über ein bestimmtes Thema auf Grund neuen Wissens und/oder neuer Betrachtungsart nachhaltig zu verändern."

So Jan Reemtsma zum Selbstverständnis seines Instituts, welches das Dienstverhältnis der von ihm Besoldeten - also die Sache - nur blumig umschreibt, in Wahrheit aber eine Grenzziehung zu einer wissenschaftlichen Betätigung bedeutet, die aufklären und enthüllen will.

Bekanntlich sind ja die herrschenden Gedanken, die der Herrschenden, und deshalb können folgerichtig nur denen die Archive beim Reemtsma offen stehen, die über Protestgeschichte schreiben, um die herrschenden Verhältnisse zu rechtfertigen. Karl-Heinz Schubert bewertete im TREND den ideologischen Auftrag für Wolfgang Kraushaars "Bombenbuch" treffend, wenn er schreibt:

"Der bisher erreichte Stand der Rezeptionsgeschichte der APO erweist sich ...  als nicht mehr ausreichend. Gefragt ist jetzt nicht mehr der individuelle Ausbruch aus dem sozialen Gehäuse, sondern das sich fürs Volk, Vaterland und Unternehmer aufopfernde Individuum. Genau an dieser thematischen Schnittstelle dockt sich Kraushaar mit seinem "Bombenbuch" an."

Solidarität ist gefragt!

2003 wurde im Reemtsma-Archiv eine ausgesprochen restriktive Benutzerordnung erlassen, die gegen Markus Mohr nun ihre Anwendung findet. Wir sind mit Markus Mohr solidarisch, nicht nur weil wir in der Kritik am "Bombenbuch" übereinstimmen, sondern vor allem weil wir mit dieser Solidarität dazu beitragen wollen, dass uns Linken der Zugang zu "unseren" Quellen, die "unsere" Geschichte des Kampfes für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung dokumentieren, uneingeschränkt erhalten bleibt.

Wir dokumentieren

1. NUTZUNGS- UND HAUSVERBOT OCR-Scan vom Original

Archiv
Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36 – 20146 Hamburg
Reinhart Schwarz Telefon: 040 / 414097 – 31
archiv@his-online.de  

Herrn
Dr. Markus Mohr

XXXXX Straße Nr.

XXXXX Ort 

Hamburg, den 6. Januar 2006

betr. Dein Archivaufenthalt vom 28.11. bis 30.11.2005 

Lieber Markus Mohr,

dein letzter Archivaufenthalt vom Montag, den 28.11.2005, bis Mittwoch, den 30.11,2005, im Hamburger Institut für Sozialforschung ist Anlass für meinen Brief. Ich habe bereits in dem Gespräch am Mittwoch, den 30.11.2005, meine Kritik über deinen Umgang mit den Quellen, mit Vereinbarungen und dem Haus und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geäußert. Ich habe nicht erwartet, dass es nach den zurückliegenden besuchen zu einem solchen Niedergang der bisher guten Arbeitsbeziehungen kommen würde. Dass dies eine einseitige Angelegenheit deinerseits ist, darf als unbestritten konstatiert werden.

In dem Gespräch, bei dem auch XY anwesend war, habe ich am 30.11.2005 um 13. 45 Uhr folgende Punkte angesprochen:

-          Die Regel, dass Kopien aus Aktenbeständen nur vom Archivpersonal durchgeführt werden dürfen, hast du gröblich missachtet . An diese Regel ist die elementare Kontrollfunktion des Archivs geknüpft, oder andersherum, hier kommt das erwartbare Vertrauensverhältnis zwischen Benutzer und Archiv zum Tragen.

-          Es mangelte am pfleglichen Umgang mit (gedruckten) Quellen, die sich in einem restauratorisch kritischen Zustand befinden. Die Quellen dürfen in ihrer Ordnung nicht verändert werden. Die Gepflogenheiten für die Vorbereitung von Kopien waren die bekannt.

-          - Unkollegial bzw. rücksichtslos hast du dich gegenüber einer Kollegin, die mit einer 15-köpfigen Besuchehrgruppe in der Bibliothek beschäftigt war, verhalten. Unmittelbar hinter ihrem Rücken hast du mit lautem Tastenanschlag begonnen am Benutzer-PC zu arbeiten.

-          Ohne jede Rückfrage hast du die Kantine, die dem Personal des HIS vorbehalten ist, in der Mittagszeit benutzt, um einen Kaffee zu nehmen und dich mit dem Kaffee an den Tisch zu setzen.

Die Reaktionen auf meine Kritik und meine Ermahnung, die Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoller zu verhalten, haben mich nicht beruhigt. Im Gegenteil, die lapidaren bis provozierenden Antworten lassen nichts Gutes für die Zukunft hoffen. Auf meine Anfrage in der Pforte, ob es mit dem alltäglichen Bezahlen der Kopien gut gelaufen ist, musste ich erfahren, dass du deiner Bringschuld nur auf Nachfrage – und das erst beim verlassen des Hauses – nachgekommen bist. Ich sehe hier nur noch eine einseitige Anstrengung, gute Arbeitsbeziehungen zu pflegen.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass von dir ohne Absprache mit dem Archiv eine neue Arbeitsgrundlage eingeführt worden ist, die die vorgegebenen Standards nicht mehr anerkennt. Das darf und werde ich zum Schutz des Archivs, der Quellen und der anderen Benutzerinnen und Benutzer nicht zulassen. Zu meinem bedauern bleibt mir keine andere Wahl als dich von der Nutzung des Archivs auszuschließen (Benutzungshinweise § 5, siehe Anlage.)

Der geschäftsführende Vorstand des Hamburger Instituts für Sozialforschung Herrn Prof. Dr. Reemtsma, dem ich die Vorkommnisse bereichtet habe, sieht sich aufgrund seines Verhaltens veranlasst, Dir zugleich auch ein Hausverbot zu erteilen.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift

(Reinhart Schwarz)
Archivleiter, Hamburger
Institut für Sozialforschung

2. Markus Mohr am 23.2.2006 an Professor Dr. Jan P. Reemtsma

Herrn
Professor Doktor Jan P. Reemtsma

Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36
20146 Hamburg

Berlin, den 23. Februar 2006

Betr.: Archivnutzungs- und Hausverbot einfach wieder rückgängig machen

Sehr geehrter Herr Professor Doktor Reemtsma,

Sie haben gegen mich durch ein Schreiben des Archiv-Leiters Reinhart Schwarz am 6. Januar 2006 ein Hausverbot ausgesprochen. Das im gleichen Schreiben ausgesprochene Archivnutzungsverbot ist Ihnen sicher ebenfalls bekannt. Als Gründe wurden Vorkommnisse angegeben, die in keinem Verhältnis zu dieser gegenüber einem politisch agierenden Wissenschaftler radikalsten Maßnahme stehen. In der Tat gab es Missverständnisse bei meinem letzten Besuch im HIS-Archiv. Diese konnten jedoch am 30. November in einem Gespräch mit Reinhart Schwarz für alle Beteiligten ausgeräumt werden. Für mich ist deshalb kein akzeptabler Grund für das mir gegenüber ausgesprochene Haus- und Archivnutzungsverbot erkennbar.

In zwei Briefen vom 18. Januar und am 8. Februar habe ich um ein klärendes Gespräch gebeten. Auf diese Briefe hat seitens des Archivs niemand geantwortet. Ich muss nun vermuten, dass es dem Archiv bzw. seinen Vertreter/inne/n gar nicht um den Schutz der Bestände und der Arbeit des Archivs geht, sondern um die Abwehr von kritischen Recherchen zu Dr. Kraushaars letztem Buch Die Bombe im jüdischen Gemeindehaus, die ich zum Zeitpunkt der Erteilung des Hausverbots durchführte. Dies würde ein denkbar schlechtes Licht auf das Institut werfen, zu dessen Mitarbeiter/inn/en Herr Dr. Kraushaar schließlich gehört.

Nicht nur weil ich als politisches Individuum und Wissenschaftler das Haus- und Archivnutzungsverbot als einen persönlichen Angriff empfinde, sondern auch damit kritische Recherchen zu Dr. Kraushaars Buch fortgesetzt werden können, ersuche ich Sie hiermit darum, das Haus- und Archivnutzungsverbot wieder aufzuheben.

Um meinem Anliegen Nachdruck zu verleihen, werde ich in diesen Brief Freunden, Bekannten und GenossInnen, mit einem Wort: der Öffentlichkeit bekannt machen.

Ich habe dieses Schreiben mit gleicher Post dem Leiter des HIS-Archives zur Kenntnis übersandt.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Mohr

3. Markus Mohr am 23.2.2006 an Reinhart Schwarz

Herrn
Reinhart Schwarz

Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36
20146 Hamburg

Berlin, den 23. Februar 2006

Betr.: HIS-Archiv antwortet nicht mehr

Lieber Reinhart,

Es ist nun über einen Monat her, das ich einen Brief zu dem gegen mich von den HIS-Verantwortlichen verhängten Archivnutzungs- und Hausverbot vom 6. Januar überbracht habe. Eine Antwort darauf habe ich bis zum heutigen Tage nicht erhalten. Immerhin sind meine Verdienste in der Zusammenarbeit mit dem Archiv nicht dementiert worden. Dennoch wurde auf meine Bitte um ein Gespräch, damit ich zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen kann, nicht reagiert. Nun mache ich mir wirklich ernsthaft Sorgen um eure Kommunikationsfähigkeit. Dass mit dieser etwas nicht Ordnung ist, kann nun auch für Dich als unbestritten gelten.

Ich habe die Vermutung, dass die Gründe des Archivnutzungsverbotes weitgehend vorgeschoben sind. Die gesamte Situation erweckt den Anschein, als wenn das Archiv von den Verantwortlichen des Hamburger Institutes für Sozialforschung dazu angehalten wird, meine Recherchen zu dem von Dr. Kraushaar im Jahre 2005 publizierten Buch Die Bombe im jüdischen Gemeindehaus zu blockieren.

Meine Vermutung stützt sich darauf, dass ich von Euch bislang noch keine Antwort auf meine am 30. November gestellten Fragen hinsichtlich der in dem Kraushaarschen Bombenbuch verwendeten Quellen erhalten habe. Nach einer zunächst freundlichen mail, dass sich die Beantwortung aufgrund von Arbeitsüberlastung etwas verzögern wird, erhielt ich drei Wochen danach anstatt einer Antwort ein Archivnutzungs- und Hausverbot.

Wenn das kein überraschender Kommunikationsabbruch ist, was soll das denn sonst sein? Und es scheint zumindest nahe liegend, dass das Archiv mit diesem Abbruch weitere Nachforschungen meinerseits zu Quellenproblemen im o. g. Buch Dr. Kraushaars zu verhindern sucht. Ich hatte bereits vor dem Archivnutzungsverbot zusammen mit einem Genossen in einem Zeitungsbeitrag auf die Quellenprobleme des Buches von Dr. Kraushaar hingewiesen. Mein letzter Archivaufenthalt diente auch dem Ziel, hier weitere Aufklärung zu schaffen.

Kann es sein, dass dieses legitime Anliegen nun durch einen vollständigen Ausschluss meiner Person aus dem HIS untergraben werden soll?

Das HIS-Archiv erhebt den Anspruch, ein öffentliches Archiv zu sein und der kritischen Forschungsöffentlichkeit dienen zu wollen. Nun gehört zu den zentralen Normen von Wissenschaftlichkeit, dass Kritik und Nachforschung – v. a. nach Belegen von Behauptungen, die den Status wissenschaftlicher Ergebnisse beanspruchen – nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten sind. Und es gehört zu den vornehmsten Pflichten eines – öffentlichen – Archivs, alle zu unterstützen, die diesem Kritikgebot folgen.

Sowohl die konstruiert wirkenden Vorwürfe, aus denen Ihr ein HIS-Hausverbot für mich abgeleitet habt, als auch die Tatsache, dass Ihr auf mein Ersuchen um ein klärendes Gespräch nicht reagiert, zwingen mich nun zu der Vermutung, dass irgend jemand im Archiv sich dem Öffentlichkeits- und Kritikgebot auf diese Weise zu entziehen versucht. Diese Angelegenheit will ich so nicht auf sich beruhen lassen.

Um meine legitimen, kritischen Nachforschungen fortsetzen zu können, werde ich nun als die einzige Instanz, vor der ich selbst, aber auch und vor allem Ihr als öffentliches Archiv

Euch verantworten müsst, die kritische Öffentlichkeit anrufen, um sie um Unterstützung zu bitten.
Ich habe dieses Schreiben mit gleicher Post dem Leiter des Instituts zur Kenntnis übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Mohr

 

3) Antwortbrief des Archivleiters Reinhart Schwarz vom 24.2.2006

Archiv
Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36 – 20146 Hamburg
Reinhart Schwarz Telefon: 040 / 414097 – 31
archiv@his-online.de  

Herrn
Dr. Markus Mohr

XXXXX Straße Nr.

XXXXX Ort 

Hamburg, den
24. Februar 2006

betr. Deine Schreiben vom 18.01.2006 und 8.02.2006

Lieber Markus,

es ist leider nicht ungewöhnlich, dass man aus Archiven nicht immer schnell Antworten bekommt. Die Gründe sind sehr unterschiedlich. In unserem falle habe ich dir die Gründe bereits dargelegt. Sie liegen in der andauernden starken Nachfrage nach Informationen und Einsichtnahme in die zugänglichen bestände. Daraus ergeben sich bedauerlicherweise Wartezeiten für Antworten und Archivnutzungen.

Deine von dir aufgezählten Verdienste (Schreiben vom 18.01.2006) muss ich für meine Entscheidung nicht berücksichtigen, denn sie stehen für sich und haben für die in rede stehende Situation keine relativierende Bedeutung.

Du wünscht ein Gespräch, in dem du Stellung zu dem ausgesprochenen Haus- und Archivverbot nehmen möchtest. Das Gespräch hat jedoch bereits stattgefunden und war Auslöser des Haus- und Archivverbots.

Ich zitiere aus meinem Brief vom 6.01.2006: „Die Reaktionen auf meine Kritik und meine Ermahnung, die Regeln einzuhalten und sich rücksichtsvoller zu verhalten, haben mich nicht beruhigt. Im Gegenteil, die lapidaren bis provozierenden Antworten lassen nichts Gutes für die Zukunft hoffen. Auf meine Anfrage in der Pforte, ob es mit dem alltäglichen Bezahlen der Kopien gut gelaufen ist, musste ich erfahren, dass du deiner Bringschuld nur auf Nachfrage – und das erst beim verlassen des Hauses – nachgekommen bist. Ich sehe hier nur noch eine einseitige Anstrengung, gute Arbeitsbeziehungen zu pflegen.“

Auf Missverständnissen kann dieses Verhalten nicht beruhen, denn die Regeln sind dir auf Grund wiederholter Aufenthalte gut bekannt.

Die eingangs genannten Gründe sind auch verantwortlich für die noch nicht erledigte Antwort auf die Quellenrecherche. Sie ist in Arbeit, wird sich aber noch etwas hinziehen, weil wir krankheits- und urlaubsbedingt unterbesetzt sind. Ich hoffe, dass wir Ende März so weit sind.

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift

(Reinhart Schwarz)
Archivleiter, Hamburger
Institut für Sozialforschung

 

4) Stellungnahme von Markus Mohr zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen vom 11.März 2006

Herrn
Reinhart Schwarz

Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36
20146 Hamburg

Berlin, den 11. März 2006

Betr.: HIS-Archiv argumentiert überhaupt nicht oder schlecht

Lieber Reinhart,

Mehr als fünf Wochen habe ich – trotz eines freundlichen Erinnerungsschreibens - auf eine offizielle Beantwortung meines Briefes vom 18. Januar gewartet. Der für ein Institut ungewöhnliche lange Zeitraum der Beantwortung verweist auf eine gewisse Unsicherheit in der Form. Das ist wahrlich nicht unbedeutend, wird mir doch die Verletzung derselben seitens des HIS zum Vorwurf gemacht, die zugleich ein Archivnutzungs- und Hausverbot nach sich gezogen hat.

Die wesentlichen Punkte deines Briefes sind schnell zusammengefasst: Meine Verdienste für das Archiv werden zwar nicht in Abrede gestellt – Danke! - , gleich wohl können sie deine Entscheidung des Archivnutzungsverbots „nicht relativieren“. Ein Gespräch über die durch das Archivnutzungs- und Hausverbot neu eingetretene Situation sei gar nicht notwendig, da es schließlich schon stattgefunden habe. Eine ursprünglich bis Ende Januar zugesagte Aufklärung, ob sich für das Buch von Dr. Kraushaar verwendete Quellen im Besitz des HIS-Archives befinden, wird mir nun für Ende März in Aussicht gestellt.

Zunächst: Ein Gespräch über die verhängten Verbote kann noch nicht stattgefunden haben. Das von Dir erwähnte Gespräch fand vor der Verhängung statt, hatte diese also nicht zum Inhalt. Dennoch steht nun das gegen mich unangekündigt und unbefristet verhängte Archivnutzungsverbot nicht mehr zur Diskussion. Auf die Nennung eines Grundes dafür, warum es dir unmöglich erscheint, zu den von dir mal als „gut“ bezeichneten Arbeitsbeziehungen wieder zurückzukehren, hast du verzichtet. Eine Diskussion soll es auch nicht mehr über das vom Instituts-Leiter Herrn Professor Doktor Reemtsma auf der Basis vom Hörensagen erlassene Hausverbot geben, für das in dem Brief vom 6. Januar kein qualifiziertes Argument angeführt worden ist – es sei denn, man hält die in dem Brief erwähnte, in der Kantine doch allen Ernstes zur Mittagszeit und dann auch noch an einem Tisch sitzend verzehrte Tasse Kaffee für den entscheidenden Hinweis in dieser Angelegenheit.

Zu den in deinem Archivnutzungs- und Hausverbotsbrief vom 6. Januar 2006 genannten Gründen dieser radikalen Maßnahmen stelle ich hiermit folgende Punkte klar:

Der Brief erhebt den Vorwurf, das es meinerseits „am pfleglichen Umgang mit (gedruckten) Quellen, die sich in einem restauratorisch kritischen Zustand befunden“ gemangelt habe. Mit dieser Aussage kannst du dich nur auf meine Durchsicht des Bulletins des Republikanischen Clubs von Berlin aus den Jahren 1968-70 beziehen. Dieses Bulletin wurde mir auf meine Nachfrage – neben anderen Zeitungen - , durch das Institut schnell und unbürokratisch ohne weitere Hinweise zur Verfügung gestellt. Da ich über einen freundlicherweise von dem Institut gestellten Kopierschlüssel verfügte, habe ich sowohl ein paar Seiten dieses Bulletins als auch andere Seiten aus anderen Periodika kopiert. Richtig ist, das das Problem des kritischen restauratorischen Zustandes des Bulletin des Republikanischen Clubs von dir in dem genannten Gespräch thematisiert wurde. Deine aber nun in dem Brief erhobene Behauptung, das mir auch in diesem Fall einer gedruckt vorliegenden Quelle „die Geflogenheiten für die Vorbereitung von Kopien (...) bekannt“ gewesen seien, muss ich als Missverständnis zurückweisen. Mit anderen Worten: Du hast sie mir erst in dem besagten Gespräch nach Verfertigung der Kopien dankenswerterweise bekannt gemacht.

Zwei weitere von dir erhobene Vorwürfe möchte ich im folgenden im ganzen zitieren:

„- Unkollegial bzw. rücksichtslos hast du dich gegenüber einer Kollegin, die mit einer 15-köpfigen Besuchergruppe in der Bibliothek beschäftigt war, verhalten. Unmittelbar hinter ihrem Rücken hast du mit lautem Tastenanschlag begonnen am Benutzer-PC zu arbeiten.

- Ohne jede Rückfrage hast du die Kantine, die dem Personal des HIS vorbehalten ist, in der Mittagszeit benutzt, um einen Kaffee zu nehmen und dich mit dem Kaffee an den Tisch zu setzen.“

Liest man diese Vorwürfe das erste Mal, wirken sie irritierend, beim zweiten Mal verursachen sie ein schmunzeln, und spätestens beim Dritten Mal machen sie mich auch deshalb fröhlich, weil in ihnen implizit der Umstand anerkannt wird, das ich mich im Institut frei von Furcht bewegt habe. Ich bitte um Nachsicht dafür, dass es mir nicht ganz einfach fällt, sie als Vorwürfe zu verstehen. Im Klartext: Ich kann leider in diesem Brief keine Antwort auf die Frage geben, warum eine 15-köpfige Besuchergruppe inklusive einer Leiterin nicht den Mut aufbringt, den Verfasser dieser Zeilen zu bitten, mit dem als „rücksichtslos“ bezeichneten „lauten Tastenanschlag“ einfach aufzuhören. War denn die von mir so „rücksichtslos“ belärmte Kollegin bereits so verängstigt, das ihr in dieser dramatischen Situation nur noch der unentdeckte Rückzug offen stand?

Der – ich nenne ihn jetzt einmal – Vorwurf des Kaffeemissbrauch steht in deiner Formulierung für sich. Ja, es ist richtig, wenn du schreibst, das ich mich mit jenem „Kaffee an den Tisch“ gesetzt habe, und ich füge hinzu: Er hat wunderbar geschmeckt. Umso bedauerlicher war es natürlich für mich, das du mich aus der Kantine verwiesen hast. Nach meinem Eindruck geschah dies auf Anordnung von Dr. Kraushaar, der kurz zuvor die Kantine verlassen hatte. Du hast durch die Bemerkung, das dieser sich dort durch meine Präsenz „gestört gefühlt“ haben soll, darauf aufmerksam gemacht. Die Anordnung, das dort ein Aufenthalt für Institutsbesucher nur im Beisein von Institutsmitarbeitern erlaubt ist, ist dort nirgendwo zu lesen. Auch bin ich darauf bei meinen vorherigen Besuchen nicht aufmerksam gemacht worden.

Im Zusammenhang mit der von dir eigentümlich undeutlichen Formulierung „ob es mit dem alltäglichen Bezahlen der Kopien gut gelaufen ist“ machst du mir den Vorwurf, das ich meiner „Bringschuld nur auf Nachfrage“ nachgekommen sei. Dieser Vorwurf ist falsch. Am Dienstagabend, den 29.11.05 wurde mir gegen Abend von einer HIS-Mitarbeiterin gesagt, dass da im Eingangsbereich niemand mehr sei, ich ihr gegenüber für diesen Tag angeben solle wie viele Kopien ich gemacht habe, damit ich sie am nächsten Tag bezahlen könne. Genau das habe ich gemacht: Nach meiner Erinnerung waren das etwa 120 Kopien für Dienstag. Diese und die zusätzlich am Mittwoch gemachten Kopien habe ich nach Beendigung meiner Arbeit bezahlt. Das ist alles sehr einfach, oder um hier deine eigenen Worte zu zitieren: „gut gelaufen“.

Der letzte Vorwurf bezieht sich darauf, das ich „die Regel, dass Kopien aus Aktenbeständen nur vom Archivpersonal durchgeführt werden (...) missachtet“ haben soll. Dieser Vorwurf ist für mich umso schmerzlicher, als das er leider zutrifft. Konkret: Ich habe einen Teil des Nachlasses von Rudi Dutschke durchgesehen und im Zusammenhang mit einem umfänglichen Kopiervorgang von Zeitungen und anderem Material daraus zwei Briefe kopiert. Ich habe diese Briefe wieder an ihren Platz gelegt und dir diesen Schuber mit der Bemerkung zurückgegeben, das ich damit fertig sei und daraus zwei Briefe kopiert habe. Auf deinen sofort gegebenen Hinweis, dass dies nur dem Archivpersonal erlaubt sei, fiel mir diese Regelung wieder ein. Insoweit du diesen Vorwurf noch einmal in dem Brief erhebst, beziehst du dich dabei auf eine Information, die du von mir im Rahmen des bislang zwischen uns bestehenden Vertrauensverhältnisses erhalten hast. In dem Gespräch wurde das noch einmal von dir thematisiert und ich habe ohne wenn und aber mein Bedauern über diesen von mir zu verantwortenden Fehler ausgedrückt. Da ich nicht ausschließen kann, dass dir mein in diesem Zusammenhang geäußertes Bedauern aufgrund der von dir in deinem Brief vom 24.2.06 angeführten Arbeitsbelastung aus der Erinnerung gerutscht sein könnte, hier noch einmal für den Fehler eine Entschuldigung in aller Form. Übrigens: Davon, dass ich diesen Quellenbestand durcheinander gebracht haben soll, hast du in diesem Gespräch nichts gesagt. Da ich um die Einzigartigkeit der an Rudi Dutschke gerichteten Briefe spätestens auch nach persönlichen Begegnungen mit seiner Witwe Gretchen nicht belehrt zu werden brauche, weise ich diesen Vorwurf zurück.

Ich bestreite ganz energisch deinem Eindruck, ich habe „ohne Absprache mit dem Archiv eine neue Arbeitsgrundlage eingeführt (...), die die vorgegebenen Standards nicht mehr anerkennt.“ Das stimmt nicht. Aus meiner Sicht haben sich die von dir ja zurecht als „gut“ bezeichneten Arbeitsbeziehungen sogar durch das von dir anberaumte Gespräch hindurch fortgesetzt. „Gute Arbeitsbeziehungen“ sind nicht lediglich dadurch definiert, das sich alle Beteiligten zueinander stets konfliktfrei verhalten. Sie zeichnen sich gerade dadurch aus, das Probleme offen angesprochen und gemeinsam gelöst werden können. Genau das ist mit jenem Gespräch am Mittwoch, den 30.11.2005 geschehen.

Ansonsten haben dir in unserem Gespräch vom 30.11.05 meine als „provozierend“ empfundenen „Antworten“ missfallen. Du zitierst diesen Passus ja auch noch einmal in deinem Schreiben vom 24.02.2006. Ich bitte um Nachsicht dafür, das es nicht leicht ist, zu diesem Anwurf eine Position zu gewinnen. Vielleicht kann hier eine kurze Reflexion weiter helfen. Du kannst es nicht wissen: Auch das Polizeipräsidium Oberbayern hat in einem Schreiben 21.05.2005 im Zusammenhang mit meiner Ingewahrsamnahme einmal mein aus ihrer Sicht „provokantes (...) Verhalten“ als ein Argument für entsprechende repressive Maßnahmen angeführt. Wenig überraschend, aber doch wahr: Aus der Sicht des Polizeipräsidiums kann man jemanden, der gegen eine mit tatkräftiger Unterstützung der Bundeswehr durchgeführte Versammlung von Kriegsverbrechern und NS-Massenmördern in Mittenwald öffentlich protestiert, nicht nur auf zwischenzeitlich gerichtlich als rechtswidrig erkannte Weise wegsperren, sondern auch noch als „provokant“ bezeichnen. Bedenkt man nun, das die vielfältigen Kampferfahrungen traditionsbewusster deutscher Gebirgsjägereinheiten aus dem 20. Jahrhundert für die anstehenden Kriege des 21. Jahrhunderts dringend benötigt werden, so gilt dieses Verdikt aus der Sicht der Polizei vermutlich umso mehr. Ich werde wohl auch in Zukunft mit solchen Beurteilungen leben müssen, sofern sich die herrschenden Verhältnisse in diesem Land nicht ändern. Aber das ein derartiger Topos nun auch in einem offiziellen Brief des Hamburger Institutes für Sozialforschung gegen mich verwandt wird, hat mich sehr überrascht. Auch wenn mein Anliegen bei dem letzten Archivbesuch nicht der des Protestes war, und das HIS in seiner Funktion nicht dem Polizeipräsidium Oberbayern gleichkommt: Die begrifflichen Reaktionen sehr unterschiedlicher Institutionen dieser Gesellschaft auf ein Anliegen, das ihren aktuellen Interessen zuwider zu laufen scheint, sind doch ähnlicher, als man bereit ist anzunehmen. Das lehrt mich dein Provokations-Anwurf.

Ich komme zum Schluss: Die gravierenden und mich in meiner freien Forschungs- wie Kommunikationspraxis in eklatanter Weise treffenden Verbote sind sachlich nicht gerechtfertigt. Ihre Unverhältmäßigkeit seitens des HIS bekräftigen meine Vermutung, das die Verbotsgründe vorgeschoben sind. Sie verweisen darauf, das sie einem anderen Zweck dienen: Ein Kritiker des aus meiner Sicht dilettantisch geratenen Buches des HIS-Mitarbeiters Dr. Kraushaar Die Bombe im jüdischen Gemeindehaus soll schlicht von als öffentlich deklarierten Forschungsressourcen abgeschnitten werden.

Mein bereits eingeschlagener Weg in dieser Angelegenheit die Öffentlichkeit zu suchen, braucht auch nach deinem Brief nicht korrigiert zu werden. Ich werde mich weiter um eine öffentliche Unterstützung meines Anliegens mit dem Ziel bemühen, das sowohl das Archivnutzungs- wie das Hausverbot aufgehoben wird.

Die bis zu dem Erlass des Archivnutzungsverbotes aus meiner Sicht selbst im Konflikt guten Arbeitsbeziehungen zu dir behalte ich in wohlwollender Erinnerung und hoffe, sie schon in naher Zukunft fortsetzen zu können.

Ich habe dieses Schreiben mit gleicher Post dem Leiter des Instituts zur Kenntnis übersandt. 

Mit freundlichen Grüssen

Markus Mohr

Editorische Anmerkungen

Die Dokumente wurden uns von Markus Mohr am 8. März 2006 zur Verfügung gestellt. Er schrieb begleitend dazu, wir zitieren auszugsweise aus seinem Schreiben:

...Anbei übersende ich euch zwei gestern dem Hamburger Institut für Sozialforschung überbrachte Briefe, mit dem ich auf das Ausbleiben einer Antwort zu meinem Brief zu dem Hausverbot vom 6. Januar 06 reagiere. Ich habe sie zunächst im Sekretariat des Institutes abgegeben und danach direkt vor der Haustür auf einer Leiter stehend laut und vernehmlich vorgelesen ...

In dieser Weise habe ich dem Institut nun in aller gebotenen Form und konkret vor Ort so unübersehbar wie unüberhörbar den Protest erklärt. Der Widerspruch ist nun wieder zu dem Ort zurückgekehrt, an dem er seinen Ausgang genommen hat. Da dieser Bereich von zwei Videokameras überwacht wird, gehe ich davon aus, das von dieser Protestkundgebung im Institut eine entsprechende Aufzeichnung existiert. Ein derartiges zur Kontrolle eingesetztes Überwachungsmedium kommt in diesem Fall meinem Interesse an Öffentlichkeit entgegen. Zumindest kann dort niemand mehr sagen, es würde von meiner Seite keine wahrnehmbare Form der Kommunikation existieren...

Als ich die Leiter schon wieder eingepackt hatte .... wurde ich von einem aus dem Institut hinzutretenden elegant mit einem Schlips gekleideten Mann angesprochen. Er fragte mich zunächst danach, ob ich denn nun mit der „Laudatio“ fertig sei, woraufhin ich ihm antwortete, dass es sich präziser Weise um die Verlesung eines offenen Briefes handele, der sich auch im Besitz des Institutes befinde. Der elegante Mann forderte mich daraufhin auf, das „Privatgelände“ zu verlassen. Zu dieser Anekdote lohnen zwei Hinweise:

1. Schlecht war von mir, dass ich den ich elegant gekleideten Institutsmitarbeiter aufgrund seiner Verkleidung nicht sofort als Wachtmeister erkannt und entsprechend mit ihm kommuniziert habe.
2. Gut daran ist, das, wenn auch nicht über Fragen des Protestes, so aber doch zumindest über komplexe Fragen des Privateigentums – hier in der Form von Parkplätzen - mit dem Hamburger Institut für Sozialforschung jederzeit noch eine Auseinandersetzung möglich zu sein scheint....

Ein paar Freunde von mir überlegen nun an der Formulierung eines kurz und selbstredend höflich gehaltenen Protestschreibens in dieser Angelegenheit. So es vorliegt, werde ich es euch mit der Bitte schicken es - sofern es euch überzeugt – zu unterschreiben....

Für eure bisherige Aufmerksamkeit und Geduld, für manchen Rat, Ermutigung und einige Tipps möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.

Mit den besten Grüssen
Markus

Dokument 3) und 4) erhielten wir von Markus Mohr am 13.3.2006.