Zum Beitritt der DDR
am 3. Oktober 1990

Kritisches von gestern und heute

ausgewählt von der TREND-Redaktion

10/2020

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Zur Einstimmung

"Der Bund Deutscher Karneval (BDK) hat mit einer
Satzungsänderung die Voraussetzungen für die Aufnahme von fünf Landesverbänden aus der bisherigen DDR geschaffen. Damit können auch die Karnevalisten in den Verbän­den Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die 1937 in München gegrün­dete und 1953 in Mainz wiedergegründete Narrengemeinschaft aufgenommen werden, die ihren Sitz in Köln hat."


1.10.1990, Chronik der Wende 2, S.333

Der Einigungsvertrag
Eine staatsbürgerkundliche Unterweisung
durch die Bundesstiftung Aufarbeitung

Texte

Stand 21.10.2020