Texte
zur antikapitalistischen
Organisations- und Programmdebatte

01/12

trend
onlinezeitung

Es gibt einen Überblick über alle bei TREND 2011 veröffentlichten Texte zur Debatte über Organisation und Programm, angeregt durch die "Sozialistische Initiative Berlin" (vormals Berlin-Schöneberg)

Schnellschüsse
Thesen zum „Bochumer Programm
“ - Teil 1: Die Aktionslosungen

Von Karl-Heinz Schubert

Viele Theorien sind irrig, aber durch die Erprobung in der Praxis werden ihre Fehler korrigiert. Darum eben ist die Praxis das Kriterium der Wahrheit, und darum muß der Gesichtspunkt des Lebens, der Praxis der erste und grundlegende Gesichtspunkt der Erkenntnistheorie sein.“
Mao: Über die Praxis

Das „Bochumer Programm“ ist für die gegenwärtige Debatte, die durch die SIB mit ihrem „NAO-Papier“ ausgelöst wurde, ein wichtiger Beitrag, weil es ein "revolutionäres Minimalprogramm" bestehend aus Aktionslosungen sein will, anstatt den Zusammenschluss der Klasse und/oder Gruppen und Strömungen, die sich auf die Klasse als historisches Subjekt beziehen, vorab an bestimmte Prinzipien zu ketten, die als Glaubenbekenntnisse daherkommen.

Unbeschadet dessen sind die „Bochumer“ Aktionslosungen mit prinzipiellen Ansichten unterlegt bzw. ihnen sind solche beigefügt worden und zwar auf folgenden Politikfeldern: Klassenherrschaft und Staat/-sfunktionen, die Politik von Sozialdemokraten und Kommunisten im 20 Jahrhundert, Abschaffung der Lohnarbeit und Selbstorganisation, Reformen und Revolution. Angesichts der Tatsache, wie vehement bisher einzelne AutorInnen des Bochumer Programms in die SIB-Blog-Debatte in Sachen „revolutionärer Bruch“ eingegriffen haben, ist die Vermutung gerechtfertigt anzunehmen, dass sie ihre „beigefügten“ Prinzipien als eherne verstanden wissen wollen.

Da ich mir – das Zirkelwesen vor Augen – derzeit eine Vereinheitlichung nur durch eine gemeinsame Praxis vorstellen kann, möchte ich zunächst die „Bochumer“ Aktionslosungen auf eine diesbezügliche Tragfähigkeit hin untersuchen. Ich möchte also herausarbeiten, ob diese Aktionslosungen die BRD-Klassenverhältnisse und -widersprüche angemessen widerspiegeln und dem selbst gesetzten Anspruch genügen ein "revolutionäres Minimalprogramm" zu sein, „weil es …. das Minimum enthält, worauf sich heutzutage alle die Menschen, die den Kapitalismus abschaffen wollen, einigen können bzw. einigen müssen.“ (Wal Buchenberg am 24.12.2011)

Im zweiten Teil werde ich mich dann mit den „beigefügten“ Prinzipien befassen.

1)

Das Programm unterscheidet ganz klassisch zwischen „politischen“ und „gewerkschaftlichen“ Forderungen, womit die falsche Annahme bedient wird, dass in (heutigen) Klassenauseinandersetzungen zwischen ökonomischem und politischem Kampf getrennt werden kann. Richtiger dagegen erscheint mir, dass Klassenauseinandersetzungen – wie sich Engels auszudrücken pflegte – immer an drei Fronten verlaufen und entsprechend ihrer dialektischen Entwicklungslogik mal die ökonomische, mal die politische und mal die ideologische Seite die Hauptseite bilden.

Nehmen wir dazu als Illustration die „gewerkschaftliche“ Forderung der „BochumerInnen“: „Volle Selbstverwaltung der Sozialversicherungen durch die Versicherten“. Ich gehe mal wohlwollend davon aus, dass die AutorInnen nur die lohnarbeitenden Versicherten meinen und nicht die Selbständigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung und seit 2006 auch in der Arbeitslosenversicherung der BRD Mitglied sein können. Wichtiger ist mir zu zeigen, dass es sich bei der Sozialversicherung um ein gesetzliches Versicherungssystem handelt, wodurch die von den „BochumerInnen“ propagierte Reform nur mithilfe eines politisches Kampf durchgesetzt werden könnte, infolgedessen sich die Entlohnungsbedingungen der Ware Arbeitskraft verändern würden. Ein Kampf, der allerdings schon verloren ist, bevor er überhaupt angefangen hat, wenn die ideologischen Begründungszusammenhänge, die das bisherige Versicherungssystem legitimieren, nicht schlüssig dekonstruiert werden und diese Dekonstruktion einen wichtigen propagandistischen Teil des politischen Kampfes bildet. Für sich stehend, bleibt jedoch die „Bochumer“ Selbstverwaltungsforderung eine rein plakativ folgenlose.

Seit den Anfangsjahren der BRD versteht sich das Sozialversicherungssystem als ein sich selbst verwaltendes System, weil es ganz „demokratisch“ paritätisch von den Einzahlern ( LohnarbeiterInnen und KapitalistInnen) verwaltet wird. Alle Versuche in der deutschen Geschichte von Seiten der ArbeiterInnenbewegung (nach der Novemberrevolution 1918 und nach der Niederlage des Faschismus in den Westzonen) die autonome Selbstverwaltung in eigener Regie durchzusetzen, scheiterten an der Mächtigkeit des Kapitals. Und im Hinblick auf die Mächtigkeit, kann ich nicht erkennen, dass die proletarische Klasse heute politisch besser als damals aufgestellt ist. Im Übrigen laufen in der EU seit vielen Jahren kapitalseits Anstrengungen zur Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme (seit 2004 gibt es eine europäische Krankenversicherungskarte), d.h. eine moderne antikapitalistische Politik hätte diese transnationalen Veränderungen strategisch mit einzubeziehen.

2)

Das führt uns zu einem generellen Mangelpunkt des „Bochumer Programms“, nämlich dass die meisten der Forderungsbereiche in einem trans- bzw. internationalen Kontext stehen, was die Forderungen selber nicht berücksichtigen. Zum Beispiel die Forderung: „Abzug aller deutschen Soldaten aus dem Ausland.“

Ich nehme an, dass die AutorInnen nicht nur das Vergießen „deutschen“ Blutes politisch unterbinden sondern jegliche militärische Intervention ächten wollen. Dazu würde es freilich nicht ausreichen, nur die Abschaffung der Bundeswehr zu fordern, sondern auch die Auflösung der NATO und anderer Militärblöcke gehörte dazu. Überhaupt ließe sich hieran auch wieder zeigen, dass antikapitalistische ArbeiterInnenpolitik heute programmatisch mehr denn je internationalistisch ausgerichtet sein muss.

3)

Wenden wir uns nun weiteren „politischen“ Forderungen der „BochumerInnen“ - nämlich nach Kommunalisierung und Demokratisierung - zu. Hier könnte man sich wohlwollend auf den Standpunkt stellen, dass die „BochumerInnen“ meinen, die Konkretisierung dieser Parolen nach Inhalt und Form würde durch die Kämpfenden in ihrem Ringen um soziale Emanzipation erfolgen (siehe dazu auch These 13). Gleichwohl fehlt mir die Phantasie, jene Forderungen auch nur in Ansätzen als System überwindende konkret zu antizipieren. Ich habe hier weniger das Problem, mir vorzustellen, wie zum Beispiel aus MieterInnenkämpfen Stadtteilgruppen entstehen können, die eine Art Gegenmacht zum örtlichen Gemeindeamt und seinem partizipativen Quartiersmanagement bilden, ähnliches kann ich mir auch für Betriebe und Bildungseinrichtungen, ja sogar für Krankenhäuser und Altenheime vorstellen. Und wenn das eine realistische Betrachtung ist, warum werden solche lokalen, selbst organisierten Initiativen, die es heute gibt, nicht exemplarisch genannt?

Dagegen kann ich mir nicht vorstellen, wie die gegenwärtigen technisch-stofflichen Produktivkräfte z. B. der Energieversorgung und des Transportwesens kommunalisiert verwaltet werden könnten. Von der digitalen Kommunikation via Internet und Handy ganz zu schweigen. Ich habe den Eindruck, dass hier Äpfel und Birnen nur deswegen gemeinsam behandelt werden, weil sie als Obst gelten. Oder wie stellen sich unsere „BochumerInnen“ die direkte Kontrolle und Bestimmung über Fahrpläne, Flugrouten und Wasserstraßen in „unmittelbarer Verantwortung“ aller „Gesellschaftsmitglieder“ konkret vor?

4)

Ein in diesem Sinne besonders prekärer Fall von Mischobst ist die Forderung nach „einheitlicher Ausbildung in Theorie und Praxis für Alle bis zum 18. Lebensjahr“. Mal abgesehen davon, dass die Bourgeoisie und die mit ihr verbundenen Schichten, inklusive ihres politischen Personals, sehr wohl in der Lage sind, die beste Ausbildung für ihre Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus zu gewährleisten, bedeutet die Forderung nach einheitlicher Ausbildung heute – d.h. unter kapitalistischen Bedingungen, dass sich die Einheitlichkeit aus der kapitalistischen Verwertungslogik ableitet – ebenso wie beim Lernen die Theorie und Praxis davon bestimmt werden. Wie so was konkret aussieht, lässt sich sehr gut an der Schaffung des einheitlichen europäischen Hochschulraums („Bologna-Prozess“) darstellen. Übrigens: Was heißt hier „Praxis“? Chemieunterricht wo es knallt, zischt und brodelt, Gärtnern im Schulgarten oder unentgeltliche Betriebspraktika beim Sozialhilfeträger, bei Schlecker oder in der Softwarebude? Oder ging es im Sinne von Marx hier um polytechnische Erziehung? Dann sollte man es auch so nennen.

Zum andern hieße aber auch Einheitlichkeit unter kapitalistischen Klassendingungen Vertiefung von Ungleichheit, wie sie aus den unterschiedlichen Klassenlagen resultiert. Marx meinte dazu weiland:

Gleiche Volkserziehung? Was bildet man sich unter diesen Worten ein? Glaubt man, daß in der heutigen Gesellschaft (und man hat nur mit der zu tun) die Erziehung für alle Klassen gleich sein kann? Oder verlangt man, daß auch die höheren Klassen zwangsweise auf das Modikum Erziehung - der Volksschule - reduziert werden sollen, das allein mit den ökonomischen Verhältnissen nicht nur der Lohnarbeiter, sondern auch der Bauern verträglich ist?“(MEW 19, S.30)

Überhaupt ist es ein Defizit des „Bochumer Programms“ nur von Ausbildung zu reden, wo es eigentlich um Bildung geht.

Die allseits gebildete Persönlichkeit war von jeher die pädagogische Zielvorstellung der politischen ArbeiterInnenbewegung. Dabei handelte es sich nicht um ein abstraktes Ideal, sondern um eine Persönlichkeitsentfaltung, die dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht bzw. wie es Marx in den Grundrissen formulierte:

Die universal entwickelten Individuen, deren gesellschaftlichen Verhältnisse als ihre eignen, gemeinschaftlichen Beziehungen auch ihrer eignen gemeinschaftlichen Kontrolle unterworfen sind, sind kein Produkt der Natur, sondern der Geschichte. Der Grad und die Universalität der Entwicklung der Vermögen, worin diese Individualität möglich wird, setzt eben die Produktion auf der Basis der Tauschwerte voraus, die mit der Allgemeinheit die Entfremdung des Individuums von sich und von anderen, aber auch die Allgemeinheit und Allseitigkeit seiner Beziehungen und Fähigkeiten erst produziert.“ (Grundrisse, S.79f)

An dieser Erkenntnis hieße es programmatisch anzusetzen. Dann allerdings würde es darum gehen, aufzuzeigen, wie das Kapitalverhältnis (bes. heute im Hinblick auf die BRD-Staatsschule) sukzessive alles, was mit Bildung zusammenhängt, zur Ware werden lässt. Gegen diese Entwicklung wäre die Figur des proletarischen Klassenindividuums zu stellen, dem das Recht aus lebenslanges Lernen gesellschaftlich alimentiert zusteht, weil Lernen nicht nur ein individuelles Bedürfnis sondern eine gesellschaftlich notwendige Tätigkeit ist.

5)

Beim Lesen des „Bochumer Programms“ konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, als ginge es um jeden Preis darum, die angesprochenen Sachverhalte sprachlich so wirklichkeitsneutral /-fern wie möglich zu behandeln. Da ist weder vom Privateigentum an den Produktionsmitteln noch von Ausbeutung und Unterdrückung und schon gar nicht von Klassen die Rede, stattdessen wird für jedermann/frau ganz neutral „Freiheit der Information, der Rede, der Versammlung und der Organisation“ gefordert – also auch für Faschisten und Antisemiten, Rassisten und Krieghetzer? Eigentümlicherweise fehlt dagegen bei den betrieblichen Daten jene Toleranz. Nur für die „Unternehmensangehörigen“ sollen sie zugänglich sein. Kurzum: Zugang zu Betriebsdaten auch für die AktienbesitzerInnen, aber nicht für LebenspartnerInnen von KollegInnen. Hier müssten die „BochumerInnen“ ebenfalls nachbessern.

6)

Zentrale politische Forderungen des „Bochumer Programms“, die tatsächlich ökonomische Veränderungen nach sich ziehen würden, sind: „Abschaffung der Hartz-Gesetze“ und „Rente mit 60“. Hier werden zwei zentrale Bereiche des Klassenkampfes angesprochen, von denen z.B. ein Autor des Programms – nämlich Robert Schlosser – sich erhofft, mit solchen Forderungen, „sozialem Widerstand gegen das Kapital eine offensive, selbständige Ausrichtung zu geben, die sich nicht auf Verteidigung des Status quo beschränkt“, denn sie wären unabhängig von Rücksichtnahmen auf „ökonomische Vernunft“ formuliert.

Stellt sich mithin die Frage, ob die Bochumer Forderung „Arbeitslosengeld für die Dauer der Arbeitslosigkeit“ eine Antwort zur Abschaffung der Hartz-Gesetze wäre, die keine Rücksicht auf die „ökonomische Vernunft“ des Kapitals nimmt?

Kapitalismus ist auf der Grundlage des Privateigentums an Produktionsmittel die Verwertung des durch Lohnarbeit geschaffenen Werts und die Herrschaft der „toten“ über die „lebendige“ Arbeit. Um dieses ökonomische Grundverhältnis am Laufen zu halten, gibt es zahllose Konzepte betriebs- oder volkswirtschaftlicher Natur. Sie werden landläufig als die so genannte ökonomische Vernunft gelabelt. Setzte man nun an die Stelle der Hartz-Gesetze ein Arbeitslosengeld für die Dauer der Arbeitslosigkeit, dann führte dies möglicherweise zu einer anderen Verteilung der Kosten der Arbeitslosigkeit, die jedoch weiterhin aus den Revenuefonds Lohn, Profit und Grundrente bestritten werden würden. Diese Forderung mag zwar die besagte „ökonomische Vernunft“ ignorieren, stellt aber prinzipiell kein Angriff auf die Verwertungslogik und auf das Kommando über die Arbeit dar. Es handelt sich sozusagen um eine Verteilungsforderung, wogegen zunächst nicht einzuwenden wäre, wenn sie der proletarischen Klasse denn ökonomische Vorteile brächte. Doch allein mir fehlt der Glaube.

Zunächst ist rein formal festzuhalten, das es sich beim Hartzer ALG I und II - wie der Name schon sagt – um Arbeitslosengeld handelt. Wollen die „BochumerInnen“ mit ihrer Forderung keine formale Tautologie betreiben, dann müsste ihre Arbeitslosengeldforderung qualifizierte Unterschiede aufweisen. Dies könnte z.B. die Forderung nach einem „Existenzgeld“ sein, das von den Verursachern zu zahlen ist, nämlich von den KapitalistInnen, während die Verwaltung der Gelder bei den Organen der proletarischen Klasse läge. Die Höhe dieses Einkommens wäre sodann durch die Reproduktionskosten der Ware Arbeitskraft zu bestimmen.

Solch ein Konzept griffe allerdings in die Verwertungslogik ein, da die Unternehmen die abzuführenden Gelder nicht – bei Strafe von Betriebskämpfen - durch die Senkung der Löhne sondern durch Verringerung der Profitrate erbringen müssten.

Ich bin mir bewusst, dass es gegen mein Beispiel eine Reihe seriöser Einwände geben wird. Zu zeigen war nur, dass die „BochumerInnen“ den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass ihr Programm radikal und zugleich wirklichkeitstauglich sei. Und im Übrigen, was passiert mit den so genannten Erwerbsunfähigen und jungen Leuten, die keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz kriegen, wenn exklusiv nur Arbeitslosengeld bezogen auf Arbeitslosigkeit gefordert wird?

7)

Ebenso affirmativ ist die „Bochumer“ Forderung nach einer Rente mit 60. Rainer Roth rechnet vor, dass eine BRD-weit herabgesetzte Rente auch 60 Jahre sehr gut aus dem vorhandenen „Volkseinkommen“ finanziert werden könnte. Damit erweist sich auch diese „Bochumer“ Forderung als eine reine Verteilungsforderung, die die bestehende kapitalismuskompatible Verteilungslogik (Finanzierung der Renten durch „Arbeitgeber/Arbeitnehmer“) argumentativ außen vorlässt.

Nicht einmal der Versuch einer nichtökonomischen (z.B. medizinischen) Argumentation für eine Rente mit 60 wird unternommen, wo doch z.B. Berufsoldaten bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen und Feuerwehrleute mit 60 Jahren, weil deren Berufe als stark Lebenskräfte zehrend gelten.

Selbst die Differenzierung zwischen Frau und Mann wird bei den „BochumerInnen“ fallengelassen. Warum eigentlich? Hängt dies damit zusammen, dass im Bochumer „revolutionären Minimalprogramm“ sowie so kein Wort zur Frauen- und Geschlechterfrage vorkommt? Und was ist mit der Altersarmut, die viele ProletarierInnen zwingt, weit über 60 hinaus zu arbeiten? Und - sollte es eine Mindestrente geben; und wenn ja in welcher Höhe?

8)

Die „politische“ Forderung nach Abschaffung des Beamtentums ist nicht nur kapitalismuskompatibel sondern im Grunde genommen eine politische Luftnummer, wenn man die gegenwärtigen staatlichen Umbauprogramme in den EU-Metropolen als aktuellen historischen Bezugspunkt dieser Forderung nimmt. Die EU-Staaten als ideelle Gesamtkapitalisten müssen sich nämlich den veränderten Erfordernissen ihrer ökonomischen Basis und der damit einhergehenden zyklischen Krisenhaftigkeit anpassen. Besonders die aktuelle Staatsverschuldung treibt den Umbauprozess der Staatsapparate voran und wir erleben sowohl eine Managerisierung als auch eine Enthierarchisierung, sowie Reformen der Status-, Vergütungs-, Leistungsmessungs- und Laufbahnstrukturen bis zur Herausnahme ganzer Beschäftigtengruppen aus dem Beamtenverhältnis.

Es käme m. E. heute gar nicht so sehr darauf an, die Abschaffung des Beamtentums zu fordern, sondern Losungen zu formulieren, die von ihrer Zielrichtung her die Staatlichkeit vor allem auf dem Feld der Herrschaftssicherung und Machtausübung einschränken. Ja, es wäre sogar eine Überlegung wert, der rasanten Aushöhlung der Rechte der Parlamente propagandistisch entgegen zu treten, wenn man den Kampf um demokratische Rechte führen will.

9)

Nach der „politischen“ Forderung „Freiheit der Information, der Rede, der Versammlung und der Organisation“ taucht in der Rubrik „gewerkschaftliche“ Forderungen noch einmal die Forderung nach „Rede- und Organisationsfreiheit“ auf. Ich nehme einfach an, dass es sich um einen redaktionellen Fehler handelt – verweise ansonsten auf oben - und widme mich daher nur der angehängten Forderung nach der „Streikfreiheit“.

Nach Art. 9 Abs. 3 GG steht das Streikrecht im Rang eines Verfassungsrecht, sofern es im Rahmen des Tarifrechts ausgeübt wird. Alle anderen Arten von Arbeitsniederlegungen, so sie sich nicht auf das Recht, die FDGO gemäß Art. 20 GG zu verteidigen, berufen, sind verboten. Was es also zu fordern gilt, ist nicht die „Streikfreiheit“ sondern das politische Streikrecht – übrigens ein Recht, was es nicht nur in anderen EU-Ländern gibt, sondern eines, was von Teilen der hiesigen ArbeiterInnenklasse (z.B. IG Bau Grundsatzprogramm 2009) sowieso zunehmend gefordert wird.

10)

Kommen wir nun zu den (hauptseitig) ökonomischen Forderungen der „BochumerInnen“.

Ihrer Meinung soll der „Normalarbeitszeit 6 Stunden an 5 Wochentagen“ haben. Ob der bisher gezahlte Lohn für 37-40 Stunden weiter in voller Höhe und bei gleicher Beschäftigtenzahl gezahlt wird, bleibt offen. So betrachtet eine fatale Forderung. Da sind die GenossInnen der MLPD oder SAV in ihren Kampf-/Grundsatzprogrammen weiter. Die fordern die 30-Stundenwoche an fünf Arbeitstagen ausdrücklich bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

Liebe „BochumerInnen“ auch hier gilt es nachzubessern; denn die 30-Stundenwoche als solche kommt dem Kapital bei der Deregulierung des Normalarbeitstages besonders in Dienstleistungsbereichen sehr gelegen.

11)

Die von den „BochumerInnen“ erhobene Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist nicht nur unter Linken, sondern auch in SPD-Gliederungen und den DGB-Gewerkschaften in aller Munde – gerade wenn es um Leiharbeit geht. Geht es um Frauenarbeit, dann ist von „gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit“ (z.B. Grüne, Falken) die Rede. Allein unter diesen Voraussetzungen finde ich es ausgesprochen problematisch, eine solche Losung ohne jegliche theoretisch fundierte Präzisierung zu verwenden.

Zur Darstellung des Problems lasse ich einfach den „ollen“ Marx zu Worte kommen:

Womit wir es hier zu tun haben, ist eine kommunistische Gesellschaft, nicht wie sie sich auf ihrer eignen Grundlage entwickelt hat, sondern umgekehrt, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft hervorgeht, also in jeder Beziehung, ökonomisch, sittlich, geistig, noch behaftet ist mit den Muttermalen der alten Gesellschaft, aus deren Schoß sie herkommt. Demgemäß erhält der einzelne Produzent - nach den Abzügen - exakt zurück, was er ihr gibt. Was er ihr gegeben hat, ist sein individuelles Arbeitsquantum. Z.B. der gesellschaftliche Arbeitstag besteht aus der Summe der individuellen Arbeitsstunden. Die individuelle Arbeitszeit des einzelnen Produzenten ist der von ihm gelieferte Teil des gesellschaftlichen Arbeitstags, sein Anteil daran. Er erhält von der Gesellschaft einen Schein, daß er soundso viel Arbeit geliefert (nach Abzug seiner Arbeit für die gemeinschaftlichen Fonds), und zieht mit diesem Schein aus dem gesellschaftlichen Vorrat von Konsumtionsmitteln soviel heraus, als gleich viel Arbeit kostet. Dasselbe Quantum Arbeit, das er der Gesellschaft in einer Form gegeben hat, erhält er in der andern zurück.

Es herrscht hier offenbar dasselbe Prinzip, das den Warenaustausch regelt, soweit er Austausch Gleichwertiger ist. Inhalt und Form sind verändert, weil unter den veränderten Umständen niemand etwas geben kann außer seiner Arbeit und weil andrerseits nichts in das Eigentum der einzelnen übergehn kann außer individuellen Konsumtionsmitteln. Was aber die Verteilung der letzteren unter die einzelnen Produzenten betrifft, herrscht dasselbe Prinzip wie beim Austausch von Warenäquivalenten, es wird gleich viel Arbeit in einer Form gegen gleich viel Arbeit in einer andern ausgetauscht.

Das gleiche Recht ist hier daher immer noch - dem Prinzip nach - das bürgerliche Recht, obgleich Prinzip und Praxis sich nicht mehr in den Haaren liegen, während der Austausch von Äquivalenten beim Warenaustausch nur im Durchschnitt, nicht für den einzelnen Fall existiert.

Trotz dieses Fortschritts ist dieses gleiche Recht stets noch mit einer bürgerlichen Schranke behaftet. Das Recht der Produzenten ist ihren Arbeitslieferungen proportionell; die Gleichheit besteht darin, daß an gleichem Maßstab, der Arbeit, gemessen wird. Der eine ist aber physisch oder geistig dem andern überlegen, liefert also in derselben Zeit mehr Arbeit oder kann während mehr Zeit arbeiten; und die Arbeit, um als Maß zu dienen, muß der Ausdehnung oder der Intensität nach bestimmt werden, sonst hörte sie auf, Maßstab zu sein. Dies gleiche Recht ist ungleiches Recht für ungleiche Arbeit. Es erkennt keine Klassenunterschiede an, weil jeder nur Arbeiter ist wie der andre; aber es erkennt stillschweigend die ungleiche individuelle Begabung und daher Leistungsfähigkeit der Arbeiter als natürliche Privilegien an. Es ist daher ein Recht der Ungleichheit, seinem Inhalt nach, wie alles Recht. Das Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn; aber die ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschiedne Individuen, wenn sie nicht ungleiche wären) sind nur an gleichem Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite faßt, z.B. im gegebnen Fall sie nur als Arbeiter betrachtet und weiter nichts in ihnen sieht, von allem andern absieht. Ferner: Ein Arbeiter ist verheiratet, der andre nicht; einer hat mehr Kinder als der andre etc. etc. Bei gleicher Arbeitsleistung und daher gleichem Anteil an dem gesellschaftlichen Konsumtionsfonds erhält also der eine faktisch mehr als der andre, ist der eine reicher als der andre etc. Um alle diese Mißstände zu vermeiden, müßte das Recht, statt gleich, vielmehr ungleich sein.“( MEW 19 , S. 20f – Unterstreichungen von mir khs)

Mein vorläufiges Fazit wäre, dass es gerade in der Frage der Entlohnung unter kapitalistischen Bedingungen für ein antikapitalistisches „revolutionäres Minimalprogramm“ besonders darauf ankommt, populistische Schnellschüsse zu vermeiden und stattdessen präzise Forderungen zu formulieren.

Wahrscheinlich müssten wir MarxistInnen erst einmal in den sauren Apfel beißen und genauere Untersuchungen dazu führen. Zur Begründung darf hier der Hinweis auf den ERA-TV in der Metall- und Elektroindustrie erstmal reichen, wo an die Stelle von Lohn und Gehalt das so genannte „Entgelt“ getreten ist, womit die Kapitalseite suggeriert, sie zahle gleiches Entgelt für gleiche Arbeit und das noch durch die Mitwirkung der IG Metall verbrieft bekommt. Nützlich wäre es auch, in diese Untersuchungen die subjektive Seite einzubeziehen und sich um die aktuellen betrieblichen Klassenauseinandersetzungen in der Frage der Leiharbeit und bei der Zerschlagung von Stammbelegschaften zu kümmern.

12)

Zu solch umfassenderen Arbeitsschritten wollten die „BochumerInnen“ offensichtlich nicht greifen, denn als einzige Methode zur Programmerstellung nutzten sie einige Monate(1) die virtuelle Abgeschiedenheit des Internets (Marx-Forum) zur Diskussion von Programmforderungen, die von ihnen selbst „als Resultat von Kompromissen“ (Wal Buchenberg am 24.12.2011 im Marx-Forum) qualifiziert werden.

Dazu ergänzt Robert Schlosser ebenfalls am 24.12.2011 im Marx-Forum:

Das Bochumer Programm basiert aber auf aktuellen Einschätzungen und alle, die daran mitgewirkt haben, haben ihre Lehren aus den Klassenkämpfen – nicht nur der letzten Jahrzehnte, sondern der gesamten bisherigen Arbeiterbewegung gezogen.“

Durch diese beiden Feststellungen erweist sich das Bochumer Programm als methodisch kongruent zum Vorschlag der Erstellung eines Programms, wie ihn Detlev Georgia Schulze in der Debatte um die SIB NAO-Gründung in seinem Artikel „Die Lage der Linken in der BRD und die Aufgaben einer revolutionären Organisation“ im Sommer 2011 formuliert hat:

Diese Texte [die Programme der diskutierenden Zirkel – khs] müßten kollektiv – auf Unterschiede, Übereinstimmungen und Leerstellen – mit einander verglichen werden und dann ein neuer gemeinsamer Text geschrieben werden.“

Ich kritisierte damals Detlev Georgia Schulzes Vorschlag als „voluntaristisch“ und zitierte zu diesem Zwecke eine grundsätzliche Kritik an der Programmarbeit zweier revolutionärer Organisationen in den 1980er Jahren, die sich damals ein gemeinsames Programm bastelten:

Eine Programmdebatte, die keine theoretischen Fragen aufwirft oder zu klären versucht, die stattdessen Formulierungen und Verfahrenswege sucht, vorhandene differente Auffassungen mit Kompromissformulierungen zu verbergen, setzt eine grundlegende Übereinstimmung bereits voraus. Sie schafft die Einheit nicht, sondern gibt einer bereits vorhandenen Übereinstimmung mit einem gemeinsamen Programm nur den äußeren formalen Rahmen.“

Die Erstellung eines antikapitalistischen Programms bzw. eines Entwurfs oder Vorschlags geht meines Erachtens auf keinen Fall mit solch einer diskursiven Patchworkmethode („Ich weiß auch was“ - "Ich seh' das aber anders"). Sie produziert – wie oben gezeigt – zwar in kurzer Zeit etliche voluntaristische Aktionsforderungen, deren Wirklichkeitstauglichkeit (nicht zu Verwechseln mit Verwirklichungstauglichkeit) sehr wohl in Frage steht(2).

Vielmehr halte ich es für unabdingbar, solch ein Programm in einem klar strukturierten und organisierten Theorie-Praxis-Verhältnis zu entwickeln, d.h. kollektive planvolle Teilnahme an den Klassenkämpfen unter der Maßgabe sie zu untersuchen und dabei den Selbstorganisationsprozess der Klasse voranzutreiben. Welche Problemstellungen hierbei zu beachten wären, habe ich an anderer Stelle bereits ausgeführt.. Dort schlussfolgerte ich:

Sowohl für eine sich programmatisch ausrichtende Organisation als auch für ein verbindlich arbeiten wollendes Aktionsbündnis (oder einer Mischform aus beidem) bleibt die Frage nach dem Verhältnis von theoretischer Arbeit und praktischer Politik auf den Feldern der Ökonomie, Politik und Ideologie die zentrale Frage. Solange diese nicht gelöst wird - und sie gehört bereits in der Gründungsetappe angepackt - werden Ziel gerichtete, d.h. an der Aufhebung des Kapitalismus orientierte politische Interventionen nicht möglich sein.“

13)

Die von den „BochumerInnen“ verwendete Programmmethode in dieser Weise zu kritisieren, könnte als abgehobene Theoriefrage missverstanden werden, daher will ich meine methodische Kritik noch einmal programmimmanent entwickeln. Dies soll am Beispiel der Forderung nach „Mindestlohn in Höhe von 50 % Prozent des Durchschnittslohns (derzeit 21,42 Euro)“ erfolgen.

Zunächst muss festgehalten werden, dass völlig unklar ist, welche Entgelte, die monatlich/jährlich in der BRD zur Auszahlung gelangen, den Basiswert des Durchschnitts bilden. Der Einfachheit halber glauben wir die 21,42 Euro, hört sich ja auf jeden Fall radikaler an als 10 Euro (Erwerbslosen Forum Deutschland - Forderung)

Die Forderung nach einem Mindestlohn in der BRD zu erheben, wo es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt (Ausnahme: Arbeitnehmerentsendegesetz), kann bedeuten, dass man einerseits diese Forderungen im Rahmen des Tarifrechts stellen will oder andererseits als Forderung an den Gesetzgeber versteht. Die Tarifrechtslösung würde die Frage auf die betriebliche bzw. gewerkschaftliche Kampfebene verlegen, während die gesetzliche Regelung den Versuch darstellt, auf das Parlament (reformistisch) einzuwirken.

Indem die „BochumerInnen“ - wie bei allen anderen Forderungen - darauf verzichten Durchsetzungsformen vorzuschlagen – könnte aus der Rubrizierung der Forderung unter „unsere wichtigsten gewerkschaftlichen Forderungen“ geschlossen werden, dass der Mindestlohn durch Betriebskämpfe durchgesetzt werden soll, quasi Klasse gegen Klasse. Dies wiederum erscheint illusionär, denn dass Stammbelegschaften für einen Mindestlohn kämpfen, der für „entsendete“ KollegInnen gilt, kann wohl nicht gemeint sein? Oder um die Konfusion noch zu steigern: Soll der Mindestlohn (21.42 Euro) in allen Branchen gelten? Dann wären wir wieder bei einer zentralen staatlichen Lösung etwa im Sinne Linkspartei, die in ihrem Grundsatzprogramm einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns fordert.

Kurzum: Wer ein Aktionslosungen mit Programmanspruch vorlegt, der kommt nicht umhin, sich zu der Frage der Aktionsformen zu äußern (3). Diese wiederum hängen sowohl von den objektiven Bedingungen des jeweiligen Klassenkampfbereiches als auch vom subjektiven Faktor ab. Beides gilt es zu untersuchen und nicht nur „einzuschätzen“ zum Zwecke der „Kompromissbildung“.

Wer sich zu Aktions- und Durchsetzungsformen in seinem Programm äußert, der hat für sich und die, die im ersten Interventionsschritt gewonnen werden sollen, das Verhältnis von Theorie und Praxis, d.h. von Intervention und Verallgemeinerung zu klären. Die AutorInnen des „Bochumer Programms“ haben diese zentrale Problematik bisher offensichtlich nicht als Teil ihrer Programmarbeit angesehen.

Anmerkungen:

  1. Die Programmdiskussion eröffnete Wal Buchenberg am 4.7.2011 im Marx-Forum mit seinem Posting „Revolutionäres Minimalprogramm “ mit ausdrücklicher Bezugnahme auf Robert Schlossers TREND-Artikel: „Endlich eine neue antikapitalistische Organisation?“  Am 16.9.2011 wurde dem bis dahin im Marx-Forum diskutierten Programmtext der neue Titel „Bochumer Programm“ von Wal Buchenberg verpasst.

  2. Robert Schlosser forderte in seinem TREND-Artikel ursprünglich: „Eine Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden die Woche bei vollem Lohnausgleich“. Bei der „Bochumer“ diskursiven Art der Programmerstellung fiel der „Lohnausgleich“ einfach weg und die Restforderung wurde somit unbrauchbar (siehe dazu meine These 10)

  3. Bisweilen tauchte in der Debatte die Frage nach Intervention auf. Am 14.8. 2011 fragte z.B. der Mitautor „Peter“ im Hinblick auf die später fallen gelassene Forderung nach polytechnischer (Aus-)Bildung: „Was mich allerdings wirklich unruhig macht ist, wer soll das durchsetzen? Oder ist es so gedacht, das es die Grundlage für Aktionseinheit von den diskutierenden Gruppen sein soll?“ Wal Buchenberg antwortete ihm daraufhin: „Das können die durchsetzen, die ein wirkliches Interesse daran haben. Nach meiner Meinung sind das 90 Prozent der Leute.“

Ende Teil 1

Teil 2 wird ausgehend von dem betriebsbornierten "Bochumer" Programmfokus die so genannten beigefügten Prinzipien behandeln. Die bornierte Fokussierung auf den Arbeitskraftverkauf kommt darin zum Ausdruck, dass wesentliche klassenpolitische Bereiche wie Alters-/Kinderarmut, Wohnen, Mieten und Verdrängung aus sozialen Räumen wie auch Migration unerwähnt bleiben bzw. sich teilweise hinter Formulierungen wie „Kommunalisierung und Demokratisierung von Energieversorgung, Lebensmittelversorgung und Transportwesen“ verbergen.

Andere klassenpolitisch relevante Politikfelder wie z.B. Patriarchat, Ökologie und Repression werden dagegen einfach ausgeblendet, so dass insgesamt das „Bochumer Programm“ wohl eher einem Torsos bzw. einer unvollständigen Skizze gleicht.

Editorische Hinweise

Den Text erhielten wir vom Autor für diese Ausgabe.