Tunesien: Neue Etappe im „politischen Übergang“
„Konsens“regierung erfreut IWF und imperialistische Länder und versucht, die Gewerkschaften einzubinden

von Bernard Schmid

03-2014

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Der zum „Marschall“ ernannte prominenteste Repräsentant der Militärmachthaber, ’Abdelfattah Al-Sitti, glaubte bis vor kurzem, er könnte sich in aller Ruhe – wie in einer Sänfte – in den Präsidentensessel tragen lassen. Besonders, nachdem die amtierende Militärregierung das Verfassungsreferendum vom 14. und 15. Januar 14 laut eigener Darstellung haushoch gewann. Doch da beginnen die Dinge sich in den letzten Tagen zu verkomplizieren: Eine Welle von Streiks rollt derzeit über Ägypten...

Wenn Alle feiern, dann darf man üblicherweise erwarten, dass etwas Wichtiges unter den Tisch gekehrt wurde. So verhält es sich auch im Falle der augenblicklichen Festivitäten, die dazu dienen, die Verabschiedung einer neuen Verfassung und den Antritt einer neuen (Übergangs-)Regierung in Tunesien zu begrüßen. Unter den Teppich gekehrt scheint dabei das Erbe der Revolution zu sein, im Angesicht der scheinbaren Friede-Freude-Einigkeit-Eierkuchen-Stimmung.

Alle geben sich erst einmal zufrieden: Die politischen Anführer in den USA, Frankreich und die Europäische Union verhehlen ihr Glücksgefühl nicht. Der amtierende französische Staatspräsident François Hollande nahm am 07. Februar d.J. in Tunis persönlich an der Feier für die neue Verfassung teil. Und am 25. Februar 14 war ist Rached Ghannouchi – Chef der momentan stärksten Partei Tunesiens, der islamistischen Formation En-Nahdha (Wiedergeburt) - zu einer Feier in einem Hotel in Washington D.C. eingeladen. Das Diner in der US-Bundeshauptstadt unter dem Titel Celebrating the New Tunisian Constitution wurde u.a. vom National Council on U.S.-Arab Relations ausgerichtet(1).

Auch die Mehrzahl der Tunesierinnen und Tunesier zeigten sich eher erfreut, auch wenn viele von ihnen vor allem darüber froh sind, dass das monatelange Tauziehen und die zähe politische Debatte darum nun der Vergangenheit angehören. Verfassungstexte machen allein nicht satt, und deswegen genoss die Annahme einer neuen Verfassung – auch wenn sie grundsätzlich positiv, da als Bruch mit der Jahrzehnte lang herrschenden Diktatur betrachtet wurde – nicht gerade absolute Priorität in den Augen der breiten Bevölkerung. Dass die Sache sich jahrelang hinzog und zum Gegenstand nicht einmal intensiven Streits zwischen den Parteien, sondern eher eines langwierigen „Stellungskriegs“ und ständiger Blockaden in der Verfassungsgebenden Nationalversammlung (ANC, Assemblée nationale constituante) wurde, ließ viele Einwohner/innen die Lust an der Sache verlieren. Viele von ihnen sehen andere Sorgen als vorrangig an. Die offizielle Arbeitslosenrate in Tunesien betrug im November 2013 noch 15,7 Prozent. Womit sie zwar gegenüber dem ersten Jahr der Revolution (2011 mit damals 19 Prozent) gesunken ist, besonders aufgrund vieler Einstellungen im öffentlichen Dienst oder jedenfalls durch die öffentliche Hand, aber noch immer hoch liegt. Unter Hochschulabgänger/inne/n betrug sie im Herbst 2013 jedoch 33,5 Prozent, gegenüber 31,6 % im Sommer des Jahres.

Die ANC war am 23. Oktober 2011 gewählt worden, ausgestattet mit einem Mandat von theoretisch einjähriger Dauer. Sie sollte gleichzeitig als Übergangsparlament dienen und innerhalb von zwölf Monaten einen neuen Verfassungstext ausarbeiten, um ihn an die Stelle des Grundgesetzes der Diktatur zu setzen. En-Nahdha verfügt seither über eine relative Mehrheit von rund vierzig Prozent der Sitze, aber nicht über eine eigene absolute Mehrheit. Da die Islamisten es nicht schafften, ihre ideologisch bedingten Anliegen durchzudrücken – auf die Einführung der Schari’a als Rechtsquelle verzichtete En-Nahdha bereits Ende März 2012 offiziell -, verlegten sie sich auf eine Verschleppungs- und Blockadetaktik. An vielen Punkten versandete die Debatte, und mit ihr das öffentliche Interesse.

Doch die intensive politische Krise, die ab Sommer 2013 eintrat, ausgelöst durch den zweiten spektakulären politischen Mord (am 25. Juli) an dem linksnationalistischen Abgeordneten Mohamed Brahmi), lähmte die von En-Nahdha angeführte Regierung ihrerseits. Gewerkschaften, Kapitalverbänden und Großmächten übten gleichermaßen Druck auf die Regierung aus und forderten eine Überwindung der tiefen politischen Krise, in der das Land festzustecken schien. Anfang Oktober 2013 erklärte die Partei En-Nahdha erstmals ihre Bereitschaft, aus der Regierung auszutreten und der vom „Quartett“ (bestehend aus Gewerkschaftsdachverband UGTT, Arbeitgeberverband UTICA, Anwaltskammer und Menschenrechtsliga) geforderten „Technokratenregierung“ das Feld zu überlassen. Am 14. Dezember war es so weit, der von En-Nahdha gestellte Premierminister ’Ali La’arayedh trat zurück, und die Unternehmerfigur Medhi Jom’aa wurde mit der Bildung eines Übergangskabinetts aus „Fachleuten ohne Parteizugehörigkeit“ beauftragt. Letzteres wurde im Laufe der Wochen zusammengestellt.

Am 29. Januar 2014 erhielt es nun das Vertrauensvotum in der ANC, zwei Tage nach der definitiven Annahme des neuen Verfassungstextes, die am 27. Januar am selben Ort erfolgt war. Die Lebensläufe der neuen Minister wurden dreisprachig (in Arabisch, Französisch und Englisch) an die Presse versandt, und es wirkte in vielerlei Hinsicht wie die Verbreitung von Bewerbungen für künftige Managerposten. Viele der Mitglieder der Übergangsregierung, die bis zu den nächsten Parlamentswahlen – diese werden nun für Oktober 2014 erwartet, wenn sie nicht abermals aufgeschoben werden – amtieren soll, haben Universitäten in den USA und/oder Frankreich absolviert. Einige hatten Posten unter dem alten Regime inne: Der jetzige Justizminister Hafedh Ben Salah, 68, war ein hochrangiger Beamter im selben Ministerium unter der Ben Ali-Diktatur. Außenminister Fayçal Gouia, 54, Absolvent der National Defense University in Washington D.C. und einer Pariser Lehranstalt für die Ausbildung von französischen Steuerbeamten (Ecole du trésor), war unter dem Ben Ali-Regime Botschafter in der indonesischen Hauptstadt Djakarta. Eine Anekdote besagt, er sei dort intensiv mit der Suche lebender Orang-Utans für die Sammlung von Sakher El-Materi, Schwiegersohn von Ben Alis und unter seiner Regentschaft Galionsfigur der tunesischen Mafia, befasst gewesen. Verteidigungsminister Ghazi Jeribi war in den letzten Jahren der Ben Ali-Dikatur, 2007 bis 2011, Vorsitzender des Verwaltungsgerichts und damals für die Zulassung oder Nichtzulassung von politischen Parteien zuständig. Immerhin kommt der Minister für Beschäftigungspolitik Hafehd Lamouri, ebenfalls – wie Jeribi – in Paris ausgebildet, aus den Reihen des Gewerkschaftsdachverbands UGTT. Der 58jährige war zuvor Präsident einer Sozialversicherungskasse.

Neue Verfassung: nicht gar zu übler Kompromiss

Die neue Verfassung ist ein Kompromisstext, was sicherlich angesichts der Mehrheitsverhältnisse unvermeidbar war. In vielerlei Hinsicht zählen ihre Bestimmungen nicht zu den schlechtesten Kompromissen, die unter den gegebenen Bedingungen denkbar waren. Dank des Drucks, den die Opposition aufrecht erhielt, konnten in den Wochen der Abschlussdebatte über die Verfassung – vom 03. bis 27. Januar dieses Jahres – doch viele wesentliche Fortschritte gegenüber frühere Textentwürfen erzielt werden. Auch nach ihrem formellen Verzicht auf die Aufnahme der Schari’a in die Verfassung (vom 25. März 2012) hatte En-Nahdha erhebliche Ansprüche erhoben. So wollte die Islamistenpartei die „gegenseitige Ergänzung der Geschlechter“ (complémentarité) statt ihre Rechtsgleichheit festgeschrieben wissen, obwohl die Gleichberechtigung von Männern und Frauen bereits unter Tunesiens erstem Präsidenten Habib Bourguiba in den 1950er Jahren theoretisch festgeschrieben worden war.

Nunmehr sieht die neue Verfassung explizit „die Gleichheit von Bürgern und Bürgerinnen“ vor. Auch wenn die bisher noch bestehende Ungleichheit von Söhnen und Töchtern im Erbrecht – während ansonsten das tunesische Recht tatsächlich weitgehend egalitär ist – nicht erwähnt wird; allerdings dürfte eine Änderung auf diesem Gebiet auch eher dem „einfachen Gesetz“ als dem Verfassungstext obliegen. Der Artikel 1 definiert im Übrigen

Die Verfassung garantiert im Artikel 6 die Glaubens- und Gewissenfreiheit. Also eindeutig auch die Freiheit, nicht an Gott und den Islam zu glauben. Abgeordnete von En-Nadha konnten nur dadurch von der Annahme dieser Passage überzeugt werden, dass manche Stellen auch im Qoran vorschreiben, dass „niemand gegen seinen Willen zum Glauben bekehrt werden darf“ (auch wenn andere Stellen einen ganz anderen Geist aufweisen). Im Artikel 1 steht freilich: „Tunesien ist ein freier, unabhängiger und souveräner Staat; der Islam ist seine Religion, Arabisch seine Sprache und die Republik sein politisches Regime.“ Diese Formulierung bedeutet jedoch nicht, dass eine Staatsreligion verbindlich vorgeschrieben wurde, und sie ist im Übrigen identisch mit jener früherer Verfassungen Tunesiens.

Ferner verbietet die neue Verfassung nunmehr ausdrücklich die Praxis des Takfir – von kafir, für „ungläubig“ -, also den Ausschluss aus der Gruppe der Gläubigen durch eine Erklärung, die ungefähr einer Exkommunikation im Katholizismus gleichkommt. Noch im Januar 14 hatte während der laufenden Debatte ein Abgeordneter von En-Nahdha (Habib Ellouz) in laufender Sitzung einen politischen Widersacher – Mongi Rahoui - als „Feind des Islam“ tituliert, obwohl dieser selbst schwor, an die Religion zu glauben. Als Reaktion darauf wurde ein ausdrückliches Verbot dieser Praxis, die unter Strafe stehen soll, nunmehr verfassungsrechtlich festgeschrieben. Auch wenn einige Abgeordnete deswegen anlässlich der Abstimmung über diesen Artikel sogar Tränen vergossen – zu den hysterischsten Abgeordneten zählten dabei nicht einmal die von En-Nahdha, sondern jene der Berlusconi-ähnlichen Partei „Pétition populaire“ oder Al-Arida, die inzwischen in „Strömung der Liebe“ (sic) oder Al-Mabaha umbenannt worden ist(2). Es handelt sich um einen bizarren Haufen, der im Hahr 2011 durch einen in London ansässigen tunesischen Milliardär als „politische Partei“ gegründet worden war.

Gleichzeitig wird der Staat im Artikel 2 als „Hüter des Heiligen“ bezeichnet (auch wenn das Vorhaben von islamistischen Parlamentariern, eine Kriminalisierung von „Angriffen auf das Heilige“ festzuschreiben, abgeschmettert wurde). Was zwar zunächst vor allem bedeutet, dass der Staat die Moscheen verwaltet - und ihre Vorbeter bezahlt, allerdings auch Radikalislamisten von ihren Funktionen entfernt -, Gotteshäuser und Grabstätten vor Schändungen schützt.

Es könnte allerdings bei entsprechenden politischen Mehrheitsverhältnissen, etwa wenn die Islamisten sich bei künftigen Wahlen behaupten können (bei der nächsten Parlamentswahl ist dies eher nicht zu erwarten) auch dazu dienen, etwa „Gotteslästerer“ wegen Beleidigung dessen, was Anderen heilig ist, zu verfolgen. Ein aktuelles Beispiel liefert der Umgang mit dem Atheisten Jabeur Méjri, der am 28. März 2012 erstinstanzlich und am 25. Juni 2012 vom Berufungsgericht wegen „Beleidigung der Ehrgefühle von Anderen“ (durch „Angriff auf den Islam“) zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war(3). Der junge Mann hatte zuvor religionsfeindliche Karikaturen in einem Blog veröffentlicht, und ein salafistischer Anwalt hatte Strafverfolgungen einleiten lassen.

Am 19. Februar 14 wurde bekannt gegeben, er sei in dieser Sache durch Staatspräsident Moncef Marzouki soeben begnadigt worden – bleibe jedoch in Haft, da die Behörden sich gewahr geworden seien, dass ein anderes Strafverfahren gegen ihn abhängig sei, dieses Mal wegen Geldunterschlagung. Die Menschenrechtsliga erklärte, man sei „erstaunt“ und wisse nichts von einem solchen Verfahren. Auch wenn man die Karikaturen, um die es ursprünglich ging (eine Schweinsfigur auf der Ka’aba in Mekka), nicht sonderlich intelligent finden muss, steht hier doch viel Grundsätzliches auf dem Spiel. Wird hier doch ein Exempel statuiert, was den möglichen künftigen Umgang mit Meinungsfreiheit und Religionskritik oder Atheismus in Tunesien betrifft.

Die Verfassung sieht ansonsten ein Modell der Gewaltenteilung vor, das auf einer Mischung aus Präsidial- und Parlamentssystem beruht. Dies ist insofern als ein Fortschritt zu werten, als es sich um eine Abkehr von den bisherigen präsidial-lastigen Vorschriften in Tunesiens Verfassungstexten handelt. Allerdings war auch die islamistische Partei En-Nahdha weitaus eher Anhänger eines parlamentarischen statt eines Präsidialsystems, weil die Partei derzeit nicht den Staatspräsidenten stellt und anscheinend für die Zukunft erwartet, eher starke Parlamentsfraktionen stellen als das Präsidentenamt kontrollieren zu können.

Spiel des IWF

Die internationalen Institutionen wie der Internationale Währungsfonds (IWF), der Gesamtkredite in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar an Tunesien – das entspricht einem Fünftel des Staatshaushalts - freigab, sind grundsätzlich über die derzeitige Auflösung der politischen Krise im Land erfreut. Sie haben sogar den finanziellen Würgegriff für das Land ein wenig gelockert. Am 29. Januar 14, dem Tag der Vereidigung der neuen „Konsens“regierung, gab der IWF im Übrigen 506 Millionen Dollar bereits bewilligter Kredite frei, die seit Monaten „aufgrund der politischen Instabilität“ blockiert blieben(4).

Nach wie vor verlangen IWF, Weltbank und verwandte Institutionen von Tunesien etwa den Abbau von „Subventionen“, mit den der Preis von einigen Nahrungsmitteln und Grundbedarfsgütern erschwinglich gehalten wird; die derzeitige Regierung will 22 Prozent davon abbauen. Aber der IWF erklärte, man wäre damit einverstanden, würde die Regierung die geplanten Maßnahmen zeitlich strecken und ihr Inkrafttreten auf den Zeitraum von Juni 2015 bis März 2016 verschieben. Dies hätte den praktischen Nebeneffekt, dass sie erst nach der für Herbst 2014 geplanten nächsten Parlamentswahl greifen würden. Wirtschaftspolitische und soziale Konflikte sollen aus diesen besser ausgeklammert bleiben...

Auch die USA zeigen sich von ihrer freundlichen Seite. Ihr Außenminister John Kerry rief eine neue „strategische Partnerschaft mit Tunesien“ aus(5), und die US-Botschaft in Tunis übergab am 19. Februar d.J. zwei High-Tech-Geräte an die örtlichen Behörden. Es handelt sich um gepanzerte Spezialfahrzeuge mit eingebautem mobilem Kommandozentrum und gerichtsmedizinischem Labor an Bord, die für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden sollen(6). Mehrere jihadistische Gruppen sind nach wie aktiv, in der Nacht vom 15. zum 16. Februar 14 wurden vier Personen in Jendouba durch bewaffnete Jihadisten getötet.

Die tunesische Regierung konnte sich etwas von dem immer wieder geäußerten Verdacht, die bewaffneten Islamisten aus ideologischen Gründen mit Samthandschuhen anzufassen – die US-Seite hatte Tunesiens Regierung am 14. Juli 2013 vor Mordplänen gegen Mohamed Brahmi gewarnt, doch nichts war zu seinem Schutz passiert, elf Tage später war er tot – auf formaler Ebene freimachen. Pünktlich zum Jahrestag des ersten spektakulären politischen Mords, der am 06. Februar 2013 an dem Anwalt und linken Abgeordneten Chokri Bel’aïd verübt worden war, wurde dessen mutmaßlicher Mörder durch Sicherheitsorgane aufgespürt und erschossen. Offiziell starb er bei einem Schusswechsel, die Beamten hätten sich zur Wehr setzen müssen. Die Witwe Bel’aïds und das linke Bündnis Front populaire (ungefähr, vergröbert übersetzt: Volksfront), dem auch Bel’aïd und seine ex-maoistische „Vereinigte Partei der demokratischen Patrioten“ angehör(t)en, befürchteten hingegen eine Spurenverwischung. Sie erklärten: „Nicht Leichen sind es, was wir wollen, sondern Aufklärung!“ Kurz darauf wurde auch noch ein Tatverdächtiger an der Ermordung von Mohamed Brahmi präsentiert; dieses Mal wurde der Mann lebend festgenommen.

Rolle der Gewerkschaften

Fraglich ist, wie die Bevölkerung auf die aktuellen Entwicklungen reagieren wird. Im Augenblick ist sie eher erleichtert, dass das monatelang zähe innenpolitische Tauziehen zu Ende scheint. Die UGTT ist, zumindest an ihrer Spitze, in den politischen Übergangsprozess eingebunden. Die Übergangsregierung fordert von ihr einen „sozialen Waffenstillstand“. Ihn hat die UGTT nicht offiziell akzeptiert, dennoch ergriff sie in den letzten Wochen nur punktuelle Initiativen zu sozialen Konflikten wie für einen regionalen Generalstreik in Sfax Anfang Februar sowie eine Protestversammlung von Postbeschäftigten – um endlich ihren Tarifvertrag in Kraft treten zu sehen – am 19. Februar 14(7). Es bleibt abzuwarten, ob die Rechnung aufging, Tunesien vorläufig zu befrieden.


Anmerkungen

Editorische Hinweise

Wir erhielten den Artikel vom Autor für diese Ausgabe.