Solidarität ist gefragt.
Immer noch mit der Onlinezeitung TREND in Sachen Abmahnung

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Der letzte Stand in Sachen Abmahnung (28.02.2012)

  • Nachdem die einstweilige Verfügung auf sofortige Löschung des Artikels "Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen" beim Landgericht Berlin abgelehnt worden war, legte der Späti-Inhaber Saeed Beschwerde beim Kammergericht Berlin ein. Am 8.12.2011  wurde die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf eine einstweilige Verfügung zur Löschung des Artikel im Internet vom Kammergericht  abgelehnt. Der Späti-Inhaber hat allerdings noch die Möglichkeit, eine Unterlassungsklage einzureichen. Ob er davon Gebrauch macht bleibt abzuwarten.
     
  • Spendenstand unverändert seit dem 28.11.2011
    Unsere Ausgaben für die Schutzschrift: 829,19 Euro
    Spendeneinahmen seit dem 22.9.2011: 936,29 Euro
     
  • Aktuelles:
     
    • Es gilt weiterhin: Eine Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich der Kostenfestsetzung steht immer noch aus, so dass über die Spenden bisher noch nicht abgerechnet werden konnte.
       
    • Lohnklage gegen Spätkauf
      Die Klage gegen einen Ladeninhaber wegen nicht bezahlten Lohns endet mit einem Vergleich
      von Gregor Zattler

Liebe LeserInnen,

wir möchten uns an dieser Stelle für die von Euch bisher entgegen gebrachte Solidarität herzlich bedanken. Sie macht uns Mut "dagegen zu halten".

Erinnern wir uns: Der Inhaber eines Spätkaufs in Berlin Friedrichshain mahnte den presserechtlich Verantwortlichen unserer Onlinezeitung, Karl-Heinz Schubert, ab und verlangte zzgl. der Kostenübernahme seiner anwaltlichen Auslagen die sofortige Löschung des Artikels "Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen", der die Arbeitsbedingungen in seinem Spätkauf  und die fristlose Kündigung eines dort Beschäftigten schildert. Darüberhinaus drohte er Schadensersatzforderungen an und verlangte die Unterwerfung unter eine strafbewährte Unterlassungserklärung (Strafgeld 5.000 Euro). Wir ließen daraufhin eine Schutzschrift von einem Fachanwalt erstellen, die wir beim Landgericht Berlin und in einer zentralen Schutzschrift-Datenbank hinterlegten.

Wir mussten juristisch "dagegen halten", um die in dem Artikel geschilderten Sachverhalte weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Doch uns ging es nicht nur um das Presserecht, sondern für uns war dies vor allem auch eine Form von praktischer Solidarität für den entlassenen Spätkaufkollegen. Dieser hat nun unterstützt von der FAU Berlin einen Arbeitgerichtprozess angestrengt, womit er den ihm vorenthaltenen Lohn einklagen will.

Zu diesem Arbeitskampf schreibt die FAU Berlin: "Wir haben es hier nicht nur mit prekären Arbeitsverhältnissen zu tun, sondern mit einer regelrechten prekären Ökonomien. Für viele ist der eigene Späti oder Imbiss eine Flucht aus der Prekarität, dort setzt sie sich aber häufig fort. Die hohe Wettbewerbsintensität kann meist nur durch schonungslose Selbstausbeutung oder die Ausnutzung billigster Arbeitskräfte kompensiert werden."

Am 18.10. 2011 fand zur öffentlichen Vorbereitung auf den Arbeitsgerichtsprozess am 20.10.2011 in unmittelbarer Nähe des Spätis (Samariter / Frankfurter) eine von uns mitgetragene Kundgebung der FAU gegen prekäre Arbeitsbedingungen statt. Dem war ein Info-Abend im Kiez vorangegangen. Wegen einer kurzfristigen Verschiebung des ersten Arbeitsgerichtstermins musste ebenso kurzfristig für diese Kundgebung mobilisiert werden. Gut 60 KollegInnen nahmen teil - ein Riesenerfolg!

Anläßlich dessen, dass der Späti-Kollege den Kampf aufgenommen hat und sich nicht einfach abspeisen lassen will, sehen wir uns darin bestätigt, mit Eurer Unterstützung  juristisch "dagegen zu halten". 

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin, über den Antrag des "Späti"-Inhabers gegen uns vom 28.9.2011, liegt uns noch nicht vor. Wenn sie uns vorgelegt wird, dann geschieht dies zeitgleich zum Antragsteller, der seinerseits 14 Tage Zeit zum Einreichen einer Beschwerde hat,  zu der dann erneut unsererseits anwaltlich Stellung genommen
werden müsste - weitere Kosten wären dann vorprogrammiert.

Red. trend

Spendenstand 31.10.2011

Unsere Ausgaben für die Schutzschrift: 829,19 Euro
Spendeneinahmen seit dem 22.9.2011:
936,29 Euro  

Spenden unter folgendem Stichwort
"trendsoli"

bitte auf das Konto von

Karl-Heinz Schubert
Berliner Volksbank
BLZ 100 900 00
Kto-Nr.: 711 6888 003

Die Spendengelder, die die Kosten des Verfahrens übersteigen, d.h. nicht verbraucht werden, werden entweder der FAU zugeführt, die KollegInnen aus dem Spätverkauf Rechtsschutz gewährt, oder - falls dort nicht gebraucht - der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt übergeben.