In Niedersachsen sollen in Zukunft mögliche
Gesundheitsschäden anläßlich der Polizeibegleitung von CASTOR-Transporten als
Dienstunfall anerkannt werden. Damit sollen auch Erkrankungen durch ionisierende Strahlung
als Berufskrankheit erfaßt und entschädigt werden, ohne daß die Betroffenen den
Nachweis für die Ursache erbringen müssen. Dies ist schon ein großer Fortschritt,
wenngleich er nicht für BGS und andere Länderpolizeien gilt. Noch vor dem
CASTOR-Transport nach Ahaus hatten hunderte von PolizistInnen eine gesundheitliche
Absicherung von ihren Dienstherren verlangt und waren dahingehend belehrt worden,
"nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft sei eine zu körperlichen Schäden
führende Strahlenbelastung auszuschließen". Damit geben sich die Polizei und ihre
Gewerkschaften schon lange nicht mehr zufrieden. Doch ein weiterer Mißstand macht den
PolizistInnen ernste Sorgen: Viele junge PolizistInnen schließen zu Beginn ihrer Laufbahn
eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, in der Hoffnung später im Falle der
Berufsunfähigkeit wenigstens finanziell abgesichert zu sein. Warum dies nicht so ist,
mußte Thomas Brunst, ehemaliger BGS-Beamter aus Kassel am eigenem Leibe erfahren. Er hat
sich sogar an die Bürgerinitiative gewandt, weil weder Versicherung noch Gewerkschaft ihm
weiterhelfen wollte. Nach Eintritt seiner Dienstunfähigkeit weigerte sich seine
Versicherung zu zahlen, weil er bei Versicherungsbeginn keine spezielle
Eingangsuntersuchung gemacht habe. Damals, so Thomas Brunst, sei er aber wie andere
KollegInnen reihenweise mit dem Argument in die Versicherung gelockt worden, eine
Eingangsuntersuchung sei nicht erforderlich, weil sie ja gerade erst für ihren
Dienstantritt bei der Polizei gründlich untersucht und für gesund erklärt worden seien.
So gibt es nach Meinung von Brunst, und dies bestätigt auch die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz, eine ganze Menge "toter Verträge", für die zwar brav
Beiträge gezahlt werden, die aber im Ernstfall keine Geltung haben. Ein Skandal, der wohl
nur verschwiegen wird, weil Versicherungen und Provisionsjäger etwas zu verlieren haben.
Aber auch, wenn eine Dienstunfähigkeitsversicherung ordentlich mit Eingangsuntersuchung
abgeschlossen wurde, bietet sie noch lange keinen Schutz vor Strahlenschäden und einer
möglicherweise daraus entstehenden Dienstunfähigkeit. Denn für Strahlenschäden gilt
wie für alle anderen Versicherungen die "Strahlenausschlußklausel". Die
Stimmung bei der Polizei ist jedenfalls kritisch in Sachen CASTOR. Auch das sollte die
Bundesregierung vor neuen Transporten bedenken. Infos bei Dieter Schaarschmidt (Tel./Fax: 05843/444) oder bei
Thomas Brunst, Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen (Tel.: 0561/5790618,
Email: zoffmache@hotmail.com) |