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I. Alle Kräfte bündeln für mehr Arbeit,
Gerechtigkeit und Demokratie
- Die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben bei den
Landtagswahlen vom 27. September 1998 deutlich gemacht, daß sie den politischen Wechsel
wollen. SPD und PDS fühlen sich gemeinsam verpflichtet, diesen Auftrag in praktische
Politik umzusetzen.
- SPD und PDS sind sich bewußt, daß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die wichtigste
politische Aufgabe ist, die sich gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern stellt. Die
Zusammenarbeit zwischen SPD und PDS hat deshalb vor allem zum Ziel, die Arbeitslosigkeit
deutlich zu vermindern und einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu leisten. Dazu
streben SPD und PDS ein verantwortungsvolles Verhältnis zu den Interessenverbänden des
Landes an.
- Bei allen politischen Vorhaben wird in ganz besonderem Maße darauf geachtet, daß die
Rolle der Frauen in der Gesellschaft gestärkt und den Jugendlichen eine sichere
Perspektive geschaffen wird.
- SPD und PDS sind sich bewußt, daß sie für ihre Zusammenarbeit in der Gesellschaft um
Vertrauen werben müssen. Sie erklären deshalb, daß das Grundgesetz und die
Landesverfassung Grundlagen der Politik und der demokratischen Entwicklung in
Mecklenburg-Vorpommern sind. SPD und PDS stimmen darin überein, daß politische Kräfte,
die Grundgesetz und Landesverfassung nicht anerkennen, keinen Einfluß auf die Politik des
Landes Mecklenburg-Vorpommern bekommen dürfen.
- SPD und PDS respektieren Unterschiedlichkeiten in ihren politischen Auffassungen und
ihrer Programmatik sowie ihre unterschiedlichen Traditionen und ihre jeweilige
Verantwortung für die Entwicklung in Deutschland. Sie treten gemeinsam dafür ein, daß
sich Menschen in Deutschland versöhnen können. Dies kann nur durch eine
wahrheitsgemäße Aufarbeitung der deutschen Geschichte seit 1945 geschehen und nicht
durch Verdrängung. Die PDS bekennt sich dazu, daß die SED für politisches Unrecht in
der DDR verantwortlich war. Ziel der Aufarbeitung muß es sein, Brücken zu bauen und alle
Menschen, die die Zukunft demokratisch und gerecht gestalten möchten, zur Mitarbeit am
Aufbau Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen. SPD und PDS stimmen darin überein, daß die
Opfer von SED-Unrecht einen Anspruch auf Rehabilitierung und auch auf Entschädigung
haben. Sie stimmen außerdem darin überein, daß der Landesbeauftragte für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in dieser Wahlperiode seine
Tätigkeit fortsetzt.
- Die Landesregierung wird mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vertrauensvoll
zusammenarbeiten. Grundlage dafür sind die entsprechenden Staatsverträge.
- SPD und PDS werden den politischen Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus,
sowie dessen Ursachen bekämpfen. Sie streben an, alle im Landtag vertretenen Parteien zu
gemeinsamen Maßnahmen gegen diese politischen Kräfte zu gewinnen. Gewalt als Mittel zur
Lösung politischer Konflikte wird abgelehnt.
- SPD und PDS werden mit ihrer Politik die Eigenständigkeit Mecklenburg-Vorpommerns
vertreten und das föderale System der Bundesrepublik Deutschland weiter ausgestalten. Sie
werden bei allen Entscheidungen die besondere Situation des Landes, die geprägt ist durch
40 Jahre DDR-Geschichte und die schwierigen Veränderungsprozesse seit der Vereinigung
Deutschlands, berücksichtigen.
II. Zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und die
Wirtschaftskraft stärken
Abschnitt 1: Arbeit und Ausbildung
- Die Arbeitsmarktpolitik und das Programm "Arbeit und Qualifizierung für
Mecklenburg-Vorpommern" (AQMV) sind bei der derzeitigen Massenarbeitslosigkeit
unverzichtbar. ABM, Fortbildung und Umschulung, Strukturanpassungsmaßnahmen sowie
Lohnkostenzuschußprogramme bilden dabei auch in Zukunft das Rückgrat des Zweiten
Arbeitsmarktes.
- Erforderlich ist eine Verstetigung der Arbeitsplätze im sozio-kulturellen Bereich durch
verstärkte Nutzung vorhandener Instrumente. Auf Landesebene werden die bisherigen
Instrumente genutzt, um durch Verknüpfung von Förderung Beschäftigungszeiträume von
möglichst 5 Jahren zu erreichen. Mittelfristig ist es das Ziel, gesellschaftlich
notwendige Arbeit in den Bereichen Kultur, Sozialarbeit und Beratungsdienste in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu überführen.
- Die Landesregierung wird darauf hinwirken, daß auf Bundesebene mittelfristig
Bedingungen für dauerhafte Arbeitsplätze im Rahmen eines öffentlich geförderten
Beschäftigungssektors geschaffen werden. Die Landesregierung wird die Bundesregierung bei
einer entsprechenden Reformierung der Arbeitsförderung unterstützen. Mögliche
Einsparungen bei AQMV infolge arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen des Bundes werden zur
Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigung verwendet. Priorität haben 1 000
Stellen im Bereich der Jugendsozialarbeit, insbesondere Schulsozialarbeiter.
- Im Rahmen eines regionalen Modellversuchs soll kurzfristig ein gemeinwohlorientiertes
arbeitsmarktgefördertes Beschäftigungsprojekt mit 500 Beschäftigten erprobt werden. Des
Weiteren werden im Rahmen eines Modellprojektes gemeinwohlorientierte Betriebe gefördert,
die sich teilweise aus ihren Einnahmen refinanzieren.
- Darüber hinaus wird angestrebt, daß mit Mitteln des Arbeitsmarktes in Kombination mit
Infrastrukturinvestitionen in stärkerem Maße Infrastrukturprojekte, insbesondere zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, gefördert werden. Die Landesregierung wird sich
deshalb gegenüber der Bundesregierung für eine deutliche Erleichterung des Merkmals der
Zusätzlichkeit, für eine Verstärkung der freien Förderung sowie die Erweiterung der
Maßnahmefelder bei Strukturanpassungsmaßnahmen einsetzen. Im Rahmen der derzeit
bestehenden Maßnahmen strebt die Landesregierung an, gemeinsam mit der Bundesanstalt für
Arbeit ein Programm zur Schaffung von 1.500 zusätzlichen Stellen für kommunale
Infrastrukturmaßnahmen aufzulegen.
- Die Landesregierung wird Maßnahmen ergreifen, um in ihrem Dienstbereich und in ihren
nachgeordneten Dienststellen die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen zu
erhöhen, um eine größere Anzahl von Praktikumsplätzen anzubieten und um die
Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit oder weiteren
Arbeitszeitmodellen zu verbessern.
- Die Landesregierung wird dafür Sorge tragen, daß für alle Jugendliche
Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Landesverwaltung, die Landkreise
und die Kommunen sind aufgefordert, auch weiterhin über Bedarf auszubilden.
- Die Landesregierung tritt dafür ein, daß für alle Jugendliche nach der Ausbildung
eine Beschäftigungsmöglichkeit geschaffen wird. Dazu wird sie die bestehenden Ansätze,
insbesondere das regionale Lohnkostenzuschußprogramm für Jugendliche, ausbauen und neue
Förderansätze, wie z. B. Jugendfirmen, entwickeln.
- Jugendliche, die nicht in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis bzw. in der
öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden, erhalten eine Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Ausbildungsstätte.
- Die Landesregierung wird die Schattenwirtschaft (Schwarzarbeit und
Scheinselbständigkeit) konsequent bekämpfen und die vorhandene Arbeit durch den Abbau
von Überstunden sowie durch eine deutliche Erhöhung des Anteils von Teilzeitarbeit und
Altersteilzeit besser verteilen.
Abschnitt 2: Wirtschaft
- Das auf Bundesebene angestrebte "Bündnis für Arbeit" wird durch die
Landesregierung mit einem "Bündnis für Arbeit Mecklenburg-Vorpommern"
untersetzt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften, der Wirtschaft, den Verbänden sowie den
Akteuren der aktiven und strukturfördernden Arbeitsmarktpolitik werden Rahmenbedingungen
konzipiert, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosigkeit im Lande spürbar zu
senken.
- Die Landesregierung wird zur Erhöhung der Effizienz der Wirtschaftsförderung eine
Erfolgskontrolle durchführen. Ziel der Überprüfung muß es sein, Schwachstellen im
gegenwärtigen Förderinstrumentarium aufzuzeigen, damit die knappen finanziellen Mittel
effizient eingesetzt werden können. Die Landesregierung setzt sich im Planungsausschuß
der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
dafür ein, daß die Vergabe der Fördermittel direkter an die Schaffung von
Arbeitsplätzen gebunden wird.
- Die Landesregierung prüft, weitere Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere
Unternehmen zu eröffnen, die nicht in den Geltungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" fallen.
- Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer stärkeren Berücksichtigung von kleinen und
mittleren Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Durch verstärkte Aufklärung
über die Möglichkeiten des Vergaberechts und die Präzisierung desselben trägt die
Landesregierung zur Verbesserung der Chancengleichheit von kleinen und mittleren
Unternehmen bei. Die öffentlichen Auftraggeber haben im Rahmen ihres Ermessensspielraumes
vor allem regionale Wirtschaftskräfte zu unterstützen.
- Zur Stärkung der Präsenz ostdeutscher Produkte auf nationalen und internationalen
Märkten wird die Absatzförderung ostdeutscher Produkte gemeinsam mit dem Bund besser
organisiert.
- Die Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen wird gestärkt. Zu diesem
Zweck wird ein Bundesinnovationsprogramm unterstützt, das die Zusammenarbeit zwischen
Forschung und kleinen und mittleren Unternehmen sowie die schnelle Umsetzung von
Forschungswissen für die Unternehmen fördert. Die Landesregierung setzt sich dafür ein,
daß innovative Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern in verstärktem Maße bis zur
Produktion geführt werden. Technologie- und Gründerzentren werden unterstützt und bei
Bedarf weiterentwickelt.
- Die Landesregierung setzt sich für eine verbesserte ressortübergreifende
Technologiepolitik zur Erschließung neuer Forschungs-, Investitions- und
Beschäftigungsfelder ein und zwar insbesondere in den Bereichen Biotechnologie,
Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Multimedia, regenerative
Energie und Umwelttechnologie.
- Die Landesregierung berät und unterstützt Existenzgründer sowie bestehende kleine und
mittlere Unternehmen, insbesondere in innovativen Geschäftsfeldern.
- Die Landesregierung wird sich entschieden für die Ansiedlung des Airbus A 3XX am
Standort Rostock-Laage einsetzen.
- Die Landesregierung setzt sich für einen zügigen Abschluß der Privatisierungen und
Umstrukturierungen in der Werftindustrie, für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
der maritimen Wirtschaft, für die Stärkung der Kooperation in der maritimen
Verbundwirtschaft und für den Erhalt der Fertigungskapazitäten im Land ein. Bemühungen
zur Ausweitung des Anteils der Zulieferungen aus Mecklenburg-Vorpommern werden
unterstützt.
- Zur Stabilisierung der Tourismuswirtschaft wird die touristische Infrastruktur
weiterentwickelt, zum Zwecke für Saisonverlängerung ausgebaut und unter Bewahrung des
landschaftlichen Charakters und des kulturellen Erbes vernetzt. Die Strukturen des
Tourismusmanagements in Mecklenburg-Vorpommern sind auf ihre Effizienz zu überprüfen.
Durch eine Kooperation der Marketingaktivitäten wird die nationale und internationale
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.
- Die Landesregierung wird Planungs- und Genehmigungsverfahren - besonders zur
Erleichterung von Unternehmensansiedlungen - weiter optimieren.
- Die Landesregierung mißt der sektoralen und regionalen Strukturpolitik größere
Bedeutung zu, um die sozialen und ökonomischen Benachteiligungen einzelner Regionen
abzubauen.
- Die Landesregierung untersucht für Vorpommern und Ostmecklenburg in Zusammenarbeit mit
den regionalen Planungsverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen Ursachen der
Defizite in der Regionalentwicklung und prüft Möglichkeiten zur Umstrukturierung und zur
Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Verwaltungen.
- Zur Beschleunigung von Wirtschaftsansiedlungen wird ein Frühkoordinierungssystem der
beteiligten Ministerien der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden eingerichtet.
- Die sich mit der Neuorientierung der Strukturfonds im Rahmen der Agenda 2000 ergebenden
Fördermöglichkeiten werden für die Entwicklung des Landes in vollem Umfang genutzt.
Investive Fördermittel des Bundes und der EU werden komplementiert.
- Bei der Ausrichtung der regionalen Strukturpolitik ist auch der Einbindung
Mecklenburg-Vorpommerns in die Kooperation der Ostseeanrainer und dem Erweiterungsprozeß
der Europäischen Union nach Osten Rechnung zu tragen.
- Ziel der Landesregierung ist es, die Bearbeitung möglichst aller Förderprogramme im
Land durchzuführen.
- Die Landesregierung wirkt darauf hin, daß die BvS ihre Verantwortung über das Jahr
1999 hinaus für die Konsolidierung der privatisierten Unternehmen wahrnimmt und sich an
deren Umstrukturierung beteiligt.
Abschnitt 3: Infrastruktur, Verkehr und Energie
- Die Landesregierung setzt sich für den zügigen Ausbau der Bahnstrecke Lübeck -
Rostock - Stralsund (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1) sowie wichtiger
Schienentrassen für den Schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) ein. Die
Eisenbahnanbindung des Großraums Berlin an die Tourismusregionen in
Mecklenburg-Vorpommern ist zu verbessern. Das Land unterstützt Bestrebungen zum Aufbau
einer Vorpommern-Regionalbahn.
- Die Verkehrsleistungen des SPNV werden bedarfsorientiert weiterentwickelt.
- Der öffentliche Personennahverkehr ist im Sinne eines integrierten Angebots aller
Verkehrsträger und aller Bedienungsformen weiterzuentwickeln. Dabei sind Tarifverbünde
weiterhin zu fördern. Die Einführung nicht liniengebundener Öffentlicher
Personennahverkehrs-Systeme in Gebieten mit geringen Einwohnerzahlen wird unterstützt.
- Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß nicht genutzte Eisenbahntrassen für
eine spätere Reaktivierung freigehalten werden. Die Landesregierung wird Gespräche mit
der Deutschen Bahn AG aufnehmen mit dem Ziel, ohne finanzielle Belastung für das Land
einen Trassensicherungsvertrag abzuschließen.
- Die Landesregierung lehnt den Bau der Magnetschnellbahn Transrapid von Hamburg nach
Berlin ab. Die dafür vom Bund vorgesehenen Mittel sollen statt dessen für den
beschleunigten Bau der Eisenbahnstrecke Lübeck - Rostock - Stralsund, der A 20, der
Rügenanbindung, der A 241 und von Ortsumgehungen eingesetzt werden.
- Die Landesregierung setzt sich für den Ausbau der Seehäfen und von Güterverkehrs- und
Verkehrsgewerbezentren ein.
- Die Landesregierung wird einen bedarfsgerechten Infrastrukturausbau für den Luftverkehr
unterstützen. Dabei sind die Belastungen des Landes aus den Flugplatzinvestitionen, dem
Verlustausgleich und den Betriebskostenzuschüssen für die Betreibung von Flugplätzen zu
senken. Das Land strebt an, seine Beteiligung an der "Flughafen Schwerin - Parchim
GmbH" durch Privatisierung möglichst kurzfristig zu beenden.
- Der Entwicklungsplan "Radverkehrsanlagen" aus dem Jahre 1994 ist einer
Bestandsaufnahme zu unterziehen. Künftige Schwerpunktprojekte des Radwegenetzes werden
finanziell abgesichert.
- Das Energiekonzept des Landes aus dem Jahre 1994 wird fortgeschrieben mit dem Ziel,
Energie einzusparen. Strom- und Wärmegewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplung und regenerative
Energiequelle sind zu fördern.
- Das Klimaschutzkonzept des Landes wird schrittweise umgesetzt.
Abschnitt 4: Bauen und Wohnen
- Die Landesregierung richtet eine Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung der
Mieterorganisationen, der Haus- und Grundeigentümerverbände, der Kommunen und der
Wohnungsunternehmen (VNW) zur Erstellung von Mietspiegeln in Kommunen mit mehr als 10 000
Einwohnern bzw. in Landkreisen ein. Die Landesregierung unterstützt Initiativen im Bund
zur Erarbeitung eines Mietspiegelgesetzes.
- Die Landesregierung wird die Einführung von Betriebs- und Mietnebenkostenspiegeln
prüfen.
- Die Landesregierung begleitet die Bundesinitiativen zur Vereinfachung des Mietrechts und
der Novellierung des Wohngeldgesetzes mit dem Ziel, das Interessengleichgewicht zwischen
Mietern und Vermietern zu wahren.
- Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den anderen fünf neuen Bundesländern für
eine Änderung der Nutzungsentgeltverordnung für Erholungsgrundstücke in den neuen
Bundesländern mit dem Ziel ein, die Höhe der Pachtgebühren zu begrenzen.
- Die Landesregierung wird die Wohnungsbauförderung auf die bedarfsgerechte
Modernisierung von Wohnungen des industriellen Wohnungsbaus mit dem Ziel einer Versorgung
mit preiswertem Wohnraum für die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen
konzentrieren. Gleichzeitig bildet die Wohnumfeldverbesserung einen Schwerpunkt im Rahmen
der entsprechenden Programme. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Mieter in die
Planung der Sanierungsmaßnahmen einbezogen werden.
- Die Landesregierung prüft, ob es rechtlich und finanziell möglich ist, Wohnungen, die
in der DDR gebaut wurden, als Sozialwohnungen zu benennen und zu behandeln.
- Die Landesregierung setzt sich im Bund für die möglichst ersatzlose Aufhebung des
5 Altschuldenhilfegesetz ein.
- Die Landesregierung wird die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf dem
gegenwärtigen hohen Niveau fortführen.
- Die Landesbauordnung wird geändert, um behindertenfreundliche Lösungen bei Neubauten
zu erreichen.
- Die Landesregierung trägt die Wiedereinführung des Schlechtwettergeldes durch die
Bundesregierung uneingeschränkt mit.
III. Die Umwelt schützen und den ökologischen Umbau vorantreiben
- Umweltbildung ist eine wesentliche Grundlage für einen Kurswechsel in Richtung einer
nachhaltigen umweltverträglichen Entwicklung. Die Umweltbildung ist insbesondere in den
Schulen, aber auch in der breiten Öffentlichkeit zu verstärken. Dazu sind im Ressort
Bildung die vorhandenen Mittel auf die Vermittlung von Umweltinformationen zur Erhöhung
des Umweltbewußtseins zu konzentrieren.
- Die Landesregierung wird das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) um ca. 30 Plätze auf
120 Plätze erweitern. Die umwelt- und jugendpolitischen Zielsetzungen des FÖJ sind nach
ökologischen Schwerpunkten sowie nach regional unterschiedlichen Problemstellungen zu
gestalten.
- Es ist darauf hinzuwirken, daß Flächen in Nationalparken und Naturschutzgebieten, die
sich in Bundeseigentum befinden bzw. dem Bund aus dem Preußenvermögen zugeordnet werden,
tatsächlich und grundsätzlich nicht an Private verkauft werden und im Bundesbesitz
verbleiben. Es ist darauf hinzuwirken, daß das Treuhandgesetz entsprechend anzupassen
ist. Es ist ebenso darauf hinzuwirken, daß vor Verkäufen von Flächen aufgrund des
Treuhandgesetzes durch die BVVG die Umsetzung der Nationalparkzielstellung rechtlich
durchsetzbar sowohl im Kaufvertrag, als auch nachträglich als dingliche Sicherung im
Grundbuch von der BVVG und den privaten Erwerbern verbindlich akzeptiert wird. Dies muß
in den Kaufverträgen sowie nachträglich als dingliche Sicherung im Grundbuch
festgeschrieben werden. Alle geplanten Verkäufe in Nationalparken und Naturschutzgebieten
werden bis zu einer verbindlichen Regelung zurückgestellt.
- Zur Bewältigung konkreter Konflikte zwischen Nutzungsansprüchen einerseits und
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege andererseits werden regional bezogene
"Runde Tische" eingesetzt. Die Arbeit an den Pflege- und Entwicklungsplänen
für die Großschutzgebiete ist fortzusetzen und abzuschließen. Nach Vorlage der Pflege-
und Entwicklungspläne wird die Notwendigkeit eines Nationalparkgesetzes geprüft.
- Zum Schutz der Kernzone des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft am
gegenwärtigen Nothafen Darßer Ort wird eine langfristig tragbare Lösung zur Verdichtung
des Netzes der Außenhäfen im Abschnitt zwischen Rostock und Barhöft unter besonderer
Beachtung der Schutzziele des Nationalparkes und der landesplanerischen Vorgaben
realisiert.
- Das Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird novelliert. Die Verbandsklage
wird darin festgeschrieben. Sie findet keine Anwendung für die Trassen der A 20 und ihrer
Zubringer sowie für die Bahnverbindung Lübeck - Stralsund.
- Jeglichen Versuchen, das Gelände des KKW Lubmin als Standort für ein neues
Kernkraftwerk offenzuhalten, tritt die Landesregierung entschieden entgegen. Die
Landesregierung setzt sich dafür ein, daß eine Privatisierung der EWN GmbH und ZLN GmbH
oder von Teilen dieser Gesellschaft nicht stattfindet. Das Zwischenlager Nord ist auf die
schwach-, mittel- und hochradioaktiven Abfälle aus Lubmin und Rheinsberg sowie auf die
Abfälle der Landessammelstelle zu beschränken. Die Landesregierung wirkt darauf hin,
daß weitergehende Genehmigungsanträge unterbleiben.
- Der Kernenergiebeirat Mecklenburg-Vorpommern wird fortgeführt.
- In der Abfallwirtschaft gelten als Prioritäten: Zuerst vermeiden, dann verwerten und
erst dann beseitigen. Diesen Zielen trägt die Landesregierung mit einem neuen
Abfallwirtschaftsplan Rechnung, der auf die Planung zusätzlicher Deponiestandorte
verzichtet, Verkehre minimieren hilft und Wettbewerb zuläßt. Es gilt, die
Abfallgebühren so niedrig wie möglich zu halten. Die Fördermodalitäten für die
Abfallwirtschaft werden mit dem Ziel geändert, thermische Restabfallbehandlung von der
Förderung auszuschließen. Die Landesregierung unterstützt Initiativen im Bund zur
Änderung der TA Siedlungsabfall.
- Die Instrumentarien von Wirtschaft, Kommunen und Land werden genutzt, um das Ziel
bezahlbarer Abwasserabgaben zu erreichen. Dazu werden die Förderbedingungen für
dezentrale Abwassersysteme verbessert. Abwasserzweckverbände in auswegloser
wirtschaftlicher Situation werden mit Landesmitteln unter Beteiligung der Kommunen
(beispielsweise durch Teilentschuldung) unterstützt. Weiterhin wird das
Kommunalabgabengesetz auf Potentiale zur Senkung von Gebühren und Beiträgen überprüft
und gegebenenfalls novelliert.
- Die Landesregierung überprüft die durch das Land gemeldeten FFH-Gebiete und meldet
gegebenenfalls Gebiete nach.
- Die Landesregierung wird das Moorschutzprogramm unter Einbeziehung der betroffenen
Einwohner, Eigentümer und Nutzer weiterführen.
- Die Landesregierung prüft eine verstärkte finanzielle Unterstützung von
Umweltprojekten.
- Die Landesregierung überprüft die Zuwendungen an die Wasser- und Bodenverbände, um
eine gerechtere Verteilung der Mittel zu gewährleisten.
IV. Die Zukunft unserer Landwirtschaft sichern und den ländlichen Raum stärken
- Die Landesregierung tritt konsequent dafür ein, daß die Ergebnisse der Bodenreform
nicht angetastet werden.
- Die Landesregierung wird Handlungsspielräume im EGBGB nutzen, um in Härtefällen
Erleichterungen zu gewähren. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.
- Die Landesregierung prüft in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsministerien der
neuen Bundesländer die Möglichkeit der Novellierung des Treuhandgesetzes (Artikel 11)
mit dem Ziel, der Verpachtung den Vorzug vor dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen
einzuräumen.
- Die Landesregierung setzt sich unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsgrundlagen
des EALG und der Flächenerwerbsverordnung für eine gerechte Verteilung von Grund und
Boden ein.
- Die Landesregierung strebt an, den Einfluß des Landes auf die Bodenverwertungspraxis
der BVVG zu erhöhen. Dafür ist eine sofortige Neubesetzung des Länderbeirates
erforderlich . Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Umprofilierung der BVVG in eine
Mehrländeranstalt zweckmäßig ist.
- Die Landesregierung wird darauf hinwirken, daß die Altschuldenproblematik in der
Landwirtschaft abschließend geregelt wird. Dazu soll unverzüglich eine Beurteilung der
Wirksamkeit staatlicher Entschuldungsmaßnahmen erfolgen und ein Zinsmoratorium für
landwirtschaftliche Altschulden angestrebt werden.
- Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit einer Reform der Agrarpolitik in der EU.
Eine einseitige Benachteiligung der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wird
abgelehnt. Die Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume muß erhalten bleiben. Die
Landesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Agrarreform für einen vollen
Einkommensausgleich ein.
- Mit einem Innovationsprogramm "Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare
Energien" wird die Landesregierung die Potentiale der Wissenschaft, der
Landwirtschaft sowie der im Land ansässigen Industrie zusammenführen und
Rahmenbedingungen für den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung dieses zukunftsträchtigen
Wirtschaftssektors schaffen.
- Die Landesregierung wird eine gründliche Prüfung der ordnungsgemäßen
Vermögensauseinandersetzung in LPG-Nachfolgeunternehmen in den Fällen vornehmen, wo
ernsthafte Anzeichen auf Verstöße bzw. Unregelmäßigkeiten angezeigt sind.
- Die Landesregierung prüft die Einrichtung eines Existenzsicherungsprogrammes zum Zwecke
der erfolgreichen Stabilisierung und betriebswirtschaftlichen Konsolidierung der
Agrarwirtschaft.
- Die Landesregierung wird der Berufsausbildung, der Fortbildung und Umschulung und der
landwirtschaftlichen Managementausbildung besondere Aufmerksamkeit widmen.
- Die Landesregierung wird zur Veränderung des Marktstrukturgesetzes Initiativen mit dem
Ziel entwickeln, die horizontale und vertikale Zusammenarbeit von Unternehmen zu
unterstützen.
- Gemeinsam mit den neuen Bundesländern wird die Landesregierung die Grundlagen eines
Gruppenlandwirtschaftsgesetzes nach dem Beispiel Frankreichs erarbeiten.
- Ziel künftiger Landespolitik ist es, eine umweltgerechte Agrarwirtschaft zu gestalten.
In ihrem Rahmen soll schrittweise der Anteil integrierter und ökologischer
Produktionsformen wachsen. Die Landesregierung wird Betriebe, die eine Umstellung auf
ökologische Wirtschaftsweise sowie die regionale Verarbeitung und Vermarktung ökologisch
erzeugter landwirtschaftlicher Produkte vorsehen, mit geeigneten Programmen unterstützen.
- Die Landesregierung wird im Rahmen einer integrierten Entwicklung ländlicher Räume die
Dorfentwicklung/Dorferneuerung durch Vernetzung existierender Förderprogramme und die
Erhöhung ihrer Zielgenauigkeit unterstützen und gegebenenfalls neue Richtlinien
verabschieden.
- Die Landesregierung betreibt eine Forstpolitik, die eine nachhaltige
Waldbewirtschaftung, den Erhalt der vielfältigen Funktionen der Wälder sowie die
ökologische Stabilität zum Ziel hat. Sie sieht ihre besondere Verantwortung im Schutz
der Wälder, in der Kontinuität der Waldbewirtschaftung und in der Waldmehrung. Die
Landesregierung verfolgt das Ziel, die Erlössituation der Forsten zu verbessern und den
mittelfristigen Zuschußbedarf zu verringern.
- Die Fischerei ist als strukturbestimmender Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern zu
erhalten. Vorrangiges Ziel ist es, die Fangquoten auszuschöpfen und die Entwicklung
einheimischer Verarbeitungskapazitäten zu unterstützen. Die Angelfischerei ist als
wertvoller Bestandteil touristischer und wirtschaftlicher Entwicklung in
Mecklenburg-Vorpommern weiter auszugestalten. Einnahmen aus dem Küstenfischereischein
werden anteilig für Besatzmaßnahmen eingesetzt.
- Die Landesregierung wird das Kleingartenwesen fördern und eine Richtlinie erlassen.
V. Den Sozialstaat sichern und die solidarische Gesellschaft ausbauen
- Die Landesregierung unterstützt Bemühungen für tarifgerechte Entlohnung und den Abbau
von Lohndiskriminierungen, insbesondere bei Frauen. Ferner werden Bemühungen auf
Bundesebene unterstützt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sozial abzusichern.
- Die Landesregierung setzt sich im Bund dafür ein, daß Leistungseinschränkungen und
diskriminierende Regelungen aus den sogenannten Spargesetzen der jüngsten Vergangenheit
zurückgenommen werden. Entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung werden unterstützt.
- Die Landesregierung unterstützt die Erhöhung des Kindergeldes durch den Bund und die
Rückkehr von Männern und Frauen nach Kindererziehungszeiten in den Beruf.
- Der Ausbau des betreuten Wohnens und weiterer offener Angebote der Alten- und
Behindertenhilfe hat hohe Priorität. Dabei muß beachtet werden, daß ambulante und
stationäre Einrichtungen, betreutes Wohnen sowie Angebote der offenen Alten- und
Behindertenhilfe ausgewogen vorhanden sind. Um die Angebote in diesem Bereich zu
verbessern, wird die Zahl der betreuten Altenwohnungen im Wohnungsbauprogramm erhöht und
die Investitionsförderung von Gemeinschaftseinrichtungen verstärkt.
- Angesichts der sozialen Situation breiter Bevölkerungsschichten ist es notwendig, die
Finanzierung insbesondere für die Sucht- und Drogenhilfe, Schuldnerberatung, Ehe- und
Familienberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung sicherzustellen.
- Politik für ältere Menschen muß mit älteren Menschen zusammen gestaltet werden.
Deshalb gilt der Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat sowie mit den entsprechenden
Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen ein besonderes Augenmerk.
- Auch künftig kann die Gesellschaft auf das freiwillige Engagement von Menschen in den
verschiedensten gesellschaftlichen Aufgabenbereichen nicht verzichten. Ehrenamtliche
Tätigkeiten sind deshalb verstärkt zu unterstützen.
- Die notwendige medizinische Versorgung bei Krankheit und Pflege muß für alle Menschen
sichergestellt und bezahlbar bleiben. Es ist deshalb notwendig, auf Bundesebene auf eine
Korrektur der Gesetze hinzuwirken, die einseitig zu Lasten der Patienten in der
gesetzlichen Krankenversicherung gehen und dadurch die solidarische Krankenversicherung
ausgehöhlt haben. Der Automatismus zwischen Beitrags- und Zuzahlungserhöhung soll
aufgehoben werden. Chronisch Kranke, ältere und sozialschwache Patienten sind von
Zuzahlungen zu entlasten. Die Kostenerstattung beim Zahnersatz für die ab 1979 Geborenen
muß wieder eingeführt werden. Es darf nicht zu Leistungsausgrenzungen für sozial
schwache Bürgerinnen und Bürger kommen. Darüber hinaus sind Reformen anzustreben, die
das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung stärken.
- Die Landesregierung setzt sich für vernetzte Strukturen zwischen ambulanter und
stationärer Versorgung sowie zwischen medizinischen, nichtmedizinischen und sozialen
Diensten ein und nimmt Einfluß auf den Wiederaufbau eines Dispensairesystems. Weiterhin
setzt sich die Landesregierung für ein bedarfsgerechtes, wohnortnahes und
patientenorientiertes Angebot an Krankenhäusern ein.
- Die Rehabilitation hat Vorrang vor Frühverrentung und Pflege. Der Gesundheitsbereich
ist ein zukunftsorientierter und arbeitsplatzsichernder Standortvorteil für
Mecklenburg-Vorpommern. Auf Bundesebene ist deshalb auf eine Rücknahme der Kürzungen im
Bereich der Rehabilitation hinzuwirken.
- Auf Bundesebene wird auf einen bundeseinheitlichen Risikostrukturausgleich hingewirkt,
der die Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Krankenkassen stärkt.
- Bei den Überlegungen zur Organisationsstruktur der Rentenversicherungsträger und der
Krankenversicherungsträger muß sichergestellt werden, daß die Aufgaben für die
Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern auch im Land wahrgenommen werden. Die Umsetzung
regionaler Ziele der Sozial- und Gesundheitspolitik muß gewährleistet sein. Dadurch
können wichtige Arbeitsplätze im Land erhalten werden.
- Der sofortige Stopp des Rentenreformgesetzes auf Bundesebene wird unterstützt. Die
Landesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch die Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters für Frauen zurückgenommen wird. Unterstützt wird eine
Rentenreform, die die Rentenversicherung armutsfest und gerecht macht und die
eigenständige Absicherung von Frauen berücksichtigt. Die Landesregierung wird sich im
Zusammenwirken mit den anderen neuen Ländern darum bemühen, diskriminierende Regelungen
bei der Rentenüberleitung zu beseitigen.
- Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß die Lockerung des Kündigungsschutzes
korrigiert wird. Die erfolgten Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind
zurückzunehmen.
- Die Landesregierung unterstützt die weitere Ausgestaltung der Pflegeversicherung auf
Bundesebene.
- Die Landesregierung prüft die Zweckmäßigkeit eines Integrationsfördergesetzes für
die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranker.
- Die Landesregierung wird der Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Obdachlosigkeit
große Aufmerksamkeit schenken.
- Eine qualifizierte Armuts- und Reichtumsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern
wird angestrebt.
Abschnitt 2: Kinder- und Jugendpolitik
- Die Verbesserung der Lebensverhältnisse und die Schaffung von Perspektiven für Kinder
und Jugendliche sind ein wichtiger Maßstab der Politik in Mecklenburg-Vorpommern.
Leitlinien für die Kinder- und Jugendpolitik der Landesregierung sind Demokratisierung,
eine qualitative Verbesserung der Kinder- und Jugendförderung, die Stärkung der Rechte
des Kindes, die Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität und der Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor Gewalt.
- Die Landesregierung überprüft die Wirksamkeit des Kinder- und Jugendfördergesetzes in
der Praxis mit dem Ziel, personelle Stetigkeit zu sichern und das Ehrenamt zu stärken.
Die Landesförderung ist möglichst in der jetzigen Höhe beizubehalten.
- Die Landesregierung setzt sich dafür ein, jedem Kind bis zum 10. Lebensjahr bei Bedarf
einen Platz in einer Tageseinrichtung/Tagespflege zur Verfügung zu stellen.
- Die Landesregierung setzt sich dafür ein, daß auf Bundesebene eine Enquete-Kommission
zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989
eingerichtet wird.
- Die Landesregierung erarbeitet ein Konzept zur sozialen, sozialpsychologischen und
kriminalpolitischen Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität. Ein wesentlicher
Gegenstand dieser Konzeption ist die Erziehung zur gewaltfreien Konfliktbewältigung vom
jüngsten Kindesalter an.
- Projekte zur Schaffung von Kinder- und Jugendparlamenten als Möglichkeit der
frühzeitigen Einbindung in politische Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene werden
im Rahmen des Landesjugendplans gefördert.
Abschnitt 3: Integration von Immigranten, Flüchtlingen und Ausländern
- Die Landesregierung bemüht sich, auf Grundlage kontinuierlicher Öffentlichkeits- und
Bildungsarbeit eine Atmosphäre zu schaffen, die Immigranten, Flüchtlinge und andere
Ausländer als gleichwertige und gleichgeachtete Persönlichkeiten anerkennt.
- Die Landesregierung setzt eine Härtefallkommission ein, die bei Abschiebungen in
Härtefällen beratend wirkt und den Ausländerbehörden Empfehlungen gibt.
- Die Landesregierung überprüft die landesrechtlichen Bestimmungen mit dem Ziel, eine
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ausländischen Flüchtlinge, Immigranten und
Ausländer zu erreichen.
- Die Landesregierung unterstützt Bemühungen des Bundes, auch über den Kreis der
EU-Bürger hinaus allen in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen das
kommunale Wahlrecht zu gewähren.
- Die Landesregierung unterstützt Bemühungen des Bundes, die ausländerrechtlichen
Verwaltungsvorschriften dahingehend zu überarbeiten, daß geschlechtsspezifische
Verfolgungsgründe eine stärkere Berücksichtigung finden.
VI.Gleichstellung verwirklichen
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung wird bei allen die
Gleichstellung betreffenden Maßnahmen in die Willensbildung der Landesregierung
einbezogen. Frauen- und Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Das heißt:
Alle Vorhaben der Landesregierung müssen auf ihre Auswirkung auf die Geschlechter
überprüft werden.
- Die Landesregierung wird die Chancengleichheit an den Schulen stärken. Die
Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Gesellschaft sind daher auf allen
Bildungsebenen zu schaffen. Es ist notwendig, Lehrer und Lehrerinnen für diese Thematik
zu sensibilisieren und Rollenklischees in Schulbüchern abzubauen.
- Die Landesregierung unterstützt den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Mädchen
zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um deren strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Dazu
werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Die Landesregierung wird Fördermittel der EU-Strukturfonds für arbeitsmarktbezogene
und qualifikationsfördernde Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung
einsetzen. Deshalb müssen in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeinschaftsmittel qualitativ
und quantitativ entsprechend dieser Zielsetzung verwandt werden.
- Die Landesregierung wird das Existenzgründerinnendarlehensprogramm mit der
entsprechenden Beratung mit hoher Priorität und in gleicher Quantität fortführen.
- Auf Bundesebene werden Vorhaben für ein Vereinbarkeitsgesetz unterstützt.
- Frauenhäuser, Antigewaltprojekte und Präventionsarbeit werden gefördert. Gewalt gegen
Frauen und Kinder ist ein gesellschaftliches Problem, das nicht tabuisiert werden darf.
Deshalb müssen den Frauen und Kindern Hilfen auf allen Ebenen angeboten werden. Zur
Bekämpfung von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, sind Opferschutz- und
Antigewaltprojekte zu fördern. Die bestehenden Frauenschutzhäuser und Notrufe werden wie
bisher durch das Land finanziell gesichert, bis eine bundesweite Regelung in Kraft tritt.
- Die Landesregierung beabsichtigt, gleichstellungspolitische Bewußtseinsbildung durch
bessere Öffentlichkeitsarbeit und frauenpolitische Bildung zu verstärken.
- Die Landesregierung wird Initiativen der Bundesregierung zur Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Lebensformen unterstützen. Ihre rechtliche Angleichung ist
anzustreben.
- Mädchen- und Frauen- sowie Lesben- und Schwulenprojekte sind in ihrer Vielfalt und
Breite im Land zu erhalten.
- Die Landesregierung wird zur Bekämpfung des Frauenhandels in Mecklenburg-Vorpommern
wirksame Maßnahmen ergreifen. Dabei werden landesspezifische Besonderheiten
berücksichtigt.
VII. Chancengleichheit und Leistungsorientierung an Schulen und Hochschulen
stärken, Kultur und Sport pflegen
Abschnitt 1: Schule
- Um den pädagogischen, demographischen und flächenlandspezifischen Anforderungen
gerechter zu werden, wird die schulartunabhängige Orientierungsstufe eingeführt. Ihre
Anlagerung an die Grundschule oder eine weiterführende Schule wird nach den jeweiligen
Gegebenheiten vor Ort entschieden. In der Legislaturperiode werden die notwendigen
Maßnahmen für den langfristigen Übergang zur sechsjährigen Grundschule eingeleitet.
- Das Programm "Kleine Grundschule" wird in Übereinstimmung mit der
Schulentwicklungsplanung weitergeführt.
- Die inhaltliche Ausgestaltung der Ganztagsschule wird durch die Landesregierung gezielt
fortgesetzt und rechtswirksam geregelt.
- Die Landesregierung wird die Integration von Schülerinnen und Schülern mit
Behinderungen in das Regelschulsystem, wo immer möglich, fördern. Sie wird die Qualität
und Quantität der pädagogischen Parameter im Förderschulbereich verbessern.
- Die Landesregierung geht bei ihren Planansätzen von einer landesweiten rechnerischen
Unterrichtsversorgung von 100 Prozent aus. Die Unterrichtsversorgung ist durch
zielgerichtete organisatorische sowie personalwirtschaftliche Maßnahmen auf der Grundlage
der neuen Schulamtsbereiche zu stabilisieren.
- Mit dem Schuljahr 1999/2000 wird an der Grundschule für die 1. und 2. Klasse je eine
Stunde in den Fächern Deutsch und Mathematik zusätzlich in die Stundentafel aufgenommen.
- In Abstimmung mit den bundesweit laufenden Überlegungen zu einer Reform der
Lehrerausbildung wird das Land ein Lehrerbildungsgesetz ausarbeiten, um unter anderem den
Praxisbezug zu erhöhen, den pädagogischen Ausbildungsanteil zu verstärken und durch
Neustrukturierung der Lehrämter den schulartübergreifenden Lehrereinsatz zu
ermöglichen. Das Landesinstitut für Schule und Ausbildung (LISA) wird in der
Legislaturperiode inhaltlich und organisatorisch neu strukturiert.
- In regelmäßigen Abständen wird das Lehrerpersonalkonzept unter Berücksichtigung
qualitativer Verbesserungen und der demographischen Entwicklung angepaßt und
dementsprechend umgesetzt.
- Im Zuge der Weiterentwicklung des Schulsystems werden Qualitätskontrolle und Wettbewerb
verstärkt. Die Landesregierung wird ein Programm zur Qualitätssicherung an den Schulen
unter Einbeziehung internationaler und nationaler Leistungsvergleiche erarbeiten.
- Die Landesregierung prüft im Rahmen einer Änderung des Schulgesetzes die Einführung
einer eltern- und schülerbestimmten Schulwahl.
- Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, daß Versuchsschulprojekte in
Zusammenarbeit mit den Hochschulen an den staatlichen Schulen durchgeführt werden.
- Der Religionsunterricht in den Schulen wird wie bisher fortgesetzt. Die
Unterrichtsinhalte des Faches "Philosophieren mit Kindern/Philosophie" werden
inhaltlich weiter ausgestaltet.
- Die Schulkonferenz wird paritätisch besetzt. Die Vorlagepflicht für Schülerzeitungen
wird im Rahmen einer Änderung des Schulgesetzes abgeschafft.
- Die Landesregierung erarbeitet in Kooperation mit der Wirtschaft und den Hochschulen ein
Landesprogramm "Einführung neuer Medien in den Schulen".
- Durch geeignete Maßnahmen, insbesondere auch durch die pädagogische Qualifikation von
"Seiteneinsteigern", wird der Bedarf an Berufsschullehrern gedeckt.
- Die Landesregierung wird ein Bildungsfreistellungsgesetz erarbeiten.
- Die Landesregierung wird Fachkommissionen zur "Entrümpelung" von
Rahmenrichtlinien und Rahmenplanung einsetzen.
Abschnitt 2: Hochschule und Forschung
- Ziel der Landesregierung ist es, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu
wettbewerbsfähigen, effizienten und weltoffenen Einrichtungen von Forschung und Lehre in
der deutschen und europäischen Wissenschaftslandschaft zu entwickeln.
- Das Landeshochschulgesetz wird novelliert, um unter anderem höhere Flexibilität,
Autonomie und abrechenbare Leistungen zu erreichen. Der Wettbewerb der Hochschulen
untereinander und auf dem Wissenschaftsmarkt insgesamt wird befördert. Es werden neue
leistungsorientierte Finanzierungsformen eingeführt. Ein Verbot von Studiengebühren wird
verankert. In Auswertung laufender Modellversuche wird die Einführung globalisierter
Haushalte unter Einschluß von Personalkosten ermöglicht.
- Die Hochschulen werden zu selbständiger fachlicher und finanzieller Schwerpunktsetzung
angehalten. Außerdem werden die Projektorientierung und die Kooperation innerhalb der
Hochschulen befördert. Dabei wird auch das wissenschaftliche und wirtschaftliche Umfeld
der Hochschulen einbezogen. Die Landesregierung wird mittelfristig den Hochschulgesamtplan
mit dem Ziel der Gestaltung einer anforderungs- und bedarfsgerechten Hochschul- und
Forschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern überarbeiten.
- Die Landesregierung unterstützt den Wohnheimbau der Studentenwerke, um mittelfristig
eine deutliche Verbesserung der Versorgungsquote mit Wohnheimplätzen zu erreichen.
- Die Landesregierung ergreift geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung und Qualifizierung
des Hochschulbaus, insbesondere durch Vorziehen von Investitionen sowie durch die Prüfung
alternativer Finanzierungsmöglichkeiten vor der Entscheidung bzw. Auftragsvergabe.
- Im Rahmen des bestehenden Stellenplans für Wissenschaftler kann einem veränderten
Bedarf im akademischen Mittelbau durch Umschichtungen Rechnung getragen werden.
- Die Landesregierung wird die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung neuer und die
Entwicklung vorhandener Forschungseinrichtungen sowie für Existenzgründungen aus dem
Wissenschaftsbereich verbessern und eine stärkere Verbindung von Wissenschaft und
Wirtschaft fördern. Die Landesforschungsförderung wird effizienter gestaltet. Die
Landesregierung wird die außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes
weiterführen und weiterentwickeln.
Abschnitt 3: Kulturpolitik
- Die Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist eines
der zentralen Ziele der Landesregierung. Hierzu wird die Landesförderung stabilisiert.
Das Land wird das private Sponsoring anregen. Zugleich soll die Kulturwirtschaft als
Schnittstelle zwischen der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, touristischen und
kulturellen Entwicklung des Landes unterstützt werden. Dazu werden die entsprechenden
Förderprogramme des Landes, wenn möglich, geöffnet.
- In Zusammenarbeit aller im Kulturbereich Tätigen werden die Schwerpunkte und Eckwerte
der Kulturförderung in einem Landeskulturentwicklungsplan verankert, der auch die
"Kultur im ländlichen Raum" einschließt. Zur Entwicklung des
Landeskulturentwicklungsplans wird eine Projektgruppe eingerichtet. Zugleich soll die
Einrichtung einer Kulturstiftung des Landes geprüft werden. Diese könnte die
Kulturfördermittel des Landes verwalten und die Vergabe über ein Kuratorium transparent
realisieren.
- Um die schrittweise denkmalpflegerische Arbeit an den vielfältigen historischen
Hinterlassenschaften transparent und sachkompetent zu befördern, wird ein Denkmalrat
geschaffen, der sich aus Vertretern der Denkmalpflege, des Bauwesens und weiterer
interessierter gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzt. Der Denkmalrat soll die Arbeit
der Landesregierung beratend begleiten, Prioritäten setzen und bis zum Jahr 2001 einen
Denkmalschutzbericht erarbeiten.
- Die Landesregierung beruft einen unabhängigen Kulturbeirat als Beratergremium beim
Kultusministerium ein, der zu wichtigen kultur- und kunstrelevanten Fragen und
Entscheidungen konsultiert wird.
- Die Landesregierung ergreift die Initiative zur Erarbeitung eines Gesetzes zum Schutz
der Berufsbezeichnung "Restaurator/Restauratorin".
Abschnitt 4: Sportförderung
- In einem Sportfördergesetz wird die Landesregierung die Grundzüge der Sportförderung
verankern, um langfristige Planungssicherheit zu erreichen.
- Der Investitionszuschuß an den Landessportbund zur Förderung des Breitensports wird
verdoppelt.
VIII. Die Demokratie stärken und die persönliche und öffentliche Sicherheit
gewährleisten
Abschnitt 1: Volksabstimmung und Parlamentsrecht
- Die Vertragspartner bilden eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Parlamentsrechts,
des Volksabstimmungsgesetzes und des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. In der
Arbeitsgruppe wird auch geprüft, ob von Mecklenburg-Vorpommern auf Bundesebene eine
Initiative zum Verbandsklagerecht ausgehen soll.
- Es wird ein Parlamentsinformationsgesetz in Ausführung von Artikel 40 der
Landesverfassung eingebracht.
- Es wird ein Gesetz über Untersuchungsausschüsse in Ausführung von Artikel 34 der
Landesverfassung eingebracht.
Abschnitt 2: Überprüfungen
- Die Landesregierung wird Anfragen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes gemäß StUG und der Änderungsgesetze nicht mehr generell und
ohne Anhaltspunkte für den Verdacht einer Tätigkeit des Bewerbers für das Ministerium
der Staatssicherheit der DDR stellen. Im übrigen verbleibt es in den zu treffenden
Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung der bisher von der Landesregierung einheitlich
zugrunde gelegten Verfahrensweise und Entscheidungshilfen, die auch auf den übrigen
öffentlichen Dienst des Landes übertragen werden sollen.
- Die Fraktionen von SPD und PDS wirken darauf hin, daß ihre Mitglieder sich einer
freiwilligen Überprüfung gemäß dem Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern
unterziehen.
Abschnitt 3: Medienpolitik
- Der sich aus der Kulturhoheit des Landes ergebende Vorrang des dualen Rundfunksystems in
Deutschland ist gegenüber europarechtlichen Regelungen insbesondere in Wettbewerbsfragen
zu verteidigen.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt eine Bestands- und Entwicklungsgarantie.
Dazu gehört auch die Teilhabe an den neuen Mediendiensten und -techniken sowie der
chancengleiche Zugang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum digitalen Rundfunk. Beim
Jugendschutz werden keine Abstriche gemacht. Gesellschaftliche Großereignisse sollen auch
in Zukunft für alle Fernsehzuschauer ohne Zuzahlungen empfangbar bleiben.
- Die Landesregierung tritt für Vielfaltsicherung und Konzentrationskontrolle in den
Medien ein. Vielfaltsicherung und Konzentrationskontrolle sind auf nationaler und
europäischer Ebene notwendig.
- Die Landesregierung setzt sich für die Novellierung des NDR-Staatsvertrages ein. Dabei
soll das Mitspracherecht gesellschaftlicher Gruppen und Verbände ausgewogener gestaltet
werden.
- Das Landesrundfunkgesetz ist mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Medienstandortes
Mecklenburg-Vorpommern und einer besseren Bürgerbeteiligung bei der Rundfunk- und
Fernsehproduktion zu novellieren. Dabei ist unter anderem die Aufnahme gesetzlicher
Regelungen zum digitalen Bereich und dessen Vielfalt sowie zu lokalen Initiativen
vorzusehen.
- Es ist zu prüfen, ob eine Änderung der rundfunkrechtlichen Vorschriften dahingehend
anzustreben ist, daß künftig ein Anspruch politischer Parteien auf Sendezeiten zu
Wahlwerbezwecken nicht mehr besteht.
- Der Zugang der Bevölkerung zu modernen Medien, insbesondere zum Internet, ist zu
fördern.
- Die Landesregierung prüft eine Novellierung des Landespressegesetzes hinsichtlich
gesetzlicher Regelungen zur inneren Pressefreiheit, zu Grundsätzen publizistischer
Haltung und zur Offenlegungspflicht.
Abschnitt 4: Persönliche und öffentliche Sicherheit
- Die Landesregierung erarbeitet ein Programm zur Kriminalitätsprävention und zum Kampf
gegen das Verbrechen und seiner Ursachen. Bestandteile dieses Programms sind Maßnahmen
zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sowie zur Verhinderung und Vorbeugung von
Straftaten durch Präventionsarbeit in den Kommunen.
- Eine motivierte, gut ausgebildete und modern ausgestattete Polizei ist Voraussetzung
für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung. Daher ist der Vollzugsdienst von
polizeifremden Aufgaben zu entlasten, um eine stärkere Konzentration auf polizeitypische
Aufgaben zu erreichen. Eine zügige Ausstattung der Polizei mit moderner Technik,
insbesondere Informationstechnik, ist notwendig. Die Aus- und Fortbildung ist zu
verbessern.
- Die Bekämpfung der Schwerstkriminalität ist zu intensivieren. Die vorhandenen Kräfte
im Kampf gegen die Schwerstkriminalität sind zu bündeln und effektiv einzusetzen. Es
sind Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu unterstützen, die die organisierte Kriminalität
(insbesondere die Geldwäsche und die schwere Wirtschaftskriminalität) wirksam
unterbinden. Zum wirkungsvollen Schutz vor grenzüberschreitender Kriminalität sind
bestehende Kontakte der Landespolizei und der Justiz in andere Bundesländer und Staaten
auszubauen. Die Bekämpfung der Korruption ist fortzuführen.
- Es besteht Einigkeit darüber, daß bei der Alltagskriminalität nicht nur der Staat,
sondern insbesondere auch die Einwohner selbst durch ihr Handeln und ihr Engagement
kriminalitätsvorbeugend wirken können. Öffentliche Sicherheitspartnerschaften zwischen
Bürgern und Polizei sollen initiiert werden. Die Präsenz der Polizei im öffentlichen
Straßenbild und an Orten und zu Zeiten, die besonders kriminalitätsgefährdet sind, ist
zu stärken.
- Die Landesregierung wird das Sicherheits- und Ordnungsgesetz hinsichtlich der
praktischen Wirksamkeit nach zwei Jahren überprüfen.
- Die Landesregierung verfolgt das Ziel, persönliche Daten ausschließlich im
erforderlichen Umfang sowie zweckgebunden zu erfassen und zu verwenden. Nach der Novelle
des Bundesdatenschutzgesetzes wird geprüft, ob die Landesregierung mit dem Ziel eines
besseren Datenschutzes das Landesgesetz ändern muß. Nach Inkrafttreten eines
Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes prüft die Landesregierung dazu eine konkrete
Ausgestaltung des Landesrechtes.
Abschnitt 5: Bekämpfung des Rechtsextremismus
- Die Landesregierung versteht die Zurückdrängung von rechtsextremem, neofaschistischem
und ausländerfeindlichem Gedankengut als politische Querschnittsaufgabe und mißt ihr
hohe Priorität bei.
- Auf wissenschaftlicher Grundlage sind die Ursachen, Erscheinungs- und
Organisationsformen des Rechtsextremismus zu untersuchen. Daraus ableitend sind
Schlußfolgerungen zu ziehen und konkrete Maßnahmen zur Zurückdrängung des
rechtsextremen Gedankenguts zu erarbeiten.
- Die Landesregierung unterstützt ein breites "Bündnis gegen Rechts", in dem
Projekte, Verbände, Initiativen und Parteien zusammenarbeiten.
IX. Selbstverwaltung der Kommunen ausbauen und ihre Leistungsfähigkeit sichern
Abschnitt 1: Kommunalpolitik
- Die Landesregierung hält die weitere Reform der öffentlichen Verwaltung auf Landes-
und Kommunalebene für erforderlich. Ziele der Reform sind Transparenz, Bürgernähe,
Entbürokratisierung und Leistungssteigerung.
- Die Landesregierung unterstützt eine Verwaltungsreform auf kommunaler Ebene, die
Erprobung neuer Steuerungsmodelle sowie die Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der
gegenwärtigen Standards. Die Kommunen werden dabei unterstützt, neue Wege ihrer
Aufgabenerfüllung zu erproben und zeitlich befristete Ausnahmen von geltendem Landesrecht
in Anspruch zu nehmen.
- Mittelfristig wird eine Änderung der Kommunalverfassung angestrebt. Damit sollen unter
anderem die Kompetenzen und Kontrollrechte der Kommunalvertretungen gestärkt werden. Die
Beratungsfunktion der Rechtsaufsichtsbehörden gegenüber den Kommunen soll verstärkt
werden. Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Bürgerinitiativen
sollen ausgebaut werden. Die Rechte von Ortsteilen und deren Vertretungen sollen erweitert
werden. Kindern und Jugendlichen ist ein Anspruch auf Mitwirkung in denjenigen kommunalen
Angelegenheiten zu eröffnen, die sie selbst betreffen.
- Die Stadt-Umland-Beziehungen müssen überprüft werden.
- Die Funktionalreform wird fortgeführt. Dabei wird geprüft, welche Aufgaben von der
Landesebene auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie welche ausgewählten Aufgaben
der Landkreise auf Ämter und amtsfreie Gemeinden übertragen werden können. In diesem
Zusammenhang wird die Einführung des Status der "Großen kreisangehörigen
Stadt" geprüft.
- Zusammenschlüsse kleiner Gemeinden und Kleinstgemeinden zu effektiven und modernen
Einheiten sind auf der Basis der Freiwilligkeit und der demokratischen Mitbestimmung zu
unterstützen.
- Das kommunale Wahlalter wird auf 16 Jahre herabgesetzt.
Abschnitt 2: Kommunaler Finanzausgleich
- Das Finanzausgleichsvolumen soll bis zum Jahr 2002 auf dem Niveau von 1999 (2,5 Mrd. DM)
stabilisiert werden. Im Jahr 1999 wird das Finanzausgleichsgesetz novelliert. Dabei werden
auch neue Festlegungen für eine gerechtere Verteilung der Finanzausgleichsmasse
getroffen. Im Jahr 2000 wird geprüft, ob eine Aufstockung der Finanzausgleichsmasse in
den Jahren 2001 und 2002 möglich ist, ohne die Nettokreditaufnahme des Landes
Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen.
- Die kommunale Investitionspauschale aus IfG-Mitteln wird erhöht, und zwar
1999 um 35 Mio. DM
2000 um 50 Mio. DM
2001 um 50 Mio. DM
2002 um 50 Mio. DM.
- Zusätzlich wird für 1999 eine einmalige Leistung als Überbrückung in Höhe von 15
Mio. DM an die kreisfreien Städte zum Ausgleich der stärkeren Belastung infolge des
geltenden Finanzausgleichs außerhalb der Verbundmasse vorgesehen.
- Mittel, die durch den Wegfall oder die Verringerung von zweckgebundenen Zuweisungen den
Schlüsselzuweisungen zugeschlagen werden, sind von dieser Vereinbarung unberührt und
daher zusätzlich der kommunalen Ebene zur Verfügung zu stellen. Sie erhöhen die
Finanzausgleichsmasse.
- Zur Gewinnung weiterer Finanzspielräume soll es den Kommunen ermöglicht werden,
Standards flexibler anzuwenden.
- Das Konnexitätsprinzip wird in der Kommunalverfassung festgeschrieben. Werden der durch
Landesgesetze übertragene Aufgabenbestand der Gemeinden oder rechtlich festgelegte und
kostenrelevante Normen und Standards verändert, wird die Finanzausstattung der Kommunen
entsprechend angepaßt.
X. Moderne, bürgernahe und effektive Justiz gestalten
- Die Landesregierung wird weiter an der Entwicklung einer modernen, bürgernahen und
effektiven Justiz arbeiten. Den steigenden Belastungen der Justiz ist durch eine
Fortsetzung begonnener Reformen zu begegnen. Deshalb werden die bestehende innere Struktur
und der äußere rechtliche Rahmen kritisch überprüft und auf den modernsten Stand
gebracht. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Auswirkungen der Justizreform des
Bundes auf das Land Mecklenburg-Vorpommern prüft unter anderem mit dem Ziel,
Investitionen an Gerichtsstandorten zu vermeiden, die nicht auf Dauer Bestand haben.
- Bestandteil einer Reform der Justiz ist eine umfassende Reform der Juristenausbildung.
Deshalb wird die Landesregierung die auf Länderebene begonnenen Gespräche mit dem Ziel
fortsetzen, maßgebliche Veränderungen in der Ausbildungsstruktur und den Inhalten zu
erreichen.
- Auf strafrechtlichem Gebiet werden folgende Schwerpunkte gesetzt: Die dem
Täter-Opfer-Ausgleich innewohnenden Möglichkeiten sind verstärkt zu nutzen, um
ausgehend von bisherigen Modellen zu einem flächendeckenden Programm des
Täter-Opfer-Ausgleichs zu gelangen. Die Qualität und Wirksamkeit der Strafverfolgung ist
durch eine verbesserte und effektivere Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zu erhöhen.
Das Jugendstrafrecht ist entsprechend seinem erzieherischen Grundgedanken auszugestalten;
dazu gehört die wissenschaftlich begründete Modernisierung des Freiheitsentzugs für
Jugendliche in Untersuchungshaft und Vollzug. Bei kleineren Straftaten soll die Ahndung
konsequent, angemessen und zügig der Straftat folgen; bürokratische Verfahren sollen
vereinfacht und die Wiedergutmachung für Opfer gestärkt werden.
- Die Bekämpfung der Drogenkriminalität soll ressortübergreifend als Einheit
präventiver und repressiver Einwirkung gestaltet werden. Repressive Einwirkung muß
deutlicher als bisher zwischen organisiertem Verbrechen und "kleinen"
Drogenkonsumenten differenzieren.
- Um einen Beitrag zur Bekämpfung der mangelnden Zahlungsmoral zu leisten, wird die
Landesregierung ressortübergreifend nach Wegen suchen, diesen der Wirtschaft
abträglichen Zustand schnellstmöglich zu unterbinden. Das betrifft die Beschleunigung
des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens, z. B. durch die Einrichtung von Fachkammern.
XI. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes nachhaltig sichern
- Die Finanzpolitik hat in der kommenden Legislaturperiode die Aufgabe, verläßliche und
auf Dauer finanzierbare Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Landes zu
schaffen. Die Ausgabengestaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern muß sich sowohl an den
notwendigen Bedarfen wie an den finanziellen Möglichkeiten des Landes orientieren. Dabei
darf eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen nicht außer Acht gelassen
werden. Das bedeutet, daß die Kreditaufnahme und die daraus resultierenden künftigen
Zinsbelastungen eingegrenzt werden müssen.
- Ein erheblicher Teil der Einnahmen des Landes ist durch den Solidarpakt bis zum Jahr
2004 befristet. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, durch eine gerechte
Steuerreform und eine Reform der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland auch ab
dem Jahr 2005 die finanzielle Basis der Entwicklung des Landes zu sichern. Dennoch ist ab
dem Jahr 2005 eine deutlich verschlechterte finanzielle Basis zu erwarten.
- Die Ausgaben werden vorrangig für zukunftsgestaltende und zukunftssichernde Maßnahmen
eingesetzt. Dies sind vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen, die
der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen. Hierzu zählen die Verbesserung
der Infrastruktur, die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Einstieg
in den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, die Förderung von Wissenschaft,
Forschung, Innovation, Bildung und Ausbildung.
- Zusätzliche Einnahmen aus den europäischen Strukturfonds dienen der Erfüllung der
vorgenannten Aufgaben. Sie werden nicht zur weiteren Absenkung der vereinbarten
Neuverschuldung verwendet.
- Mittel der europäischen Strukturfonds werden soweit wie möglich breiter als bisher
eingesetzt. Dies bedeutet eine weitgehende Abkopplung von den Gemeinschaftsaufgaben (GA),
die es insbesondere für die EFRE-Mittel und die GA "Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" gibt, sowie eine einzelplanübergreifende Verwendung unabhängig
vom fondsverwaltenden Ressort.
- Die allein aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramme bedürfen einer kritischen
Überprüfung auf ihre Wirksamkeit. Dies gilt auch für Maßnahmen des Landes, deren
Zwecke bereits durch Bund-Länder-Programme gefördert werden. Programme zur Schaffung und
Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sollen fortgeführt werden.
- Globale Minderausgaben sind auf das notwendige Maß zurückzuführen. Die
Landesregierung prüft die Notwendigkeit von bestehenden Nebenhaushalten sowie die
Einführung von Doppelhaushalten ab dem Haushaltsjahr 2002/2003.
- Die Landesregierung wird sämtliche Beteiligungen des Landes auf ihre Notwendigkeit und
Wirksamkeit überprüfen und die Beteiligungen gegebenenfalls reduzieren.
- Die Landesregierung wird das mittel- und längerfristige Personalkonzept für die
Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern so fortschreiben, daß die in dieser
Vereinbarung formulierten Schwerpunkte berücksichtigt und die für das Jahr 2002
angestrebte Gesamtzahl von unter 46.000 Stellen erreicht werden. Langfristig wird eine
Stellenausstattung wie in den westlichen Flächenländern angestrebt. Der notwendige
Stellenabbau wird im Rahmen von Regelungen zum Vorruhestand, sowie zur Teilzeitarbeit
sozialverträglich abgefedert. Die Regelungen werden in Abstimmung mit den Personalräten
und Gewerkschaften erarbeitet.
- Die Landesregierung setzt sich in der Tarifkommission der Länder für eine zügige
Angleichung der Tarife des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern an die
Tarife der alten Bundesländer ein. Im Hinblick auf künftige Versorgungslasten wird die
Verbeamtung restriktiv gehandhabt. Dazu prüft die Landesregierung die Umwandlung freier
Beamtenstellen in Angestelltenstellen. Die Regelungen zur Altersteilzeit werden als
Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik genutzt
- Die Obergrenze für die Nettokreditaufnahme wird
im Jahr 1999 auf 924 Mio. DM
im Jahr 2000 auf 650 Mio. DM
im Jahr 2001 auf 550 Mio. DM
im Jahr 2002 auf 450 Mio. DM
festgesetzt. In begrenztem Umfang kann einvernehmlich eine Verschiebung der
Kreditaufnahme innerhalb des Vierjahreszeitraumes vorgenommen werden.
- Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen stehen ebenso wie alle laufenden
Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Dies
gilt nicht für die in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen zur Arbeitsmarktpolitik
und zu den Kommunalfinanzen.
- Die Landesregierung wird die Landesverwaltung schrittweise modernisieren. Dies geschieht
im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Nutzung der begrenzten finanziellen
Ressourcen und zur Steigerung von Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns.
Darüber hinaus wird angestrebt, durch eine schrittweise Einführung weiterer Instrumente
- z.B. der Kosten- und Leistungsrechnung - Effizienzgewinne zu erzielen.
XII. Stabiles Regierungshandeln gewährleisten
Abschnitt 1: Grundsätze
- Die Arbeit der Regierung beruht auf partnerschaftlichen, gleichberechtigten Grundlagen
und wahrt die Identität der beiden die Regierung tragenden Parteien.
- Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen.
- Es gilt das Prinzip der Regierungssolidarität.
- Ein Mitglied der Landesregierung kann nicht gegen den Willen des Koalitionspartners, dem
dieses Regierungsmitglied angehört, entlassen werden, ohne daß in diesem Fall die
Koalition beendet wird.
Abschnitt 2: Landtag
- Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Vorsitzenden und
den parlamentarischen Geschäftsführern der Koalitionsfraktionen ein enger und
regelmäßiger Informationsaustausch statt. Bei Bedarf werden die jeweiligen Fachsprecher
einbezogen.
- Jede Koalitionsfraktion kann nach Herstellung des Einvernehmens mit dem
Koalitionspartner Gesetzentwürfe und Anträge eigenständig einbringen. Vor dem Stellen
Großer Anfragen und der Beantragung von Aktuellen Stunden ist der Koalitionspartner
rechtzeitig zu informieren.
- Beide Fraktionen verpflichten sich, nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Die
freie Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt.
Abschnitt 3: Koalitionsausschuß
- Der Koalitionsausschuß besteht auf Seiten der SPD aus dem Ministerpräsidenten, dem/der
Fraktionsvorsitzenden, dem/der parlamentarischen Geschäftsführer/in und einem/einer
Vertreter/in des Landesvorstandes.
- Auf Seiten der PDS besteht der Koalitionsausschuß aus dem stellvertretenden
Ministerpräsidenten, dem/der Fraktionsvorsitzenden, dem/der parlamentarischen
Geschäftsführer/in und einem/einer Vertreter/in des Landesvorstandes.
- Jede Seite kann themenbezogen eine/n weitere/n Vertreter/in hinzuziehen.
- Der Koalitionsausschuß tritt auf Antrag eines Koalitionspartners zusammen. Die
Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.
Abschnitt 4: Bundesrat und Kabinett
- Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im
Bundesrat. Dabei stehen die Interessen des Landes und seiner Bürger im Vordergrund. Es
werden nur Fragen als strittig behandelt, die nach Auffassung eines Partners von
grundsätzlicher Bedeutung sind. Für die Beratung in den Fachausschüssen gilt das
Ressortprinzip.
- Kommt eine Einigung nicht zustande, so enthält sich das Land im Bundesrat der Stimme.
- Die Landesregierung wird bei ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat ein Votum des
Landtages berücksichtigen.
- Beide Partner bemühen sich, Kabinettsentscheidungen im Konsens zu treffen. Die
Koalitionspartner verständigen sich darauf, daß bei Fragen, die für einen Partner von
grundsätzlicher Bedeutung sind, kein Koalitionspartner überstimmt wird.
Quelle: http://ww.sjd-falken.de
Sozialistische Jugend - Die Falken im
Kreisverband Bad Doberan
D-18209 Bad Doberan, Alexandrinenplatz 8, Telefon/Fax: +49 038203 62622
Stand: 3.11.1998

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