Stand vom 25.
Oktober 17
Neuer
Aufruf zu einem gewerkschaftlichen Aktionstag
am 16. November 17 – CGT, Solidaires und FO
einigten sich auf einen gemeinsamen
Protesttermin – Er richtet sich allgemein gegen
die unsoziale Politik unter Emmanuel Macron und
nicht spezifisch gegen die
Arbeitsrechts„reform“, findet jedoch vier Tage
vor der abschließenden Parlamentsdebatte zu
derselben statt
Das Treffen
verschiedener Gewerkschaftsvorstände fand am
Sitz der CFDT-Zentrale statt, doch ihr Name
steht nicht unter dem Aufruf. Doch die
Dachverbände CGT und FO sowie der linke
Gewerkschaftszusammenschluss Union syndicale
Solidaires (d.h. die SUD-Gewerkschaften) rufen
nun gemeinsam zu einem neuen Protesttag auf. |
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Er
findet am Donnerstag, den 16. November 17 statt und
damit vier Tage vor Beginn der Parlamentsdebatte,
die zur Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes
zu den ordonnances
(Rechtsverordnungen der Exekutive, die im Falle
ihrer Ratifizierung Gesetzeskraft erlangen) zur
Arbeitsrechts„reform“ führen soll. Ihr Inhalt wurde
am 31. August 17 vorgestellt. Durch die
Unterschrift von Präsident Emmanuel Macron am 22.
September 17 und ihre Veröffentlichung im
Amtsblatt/Gesetzesanzeiger am folgenden Tag traten
diese Verordnungen mittlerweile in Kraft, weisen
jedoch noch keine volle Gesetzeskraft auf.
Der Aufruf zum 16. November 17, den auch FO
mitträgt – deren Generalsekretär Jean-Claude Mailly
in diesem Konflikt eher die Regierungsposition
unterstützt, auch wenn er am 29.09.17 im Vorstand
in dieser Frage (Haltung zur Arbeitsrechts„reform“)
überstimmt wurde -, spricht nicht explizit von
einem Protest gegen die Arbeitsrechts„reform“.
Vielmehr ist in allgemeinerer Form von einem
Protest gegen „die unsoziale Politik“ unter
Emmanuel Macron die Rede, ins Ziel genommen wird
(in der Sache natürlich zu Recht) vor allem auch
dessen Steuerpolitik zugunsten der Besser- und
Bestverdienenden. Soeben wurde in den letzten Tagen
u.a. die bisherige Großvermögensabgabe
ISF (Impôt de solidarité sur la fortune)
in ihrer bisherigen Form abgeschafft, und durch
eine nur noch auf Immobilieneigentum erhobene,
stark eingedampfte Vermögensbesteuerung ersetzt.
In konkreten
Aufruftexten wird, neben anderen
Spiegelstrich-Themen, aber natürlich auch die
Arbeitsrechts„reform“ angesprochen.
Die Frage, welche
sich nun stellen wird, lautet: Verbreitert der
nicht in besonderer Weise auf die
Arbeitsrechts„reform“ zuspitzende Aufruf nun die
Mobilisierung – oder aber verwässert er ihren
Inhalt in einer Weise, die eher zu ihrem
Einschlafen beiträgt?
Die Antwort folgt spätestens am 16. November... Und
wir werden unsere Leser/innen selbstverständlich
auf dem laufenden halten.
Vgl. aktuell:
Editorische
Hinweise
Den Artikel erhielten wir vom Autor für diese
Ausgabe.
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